EU-Label für Haushaltsgeräte

Teilen:

EU-Label sorgt für mehr Transparenz bei Haushaltsgeräten

Seit 1998 gibt es Hilfestellungen für Verbraucher, die sich ein neues Elektrogerät zulegen wollen. Ob Kühlschränke, Waschmaschinen oder Trockner: Haushaltsgroßgeräte müssen seither mit dem EU-Label versehen sein. Dieses Label kennzeichnet den Energieverbrauch des jeweiligen Gerätes – und das europaweit auf einheitliche Weise. Das bietet dem Verbraucher mehr Transparenz.

Energielabel © berlinstock, fotolia.com
Energielabel © berlinstock, fotolia.com

Worüber informiert das EU-Label?

Das EU-Label gibt nicht nur Aufschluss über den durchschnittlichen Verbrauch eines Gerätes in Bezug auf Wasser und Strom. Es informiert auch darüber, wie leistungsstark das Gerät mit dem verbrauchten Wasser oder Strom arbeitet und ob zum Beispiel ein Netzschalter vorhanden ist, wie etwa an Geräten für Unterhaltungselektronik.

Die Label müssen so am Produkt aufgeklebt sein, dass der Kunde sie sofort erkennen kann, zum Beispiel an der Vorder- oder Rückseite. Die Aufkleber listen alle technischen Daten im Detail auf. Dadurch wird der direkte Vergleich mit anderen Waren der gleichen Produktgruppe für den Verbraucher einfacher.

Elektrogeräte: Je besser die Energieeffizienzklasse desto umweltfreundlicher
Elektrogeräte: Je besser die Energieeffizienzklasse desto umweltfreundlicher
bis zu 30% sparen

Günstige Stromtarife finden
mit dem Stromtarifrechner

  • Einfach vergleichen
  • Einfach Tarife finden
  • Einfach wechseln
  • Einfach sparen
Tipp: Mit unserem Stromtarifrechner finden Sie die günstigsten Tarife
Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Warum wurde das EU-Label überhaupt eingeführt?

Das EU-Label wurde ins Leben gerufen, um den Verkauf von besonders energiesparenden Geräten anzukurbeln. Diese EU-Richtlinie wird in jedem Mitgliedsstaat anders umgesetzt, im Fall von Deutschland durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, abgekürzt EnVKG und durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).

Seit Ende 2008 werden auch Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik erfasst und gelabelt. Seit Januar 2011 ist das neue EU-Label auf Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränke Pflicht.

Welche Geräte müssen gekennzeichnet werden?

Es gibt eine Reihe von Geräten, die mit dem Label versehen werden müssen. Das gilt übrigens auch, wenn sie über das Internet oder im Versandhandel erworben werden. Für diese Artikel besteht Label-Pflicht:

  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Kühl-/Gefrierkombinationen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Backöfen
  • Haushaltslampen
  • Klimageräte
  • Fernseher
  • Staubsauger
  • Dunstabzugshauben
  • Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Die Energieeffizienzklassen

Es gibt sieben Energieeffizienzklassen, die sich in die Kategorien „A“ bis „G“ aufteilen und dem Kunden eine konkrete Bewertungsskala an die Hand geben. Mit der Klasse „A“ werden Geräte ausgewiesen, die einen niedrigen Wasser- und Stromverbrauch haben, während die Haushaltshilfen der Gruppe „G“ dagegen Stromfresser sind. Gerade diese Geräte können über Jahre gesehen immense Stromkosten verursachen. Sie sollten also lieber im Geschäft stehen bleiben.

Seit 2003 haben sich die zusätzlichen Labels „A+“, „A++“ und „A+++“ etabliert. Sie wurden entwickelt, um den Energieverbrauch noch genau einstufen zu können. Denn im Laufe der Zeit erfüllten fast alle Produkte die Maßstäbe der Gruppe „A“, da sich die Energieeffizienz der Geräte insgesamt verbessert hat. Die Kategorien mit dem Plus dienten zur Kennzeichnung der Produkte, die noch energiesparender sind als die der herkömmlichen Kategorie „A“. Um Verbrauchern die Orientierung wieder zu erleichtern und die Labels an die neuen Standards anzupassen, hat die EU 2021 neue Richtlinien für die Labels erfasst.

Die Klassen „A+“, „A++“ und „A+++“ wurden gestrichen. Dafür kehrte man zu den alten Einteilungen von A bis G zurück. Ein älteres Gerät, das einst mit A+ eingestuft wurde, rutscht mit der neuen Ausweisung schnell einmal in Kategorie D oder gar schlechter.

Um die Orientierung zu erleichtern, unterscheiden sich die einzelnen Gruppen farblich voneinander. Die energieeffiziente Kategorie „A“ ist in Grün gehalten, da Geräte ihrer Gruppe für die höchste Umweltverträglichkeit stehen. Die Kategorie „G“ ist dagegen in Rot gekennzeichnet und hat damit einen gewissen Signal-Charakter.

Verbraucher sollten allerdings im Hinterkopf behalten, dass die Energieeffizienzklassen nur einen Anhalt bieten, wie sparsam ein Gerät ist, nicht aber wie viel es tatsächlich an Strom verbraucht. Das hängt schlussendlich damit zusammen, wie häufig ein Gerät benutzt wird.

Energieeffizienz © Doc Rabe Media, fotolia.com
Energieeffizienz © Doc Rabe Media, fotolia.com

Alte Energieeffizienzklassen gelten heute nicht mehr

Wer Mitte der 90er Jahre ein Gerät der Energieeffizienzklasse „A“ gekauft hat, lag damals in der günstigsten Kategorie. Heute aber ist diese Eingruppierung nicht mehr wirklich aussagekräftig. Denn die Technik dieser Geräte ist inzwischen so veraltet, dass das Gerät trotz der Klasse „A“ ein Stromfresser geworden ist. Wie viel ein Gerät genau verbraucht, kann man am ehesten mit einem Strommesser herausfinden.

Diese Ökolabel gibt es außerdem

Neben dem EU-Label, das bindend ist, gibt es eine Reihe von freiwilligen Ökolabeln. Dazu gehört der „EnergyStar“, der „Blaue Engel“, „TCO“ sowie die „EU-Blume“ (Ecoblume).

Das hellblaue Label des „EnergyStar“ findet man an Strom sparenden Computern, Kopierern und Monitoren. Auch das „TCO“-Label ist hauptsächlich im Computerbereich zu finden. Es kennzeichnet nicht nur Geräte, die energiesparend arbeiten, sondern darüber hinaus auch wieder verwertbar sind. Die „EU-Blume“ ist an Lampen, Rechnern oder auf Haushaltsgeräten zu finden.

Stromfresser © Frank Eckgold, fotolia.com
Stromfresser aufspüren

So kommt man Stromfressern auf die Schliche Fast jeder hat sie im Haushalt, doch vielfach gelingt es nicht, sie ausfindig… weiterlesen

Artikel teilen: