Ratgeber Heizstrom
Heizstrom: Auch Bezieher von Heizstrom profitieren zukünftig vom Wettbewerb
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Nicht immer ist eindeutig klar, in welchen Fällen der sogenannte Heizstrom zum Einsatz kommt. Generell muss es sich dabei um solche Geräte handeln, die für einen dauerhaften Einsatz installiert wurden.
In diese Kategorie fallen generell etwa Nachtspeicheröfen. Weiters werden aber auch Wärmepumpenanlagen oder Direktheizungsanlagen zu dieser Kategorie gezählt. Eher unbekannt ist die Tatsache, dass auch Klimaanlagen oder Belüftungsanlagen mit Heizstrom betrieben werden können.
Derzeit wird in Deutschland jeder 25. Haushalt mit Strom beheizt, was beinahe zwei Millionen Haushalten entspricht.
Die Heizstrom Tarifarten
Im Allgemeinen wird zwischen dem Hochtarif, der auch als HT bezeichnet wird, und dem Niedertarif unterschieden. Letzterer wird oft als NT bezeichnet. Zumeist verrechnet der Stromanbieter zusätzlich einen monatlichen Grundtarif.
Hochtarife gelten im Regelfall an normalen Werktagen; zumeist in der Zeit von sechs Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Der Niedertarif kommt in den häufigsten Fällen an Werktagen nachts sowie ganztägig an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen zum Einsatz.
Monopolstellung oder freier Wettbewerb bei Heizstrom?
Bis Herbst 2010 verhielt es sich so, dass die Anbieter von Heizstrom in Deutschland eine gewisse Sonderstellung genossen. Während die Endverbraucher beim normalen Haushaltsstrom quasi beliebig zwischen den einzelnen Stromanbietern wechseln konnten, sahen sie sich beim Heizstrom mit einer Anbieterwüste konfrontiert.
Neuen Anbietern für Heizstrom wurden zahlreiche Hürden in den Weg gestellt. Bestehende Anbieter sicherten ihr Terrain hartnäckig ab. Der Endverbraucher hatte zumeist keine Wahlmöglichkeit, was einer Monopolstellung der bestehenden Anbieter für Heizstrom gleichkam.
Der Heizstrommarkt im Umbruch
Das Bundeskartellamt untersuchte nun über einen längeren Zeitraum hinweg die Preispolitik unterschiedlicher Anbieter von Heizstrom. Dabei wurden über 70 Prozent aller privaten Verbraucher von Heizstrom berücksichtigt. Schlussendlich wurden mehrere Fälle von Erlösüberhöhung festgestellt.
Dies hat zur Folge, dass es einerseits seitens der Anbieter von Heizstrom zu Rückerstattungen oder zur Aussendung von Gutschriften für kommende Heizstromabrechnungen kommt. Andererseits werden gleichzeitig bereits geplante Preiserhöhungen aufgeschoben oder ganz abgesagt.
Als Konsequenz dieser Untersuchung haben sich mehrere Heizstromanbieter dazu verpflichtet, zukünftig Maßnahmen zu treffen, welche zu einer Öffnung des Heizstrommarktes führen werden. Alternative Heizstromanbieter werden also leichter in diesen Markt vordringen können. So zumindest in der Theorie. Ob es in naher zukunft tatsächlich zu mehr Wettbewerb bei Heizstrom kommen wird, wird sich zeigen. Für den Endverbraucher bedeutet dies hoffentlih eine Zunahme der Auswahlmöglichkeiten sowie einen Heizstrommarkt, der in Bewegung gerät. Ein Stromvergleich über den Tarifrrechner kann sich in in jedem Fall bereits jetzt lohnen.
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