Energiegesetze

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Gesetzestexte für den Energiemarkt

Es gibt eine Vielzahl an Gesetzestexten rund um den Energiemarkt. Sie alle sollen dafür sorgen, dass Verbraucher zuverlässig mit Energie versorgt werden, Sicherheit auf dem Gebiet der Energieerzeugung herrscht und ein fairer Wettbewerb besteht.

Rechtliche Fragen © vege, fotolia.com
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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das wichtigste Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es betrifft die Elektrizitäts- und Gasversorgung der Bürger. Es trat in seiner Neufassung am 13. Juli 2005 in Kraft und legt fest, welche Rechte und Pflichten Energieversorger gegenüber den Verbrauchern haben. Laut EnWG sind sie unter anderem verpflichtet, auf zuverlässige, preisgünstige und umweltverträgliche Art Verbraucher mit Strom und Gas zu versorgen. Darüber hinaus soll es einen unverfälschten und fairen Wettbewerb zwischen den Energieversorgern gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm wurden 2022 Entwürfe zur Anpassung des EnWG vorgelegt. Das betrifft vor allem das Ziel, die Netzplanung Richtung klimaneutrale Energie voranzutreiben.

Zum Energiewirtschaftsgesetz

Gesetzliche Regelungen: Erneuerbare Energien werden immer wichtig
Gesetzliche Regelungen: Erneuerbare Energien werden immer wichtig

Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Die letzte Fassung der EnEV wurde zuletzt am 16. Oktober 2013 verabschiedet (EnEV 2014) und am 24. Oktober 2015 zum letzten Mal geändert. Der Nachfolger, das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft. Die festgelegten Maßnahmen wirken sich auf das Baurecht. Sie definieren eine Reihe von Energiesparregeln, die Bauherren beachten müssen, wenn sie ein Gebäude neu, um- oder ausbauen. Vor allem, wer neu baut, muss mit verschärften Auflagen rechnen. Diese sollten schon gleich bei der Planung des Hauses mit berücksichtigt werden. Der Energiebedarf für Wärme muss laut Gesetz zumindest teilweise durch erneuerbare Energien wie Solarenergie, Geothermie oder Bioenergie gedeckt werden. Ab 2021, so hat die EU festgelegt, gelten für Neubauten Niedrigenergiehäuser als Standard. Auch Eigentümer von Altbauten werden mehr in die Pflicht genommen. Gebäude müssen nachgerüstet werden. So müssen oberste Geschosse nachträglich gedämmt, veraltete Heizkessel außer Betrieb genommen und Heizungsanlagen mit Raumtemperaturreglern ausgestattet werden. Ziel der Gesetzgebungen ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.

Gebäude-Energie-Gesetz

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ein weiteres Gesetz, das sich gleichermaßen auf die Strom- und Gasversorgung bezieht, ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Geläufiger aber ist die Kurzform Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es zielt darauf ab, sich unabhängiger von fossilen Energieressourcen zu machen und Technologien weiterzuentwickeln, die zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien notwendig sind. Die örtlichen Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom einzuspeisen und zu vergüten. Dieser kann aus Wasser- oder Windkraft, aus Biomasse oder Photovoltaik stammen. Das EEG hat übrigens Modellcharakter. Über 40 Staaten haben es als Vorbild für eigene Fördergesetze verwendet. Das Gesetz trat ursprünglich am 1. April 2000 in Kraft. Die letzte Anpassung wurde 2021 vorgenommen. Das Ziel der aktuellen Gesetzesgrundlage besteht darin, den gesamten Strom in Deutschland bis 2050 emissioenfrei zu produzieren.

Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gesetzestexte regeln alles rund um den Energieverbrauch
Gesetzestexte regeln alles rund um den Energieverbrauch

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Bei diesem Gesetz geht es unter anderem darum, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten kenntlich zu machen. Dafür werden einheitliche Etiketten an den Geräten angebracht. So bekommen Verbraucher beim Kauf neuer Geräte einen besseren Überblick. Darüber hinaus verpflichtet EnVKG zu Produktinformationen bezüglich der Energieeffizienz, zum Beispiel an Kühl- und Gefrierschränken oder an Wasch- und Spülmaschinen. Die Gruppe, die am energiesparendsten ist, wird mit Klasse A ausgezeichnet. Das Gesetz wurde am 10. Mai 2012 beschlossen. Die Umsetzung wird durch stichprobenartige Überprüfungen im stationären sowie im Onlinehandel sichergestellt.

Zum Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Die Verordnung trat ursprünglich am 9. Januar 1992 in Kraft und wurde am 1. November 2006 zuletzt in einer Neufassung verabschiedet. Durch die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) werden Energieversorger verpflichtet, Entgelte an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu zahlen. Damit bekommen sie das Recht, öffentliche Verkehrswege zu benutzen, um Versorgungsleitungen für Strom und Gas in der Region zu verlegen und zu betreiben.

Zur Konzessionsabgabenverordnung

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Durch dieses Gesetz, in seiner Kurzform KWKG genannt, will der Gesetzgeber eine Verringerung der jährlichen Emissionen erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird verstärkt auf die Modernisierung und den Ausbau umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gesetzt. Die Betreiber solcher Anlagen werden durch das Gesetz besonders gefördert. Die Kosten werden dadurch gedeckt, dass der gesamte Stromverbrauch in Deutschland besteuert wird. Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung besteht seit dem 1. April 2002. Die letzte Neufassung stammt vom 21. Dezember 2015. Es löst das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 12. Mai 2000 ab.

Zum KWKG

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Es gibt auch eine Reihe von Gesetzestexten, die sich nur mit den Belangen der Stromversorgung befassen. Eines von ihnen ist die Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV. Die Verordnung regelt die Bedingungen, zu denen Energieversorger Haushaltskunden in Niederspannung mit Elektrizität beliefern müssen. Die Grundversorgung wird durch § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes garantiert. Auch die Bedingungen für die Ersatzversorgung werden durch die StromGVV geregelt. Das Gesetz trat erstmals am 26. Oktober 2006 in Kraft und wurde zuletzt am 1. Dezember 2021 angepasst.

Zur Stromgrundversorgungsverordnung

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) trat am 29. Juli 2005 in Kraft. Die geltende Fassung wurde im Juni 2018 verabschiedet. Sie heißt auch Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Damit ist Folgendes gemeint: Um den Strom an die Verbraucher zu leiten, brauchen die Versorger Zugang zum Stromnetz. Dafür werden Netznutzungsentgelte fällig, die sie an den Stromnetzbetreiber entrichten müssen. Nach welcher Methode dies geschieht, regelt die StromNEV. Die Verordnung ist eine Reaktion auf die Liberalisierung des Energiemarktes 1998 und die Neuformulierung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Zur Stromnetzentgeltverordnung

Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Auch im Bereich der Gasversorgung gibt es einige spezielle Gesetzestexte. Dazu gehört auch die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Sie ist das Pendant zur StromGVV – nur mit dem Schwerpunkt der Gasversorgung. Es regelt ebenfalls die Bedingungen, zu denen Gasversorger ihre Kunden in Niederdruck mit Gas beliefern müssen. Auch hier wird § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zugrunde gelegt. Darüber hinaus legt die GasGVV die Bedingungen der Ersatzversorgung fest. Die Verordnung wurde am 26. Oktober 2006 verabschiedet und zuletzt am 1. Dezember 2021 angepasst. Die Vorgaben sind Teil des Grundversorgungsvertrages zwischen Versorgern und Haushaltskunden.

Zur Gasgrundversorgungsverordnung

Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist das Gegenstück zur Stromnetzentgeltverordnung. Sie regelt die Festlegung der Methode, nach der Entgelte für den Zugang zu Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen bestimmt werden dürfen. Sie trat erstmalig am 25. Juli 2005 in Kraft. Die letzte Änderung wurde am 23. Juni 2021 verabschiedet und trat am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Zur Gasnetzentgeltverordnung

Bundesnetzagentur © Bundesnetzagentur
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