Einigung über flexible Anpassung bei der Solarförderung

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Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) haben sich auf eine Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Diese ermöglicht den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.

Dabei geht es darum, einerseits einen ausreichend großen Binnenmarkt zu sichern, der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland genügend Investitionsspielräume bietet. Andererseits darf der Markt in den nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für den Umbau des Energiesystems hin zur einer dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Solaranlage © suzannmeer, fotolia.com
Solaranlage © suzannmeer, fotolia.com

Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Photovoltaik ist es, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren. Der Weg dorthin wird in neun Zielen beschrieben, auf die sich die Solarbranche jüngst verständigt hat. Dieser „Wegweiser Solarwirtschaft“ basiert auf einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos.

Ausbau der Solarenergie in Deutschland

Zwischen Bundesumweltminister Norbert Röttgen und dem BSW-Solar besteht Übereinstimmung, dass die Solarenergie in Deutschland weiter ausgebaut und schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energien überführt werden soll.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen. Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber wesentlich von der neu installierten Photovoltaikleistung abhängig: Durch gezielte Technologieentwicklung und zunehmende Massenfertigung bei wachsender weltweiter Nachfrage können sogenannte Skaleneffekte erzielt, die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für Photovoltaikanlagen weiter reduziert werden. Diese Preisbildungseffekte werden im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Bestimmung der Förderhöhe durch einen flexiblen Anpassungsmechanismus berücksichtigt. Dieser sorgt dafür, dass die Förderung bei stärkerem Photovoltaik-Marktwachstum schneller reduziert wird, bei einem Marktrückgang langsamer.

Solarförderung: Anpassung Mitte 2011

Der BSW-Solar stimmt mit dem Bundesumweltminister darin überein, diesen Steuerungsmechanismus beizubehalten und die Förderhöhen bei einem zu starken Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes bereits zur Jahresmitte 2011 erneut anzupassen.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Sollte sich der Markt allerdings abkühlen und die Hochrechnung ein Marktwachstum für das Gesamtjahr 2011 von weniger als 3,5 GWp erwarten lassen, erfolgt die nächste Anpassung der Fördersätze wie bislang vorgesehen erst zum Jahresanfang 2012.

„Das Vorziehen der flexiblen Anteile stellt die Photovoltaik-Branche vor die ambitionierte Aufgabe, in sehr kurzer Zeit noch weiter Kosten zu reduzieren, damit die Systempreise von Photovoltaik-Anlagen für Verbraucher attraktiv bleiben. Die Einführung einer starren Mengenbegrenzung des Marktes konnte mit dieser Einigung auf eine flexible Förderanpassung vermieden werden. Denn eine starre Mengenbegrenzung setzt nicht nur wettbewerbliche Marktmechanismen außer Kraft, sondern wäre auch kontraproduktiv für die Erreichung des Ziels der weiteren Preisreduktion bei Photovoltaik-Anlagen“, so Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar. „Die flexible Förderanpassung trägt nun maßgeblich zur Absicherung unserer Ziele bei, einen Ausbau von 52 bis 70 GW installierter Photovoltaik-Leistung bis 2020 zu erreichen und dabei die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent/kWh zu begrenzen.“

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