Ökostrom günstiger als Grundversorgung

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Ökostrom muss nicht teuer sein

Wegen der Erhöhung der EEG-Umlage um rund 58 Prozent auf 3,530 Cent pro Kilowattstunde könnte es bald einen deutlichen Anstieg der Strompreise geben. Was bei all den negativen Schlagzeilen über die EEG-Umlage jedoch häufig übersehen wird: Durch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter lässt sich die Erhöhung leicht wieder kompensieren. Wer sich für einen Ökostromanbieter entscheidet, kommt häufig sogar immer noch günstiger weg als bei seinem bisherigen Stromversorger.

Ökostrom © Eisenhans, fotolia.com
Ökostrom © Eisenhans, fotolia.com

Falls die höhere EEG-Umlage komplett an die Kunden weitergegeben wird, schlägt das für einen privaten Musterhaushalt mit 69 Euro zusätzlich zu Buche. Bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh vergrößern sich die Stromkosten im Grundversorgungstarif von durchschnittlich 968 auf 1037 Euro.

Durch Wechsel zu Ökostrom über 200 Euro sparen

Der günstigste verfügbare Ökostromtarif mit Gütesiegel und monatlicher Abschlagszahlung kostet derzeit im Schnitt 750 Euro – er ist also um 218 Euro günstiger als das, was der Musterhaushalt aktuell im Grundversorgungstarif bezahlen muss.

„Viele Ökostromtarife weisen nur die Stromherkunft nach. Wer durch den Wechsel zu einem Ökostromanbieter etwas für die Umwelt tun möchte, sollte neben dem Preis auch auf strenge Gütesiegel achten. Dadurch wird die Haushaltskasse entlastet und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien gefördert“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Preisgarantie: das Kleingedruckte lesen

Ob herkömmlicher Stromtarif oder Ökostrom: Wer jetzt den Stromanbieter wechselt, sollte sich eine möglichst lange Preisgarantie sichern, um vor zukünftigen Erhöhungen geschützt zu sein. Wichtig ist dabei, auf das Kleingedruckte zu achten. Handelt es sich um eine Preisgarantie, die trotz Preisänderung durch Steuererhöhungen einen festen Preis garantiert, oder besteht eine Preisfixierung? Diese gilt nur für die reinen Energiekosten und Netznutzungsentgelte, geänderte Steuern und Abgaben wie die EEG-Abgabe können jedoch trotzdem aufgeschlagen werden.

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