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LGA Ökostrom Siegel

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Aussteller und Ziele

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Die beiden Gütesiegel Öko-Strom regenerativ und Öko-Strom effektiv werden von der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) mit Hauptsitz in Nürnberg vergeben. Die Hauptaufgaben der Körperschaft des öffentlichen Rechts, die teilweise privatisiert wurde, liegen unter anderem in der Beratung, der Aus- und Fortbildung sowie der Untersuchung und Zertifizierung verschiedenster Produkte und Dienstleistungen. Bereits 1996 begann man dort, die eigenen Prozesse unter Umweltgesichtspunkten zu optimieren. Nachdem diese interne Umstellung erfolgreich umgesetzt war, verlagerte man sich ab 2001 auf die Optimierung umweltrelevanter Abläufe bei externen Kunden.

Grund für die Schaffung der beiden Gütesiegel und Ziel war bzw. ist, die Glaubwürdigkeit von Ökostrom-Angeboten durch objektiv überprüfte Kriterien zu steigern. Die Vergabe der beiden Labels ist daher an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft. Neben den Stromversorgern ist es auch gewerblichen Verbrauchern gestattet, mit dem Gütesiegel zu werben. Dazu müssen sie ihren Bedarf mit Ökostrom decken und die Marketing-Maßnahmen mit dem Stromversorger abstimmen.

Zertifizierungsmerkmale

Das Prüfzeichen Öko-Strom regenerativ wird Tarifen zuerkannt, die zu 100 % Strom aus regenerativen Quellen liefern. Das Siegel Öko-Strom effektiv wird vergeben, wenn mindestens 25 % des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen sowie der restliche Anteil aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) stammen. Zusätzlich verlangen die Kriterien beider Siegel, dass beim Energieversorger Neuinvestitionen auf Basis einer Marktprognose beabsichtigt sind sowie eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Darüber hinaus muss die Erfüllung der Anforderungen durch entsprechende organisatorische Prozesse beim Versorger verankert sein.
Die Einhaltung der Kriterien wird mittels eingereichter Unterlagen, Standort-Begehungen sowie Gesprächen mit dem Kunden gewährleistet. Eine erfolgte Zertifizierung wird in jährlichen Abständen durch so genannte Überwachungsaudits überprüft.

Verbreitung

Aktuell hat lediglich ein einziger Anbieter einen Ökostrom-Tarif mit dem Gütesiegel der Landesgewerbeanstalt Bayern im Angebot, und zwar die N-ERGIE Aktiengesellschaft aus Nürnberg. Ihr Produkt PURNATUR trägt das Prüfzeichen Öko-Strom regenerativ. Im Internetangebot der LGA Bayern ist keine Auflistung der zertifizierten Produkte abrufbar. Lediglich ein Info-Dokument aus dem Jahr 2002 klärt über die Prüfzeichen, die zugrunde gelegten Kriterien sowie den Zertifizierungsvorgang auf. Da die Anforderungen insgesamt niedriger sind als beispielsweise beim ok-power Label oder dem Grüner Strom Label, werden umweltbewusste Anbieter vermutlich auch zukünftig zur Zertifizierung mit den letztgenannten oder vergleichbar strengen Gütesiegeln neigen.

Beurteilung

Die Gütesiegel Öko-Strom regenerativ und Öko-Strom effektiv spielen in der Praxis kaum eine Rolle. Für den potenziellen Kunden besitzt das Label nur eine begrenzte Aussagekraft. Zwar kommt bei der strengeren Variante, mit der der momentan einzige Anbieter am Markt ausgezeichnet ist, zu 100 % Ökostrom in den Strommarkt. Allerdings sind weitere Anforderungen nicht ausreichend streng formuliert. So fließt zum Beispiel nicht in die Prüfungen mit ein, wie alt die Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom und in welchem Zustand sie sind. Darüber hinaus ist auch der Handel mit den umstrittenen RECS-Zertifikaten zulässig. Verkürzt ausgedrückt ist es Anbietern dadurch möglich, Ökostrom-Kunden weiterhin Atomstrom zu liefern, diesen aber mit angekauften RECS-Zertifikaten grün zu färben. Mehr zum System der RECS-Zertifikate finden Sie hier. Das Label ist Verbrauchern als Entscheidungsgrundlage kaum zu empfehlen.

Zusammenfassung wichtiger Fakten


Faktoren

Öko-Strom regenerativ /effektiv
Aussteller Landesgewerbeanstalt Bayern
Wer steht dahinter? Landesgewerbeanstalt Bayern
Geforderter Anteil
an Strom aus
regenerativen Quellen
# Regenerativ: 100 %
# Effektiv: 25 %
Verpflichtende Förderung
des Ausbaus
regenerativer Energien?
Regenerativ und effektiv: Neuinvestitionen müssen beabsichtigt sein, sind aber nicht verpflichtend
Kritikpunkte # Handel mit RECS-Zertifikaten zulässig
# Alter und Zustand der Anlagen wird nicht berücksichtigt
Urteil Kaum empfehlenswert

Weiterführende Informationen

Homepage der Landesgewerbeanstalt Bayern
Zertifizierungskriterien und weitere Informationen
Informationen zu allen Ökostrom Gütesiegel und Zertifikaten
Ökostrom Tarifrechner


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