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Förderungen für Heizungssysteme

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Heizungssysteme – Unterstützung und Fördermöglichkeiten

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Heizung Fördermittel © Wolfgang S., fotolia.com

Umweltschutz und Energieeinsparung werden in Deutschland groß geschrieben. Daher gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei der Modernisierung oder dem Einbau einer Heizungsanlage beraten und unterstützen zu lassen. Für den Verbraucher hat ein Heizsystem auf dem aktuellen Stand der Technik meist den großen Vorteil, dass sich die Betriebskosten signifikant verringern. Ein umfassendes Energiekonzept, das beispielsweise auch die fachgerechte Dämmung und Stromversorgung einschließt, ermöglicht weitere Einsparungen.

Wir geben Ihnen hier einen aktuellen Überblick über Anlaufstellen und Fördermöglichkeiten für Heizungssysteme. Allerdings ist viel Bewegung im Spiel. So werden oftmals neue Förderprogramme aufgelegt, die Konditionen bestehender Programme verändert, aber auch Effizienzprogramme aus den verschiedensten Gründen eingestellt. Sie sollten daher nicht versäumen, sich bei den entsprechenden Stellen über die momentan gültigen Konditionen zu informieren. Je früher, desto besser – nahezu alle Förderprogramme setzen voraus, dass die Antragstellung unbedingt vor dem Baubeginn erfolgen muss.

Regionale Anlaufstellen für Heizungs-Förderung

Möchten Sie sich eine neue Heizungsanlage anschaffen oder Ihre bestehende auf Vordermann bringen, lohnt zunächst eine Anfrage bei der eigenen Gemeinde, ob regionale Fördertöpfe oder städtische Förderprogramme zur Verfügung stehen. Mit ihrer Hilfe können von politischer Seite Anreize gesetzt werden, um spezielle Energieformen in besonderem Maße zu unterstützen. Der potenzielle Bauherr kann dabei gleich auch noch in Erfahrung bringen, ob örtliche Restriktionen vorliegen oder bestimmte bauliche Vorgaben zu beachten sind – so lohnt sich der Weg zur Behörde doppelt.

Darüber hinaus sind viele Verbraucherzentralen gut über aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich der Energieversorgung informiert. Meist bieten sie sogar umfassende Energieberatungen vor Ort an. Sie kosten im Vergleich zu den Gesamtinvestitionen wenig Geld und lohnen sich, da die Mitarbeiter viele Rückmeldungen aus der Praxis bekommen und dadurch mit praktischen Tipps aufwarten können, von denen Sie profitieren. Daneben haben Sie die Möglichkeit, selbstständige Energieberater zu Rate zu ziehen. Viele Förderprogramme erkennen die Vorzüge einer professionellen Energieberatung an und bezuschussen bereits diese Maßnahme.

Eine weitere potenzielle Förderquelle sind der örtliche Stromnetzbetreiber sowie der eigene Energieversorger (falls nicht identisch), aber auch alternative Mitbewerber. Je nach Geschäftsmodell und strategischer Ausrichtung setzen viele Anbieter unterschiedliche Schwerpunkte in ihrem Leistungs- und Service-Portfolio. Schauen Sie sich auf der Anbieter-Homepage um oder erkundigen Sie sich persönlich, ob bestimmte bauliche Maßnahmen gefördert werden. In der Regel wird der Einsatz von Wärmepumpen oder Technologien, die mit dem Einsatz von Erdgas verbunden sind, gefördert.

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Förderprogramme für Heizungen auf Landesebene

Nahezu alle sechzehn deutschen Bundesländer fördern Maßnahmen zur Modernisierung, energetischen Sanierung oder zum nachhaltigen Umbau bestehender Heizungs-Anlagen. Allerdings sind die Benennung und Umsetzung dieser Förderprogramme von Land zu Land sehr unterschiedlich. So bietet Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland gleich ein ganzes Maßnahmenbündel an, über das man sich unter www.progres.nrw.de näher informieren kann. Zentraler Bestandteil ist das „Landesförderprogramm NRW zur Rationellen Energieverwendung, der Regenerativen Energie und des Energiesparens“. Sofern Sie neben dieser Überschrift noch Platz auf dem Formular finden, können Sie beim Land beispielsweise Fördergelder für Wärmepumpen oder Solarkollektoranlagen beantragen.

Besonders fortschrittlich gibt sich Baden-Württemberg. Neben dem Programm „Klimaschutz Plus“ (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de), das hauptsächlich zur CO2-Minderung beitragen soll, wurde in dem Bundesland das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erlassen. Es ist als Ergänzung zum bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gedacht und enthält strengere Vorgaben als dieses. So sind Hausbesitzer nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an der Heizungsanlage verpflichtet, zukünftig auf einen bestimmten Anteil an regenerativen Energien zurückzugreifen.

Eine Aufstellung der Fördermöglichkeiten für alle Bundesländer ist aufgrund der Vielzahl an kurzfristigen Änderungen kaum sinnvoll. So sind viele der oben beispielhaft erwähnten Programme für 2011 noch nicht bewilligt oder lediglich befristet verfügbar. Erkundigen Sie sich bei dem in Ihrem Bundesland zuständigen Ministerium nach aktuellen Förderprogrammen und –konditionen. In der Regel finden Sie den richtigen Ansprechpartner im Umwelt-, Naturschutz-, Energie- oder Landwirtschaftsministerium.

