< Browse > KWH Preis / Gasanbieter / FlexGas Gas – Gaspreise, Gastarife – FlexGas Erfahrungen

| Kontakt | RSS

FlexGas

Artikel empfehlen:

flexgas FlexGas

Die FlexGas GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der FlexStrom AG und sitzt in Berlin. Bereits im Juni 2006 gegründet, wagt der Versorger im Jahr 2010 den bundesweiten Eintritt in den deutschen Gasmarkt. Ähnlich wie die Mutter FlexStrom versucht der Anbieter auch im Gasmarkt mit sehr eng kalkulierten Preisen den Energiekonzernen Kunden abzujagen. Da der Anbietererst kurze Zeit bundesweit tätig ist, sind die FlexGas Erfahrungen noch relativ gering. Ob die FlexGas Tarife für Sie am günstigsten sind können Sie über den Tarifrechner erfahren.

Zum kostenlosen Gastarifrechner

FlexGas Gastarife

Der Gasanbieter FlexGas bietet seine Tarife nach dem Prepaid Prinzip an. Ähnlich wie im Mobilfunkmarkt bezahlt der Kunde seinen Stromverbrauch wahlweise 3 oder 12 Monate im Voraus. Die gesparten Verwaltungskosten für Mahn- und Forderungsmanagement will Flexstrom mit günstigen Tarifen direkt an die Kunden weitergeben. Wie üblich setzten sich die Tarife aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Komponente zusammen. Neukunden erhalten einen einmaligen Wechselbonus, der nach 12 Monaten Belieferung spätestens mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet wird. Auch die Wahl einer Preisgarantie ist möglich. Weiter unten können Sie Vertragsunterlagen von FlexGas anfordern.

FlexGas Vertragsbedingungen

Die FlexGas Mindestvertragslaufzeit ist abhängig von dem gewählten Tarif. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung so verlängern sich die Verträge automatisch. Die Vertragsbedingungen von FlexGas wurden in der Verivox Gas Service Studie 2011 mit 3,3, der Kundenservice mit der Note 2,9 bewertet.

FlexGas Tarifinformationen

Spartipp: Vergleichen Sie die Tarife über den Gastarifrechner oder Stromtarifrechner.

FlexGas

FlexGas GmbH

Anschrift Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Verivox Logo© 2013 Verivox GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB von Verivox.

Artikel gefallen? Folgen Sie uns auf Twitter, Facebook und abonnieren Sie unsere Beiträge

Artikel empfehlen:

Ähnliche Beiträge und Seiteninhalte