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So kündigt man den Gasanbieter

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Mit der Energierechtsnovelle im Jahr 1998 plante der Gesetzgeber, den Verbrauchern die weitgehend freie Wahl ihres Gasanbieters zu ermöglichen. Zwar dauerte es wegen der komplizierten bestehenden Vertragslage noch einige Jahre, bis überhaupt weitere Gaslieferanten aktiv wurden, aber mittlerweile kann man aus einer Fülle von Anbietern mit jeweils vielen unterschiedlichen Tarifen den für die eigenen Ansprüche geeigneten wählen. Auch wenn der Gasmarkt im Vergleich zum Strommarkt noch lange nicht so wettbewerbsintensiv ist, kann man inzwischen im Durchschnitt aus über 20 Anbietern auswählen. Gaspreise kann man am besten über den Gastarifrechner vergleichen.

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Gründe für die Kündigung

Generell gibt es drei Gründe für eine Kündigung des aktuellen Gasanbieters

  • 1. Man zieht um, und am neuen Wohnort ist der aktuelle Gasanbieter nicht oder nicht zu den bisherigen Konditionen aktiv.
  • 2. Der aktuelle Gasanbieter hat eine Preiserhöhung angekündigt – für diesen Fall räumt der Gesetzgeber jedem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.
  • 3. Man ist mit dem aktuellen Gaslieferanten nicht mehr zufrieden und hat einen gefunden, der einem mehr zusagt. Das dürften in allererster Linie finanzielle Gründe sein.

Vorgehensweise bei der Kündigung

Im Normalfall nimmt der neue Gaslieferant die Kündigung des noch bestehenden Vertrags vor. In dem Antragsformular, das vom Kunden auszufüllen ist, sind auch Felder für die Daten des bisherigen Lieferanten eingerichtet. Man muss sich also um nichts weiter kümmern. Wenn man selbst kündigt, ist man dem Risiko ausgesetzt, dass wenn der Wechsel länger dauert als angenommen, man automatisch in den Grundversorgungstarif fällt. Die Grundversorgungstarife sind in der Regel relativ teuer. Beim Anbieterwechsel sollte deswegen die Kündigung der neue Anbieter übernehmen.

Nur ausnahmsweise selber kündigen

Die einzige Ausnahme besteht im Fall einer Erhöhung des Gaspreises. Wenn der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen will, kann es sinnvoll sein, doch selber zu kündigen. Dann nämlich, wenn lediglich eine sehr kurze Zeitspanne, etwa 14 Tage oder noch weniger, zur Verfügung steht.

Die Kündigung des Gasvertrags muss schriftlich erfolgen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung des Kunden zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Neben dem Namen, der Anschrift und der Vertragsnummer sollte in diesem Kündigungsschreiben unbedingt auch der Grund für die gewünschte Vertragsauflösung vermerkt sein: Also die Preiserhöhung zum angegebenen Datum und die eingeräumte Kündigungsfrist.

Um mögliche Komplikationen gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollte man die eigene Kündigung auf dem Antragsformular für den neuen Gasversorger vermerken.


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