Förderprogramme für Heizungen auf Bundesebene

Bundesweit werden verschiedene Förderprogramme von der KfW-Bank (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten. Über diese Programme kann der Staat für diesen Zweck bewilligte Mittel gezielt einsetzen und die Verbreitung bestimmter Technologien und gewünschter umweltpolitischer Entwicklungen fördern.

KfW-Förderung für Heizungen

Was Heizungssysteme betrifft, sind bei der KfW insbesondere die Programme „Energieeffizient bauen“ und „Wohnraum modernisieren“ interessant. Das Förderprogramm „Energieeffizient bauen“ (Prog.-Nr. 153) unterstützt Sie beim Bau oder dem Erwerb besonders energieeffizienter Gebäude. Gemessen wird der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem baugleichen, virtuellen Referenzgebäude. Je niedriger der Energiebedarf Ihres Hauses im Vergleich zum Referenzgebäude ist, desto größer fällt die Förderung aus. Das für den Bau bzw. Kauf bewilligte Darlehen bietet einen sehr niedrigen Zinssatz sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus werden Zinsen nur für den Betrag berechnet, der tatsächlich von Ihnen beansprucht wurde.

„Wohnraum modernisieren“ (Prog.-Nr. 141) unterstützt Maßnahmen, die zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse beitragen. Dazu gehören neben der Behebung baulicher Mängel und der Verbesserung der Dämmungseigenschaften auch die Erneuerung von Zentralheizungen oder einzelner Komponenten. Diesen Fördertopf kann man auch als Mieter in Anspruch nehmen, sofern der Vermieter zustimmt. Gewährt wird ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz, bei dem zusätzlich eine kostenfreie und außerplanmäßige Tilgung möglich ist.

Weitere Programme, die man beim Austausch oder der Installation einer Heizungsanlage bei der KfW in Anspruch nehmen konnte, wurden 2010 aufgrund zu großer Nachfrage umfangreich gekürzt oder komplett eingestellt. Dazu gehören die Programme 152 („Energieeffizient sanieren – Kredit“), 430 („Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss“) sowie 431 („Energieeffizient sanieren – Sonderförderung“). Erkundigen Sie sich bei der KfW, ob ihre geplante Baumaßnahme eventuell noch mit diesen oder anderen angebotenen Programmen gefördert werden kann.

Die KfW verfügt über keine eigenen Filialen, bietet aber im Rahmen ihres Internet-Auftritts unter www.kfw.de eine Vielzahl an Informationen zu ihren Tätigkeitsfeldern und einzelnen Fördermöglichkeiten an. Förderanträge werden über die eigene Hausbank gestellt und an die KfW weitergeleitet. Sollte Ihr Kreditinstitut Ihnen einen alternativen Vorschlag zur Finanzierung machen, vergleichen Sie die Konditionen in Ruhe mit dem KfW-Angebot. Manche Banken bevorzugen es verständlicherweise, wenn das Geschäft mitsamt Kreditzinsen bei ihnen im Haus bleibt – dafür sollte das Angebot an Sie aber auch attraktiv genug sein.

BAFA-Förderung für Heizungen

Das BAFA fördert als Teil des Marktanreizprogramms der Bundesregierung erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Bezuschusst werden lediglich ausgewählte innovative Technologien, namentlich die Bereiche Solarthermie, Biomasseverfeuerungsanlagen und Wärmepumpen.
Unterstützt wird die Errichtung oder die Erweiterung einer Solaranlage unter anderem, sofern sie zur Raumheizung und/oder der Warmwasserzubereitung dient. Biomasseanlagen in Neubauten sind nicht förderfähig. Im Gebäudebestand werden diverse Systeme gefördert, beispielsweise Pelletkessel und Holzhackschnitzelanlagen. Auch effiziente Wärmepumpen werden von der BAFA nur in bestehenden Gebäuden gefördert, und zwar Luft/Wasser-, Wasser/Wasser- sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen.

Zusätzlich zur Grundförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschüsse gewährt, die sich auf bis zu mehrere Tausend Euro summieren können. Dazu gehören zum Beispiel ein Effizienzbonus, eine Innovationsförderung sowie ein Kesseltauschbonus bei der Solarthermie. Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten des BAFA unter www.bafa.de ausführlich über die aktuellen Voraussetzungen zur Förderung und die momentan geltende Höhe der einzelnen Zuschüsse.

Die BAFA bezuschusst außerdem eine Energieberatung vor Ort durch einen Experten, der bestimmte Qualifikationen erfüllen muss. Die Förderung wird vom Berater beantragt und beträgt, je nach Größe des Hauses, zwischen 300 und 360 Euro. Darüber ist eine Aufstockung des Betrags, etwa für eine Luftdichtigkeitsprüfung oder die Einbeziehung von Stromspar-Tipps, möglich.

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Weitere Informationen

BAFA
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