Oberlandesgericht Dresden hält Vorgehen des Energieversorgers EnviaM für rechtswidrig

Teilen:

Rechtliche Fragen © vege, fotolia.com
Rechtliche Fragen © vege, fotolia.com
Leipzig/Hamburg – Das Oberlandesgericht Dresden hat am Dienstag im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Tarifpraxis des regionalen Energieversorgers EnviaM kritisiert. Die Richter machten ihre Rechtsauffassung deutlich, nach der eine den Kunden des Unternehmens angekündigte Tarifumstellung auf den sogenannten „ProKlima-Strom 2011“ ohne ein ausdrückliches Einverständnis der Kunden nicht gebilligt werden könne. Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung des unabhängigen Energieversorgers LichtBlick.

bis zu 30% sparen

Günstige Stromtarife finden
mit dem Stromtarifrechner

  • Einfach vergleichen
  • Einfach Tarife finden
  • Einfach wechseln
  • Einfach sparen
Tipp: Mit unserem Stromtarifrechner und dem Gastarifrechner finden Sie die günstigsten Tarife
Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Die Tarifumstellung von EnviaM ist gleich in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Zu einen wollte das Unternehmen seine Kunden ohne ausdrückliches Einverständnis bis 2011 vertraglich binden. Weiterhin versteckt sich hinter dem neuen Tarif eine Erhöhung des Strompreises. In einem Schreiben an seine Kunden informierte EnviaM lediglich über die Tarifumstellung und teilte lapidar mit: „Wenn Sie mit der Umstellung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun.“

Das Oberlandesgericht Dresden hat in der mündlichen Verhandlung klar zu erkennen gegeben, dass EnviaM nicht von einem rechtsverbindlichen Vertragsabschluss mit dem Kunden hinsichtlich des „ProKlima-Strom 2011“-Tarifs ausgehen kann. Die Richter haben der RWE-Tochter dringend angeraten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um ein weiteres Gerichtsverfahren zu vermeiden.

„Die Richter haben ein klares Votum für den Verbraucherschutz abgegeben. Der Kunde soll selbst entscheiden können, ob und mit wem er einen Stromvertrag abschließen will“, so Olaf Westermann, Vertriebsvorstand von LichtBlick. LichtBlick kündigte an, weiter gerichtlich gegen EnviaM vorzugehen, sollte das Unternehmen seine wettbewerbswidrige Praxis nicht einstellen. „Die Richter haben deutlich gemacht, dass sie das Verhalten von EnviaM nicht billigen“, so Westermann.

Nach Ansicht der Richter haben die Kunden, die das Schreiben von EnviaM erhalten haben, durch den Strombezug keinen rechtsgültigen Vertrag hinsichtlich des „ProKlima-Strom 2011“-Tarifs abgeschlossen. Sie befinden sich weiterhin im Grundtarif von EnviaM und sind auch nicht an den Versorger gebunden. Die Kunden können ihren Versorger weiterhin monatlich wechseln.

Quelle: Verivox, 13.08.2009 16:41

Artikel teilen:

Eine Antwort to "Oberlandesgericht Dresden hält Vorgehen des Energieversorgers EnviaM für rechtswidrig"

  1. Sehr geehrte Dame & Herrn
    Hiermit möchte ich eine Bewertung über ENVIA M abgeben,die unter aller Würde ist,
    im Okt.2011 erhielt ich die Jahresabrechnung wo die Gezahlten Beiträge bie 26.10.2011
    Aufgeliestet sind.Es gab ein Guthaben von 29,42€,der folge Beitrag wurde am 07.11.2011
    von meine Konto Abgebucht,da ich für den neuen Zeitraum eine Höhere Rate Zahlen
    sollte habe ich diesen Vertarg gekündigt,die Kündigung seitens envia M war natürlich nicht
    einfach.Sie gaben als Grund an weil der Vetrag auf meine Frau läuft ist der Vorname von
    mir (Peter) beim Netzanrieter nicht bekannt so das ich nicht Kündigen konnte,aber ich Rief beim Netzbetreiber an,der mir sagte der Vorname spielt keine Rolle bei uns ist nur die
    Zählernummer und Nachname wichtig,so das der Netzbetreiber envia M eine zwangskündigung
    sendete so das ich aus dem Vertrag raus kam.am 16.02.2012 bekam ich die Schlussrechnung
    wo ich erstaunt war,das diese nicht Stimmt,denn da fehlten die 29,42€,es waren nur die
    Zahlungen vom 07.11.2011 u. 07.01.2012 enthalten.Nach Rücksprache erhielt ich die Antwort die 29,42€ wären noch Bestand teil der Jahresabrechnung 2011,was nicht stimmt
    man kann einen Betrag der erst am 07.12.2011 Abgebucht wurde noch eine schon ge-
    tätigte abrechnung noch hinzurechnen,noch eins envia M will den Betrag der noch zu Ent-
    richten ist von meine konto Abbuchen was meines Erachtens nicht rechtens ist,wenn ein
    Vetrag gekündigt ist erlischt autmatisch auch die erteilte Einzugsermächtigung.ODER

Kommentare sind deaktiviert