Stromanbieter kündigen

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Stromanbieter richtig kündigen

Mieter und Hausbesitzer können sich heutzutage zwischen vielen Stromanbietern entscheiden und selbst bestimmen, wer von ihrem Verbrauch profitiert. Jedoch führt kein Weg daran vorbei, sich für einen Lieferanten sowie Tarif zu entscheiden. Ein Wechsel des Anbieters ist dagegen – abgesehen von einem Umzug in ein anderes Netzgebiet – freiwillig. Vor allem finanzielle Vorteile sprechen für einen neuen Stromversorger, aber auch ein besserer Kundenservice kann ausschlaggebend sein. Welche Beweggründe auch immer vorliegen, ein Wechsel bedarf immer der Kündigung des bestehenden Vertrages.

Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com
Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com
Achtung: Nur wer selbst Vertragspartner des Stromlieferanten ist, kann einen Anbieterwechsel durchführen. Ist der Abschlag für Strom in der Warmmiete inkludiert, ist der Vermieter der Vertragspartner und somit zum Wechsel berechtigt. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, dem Vermieter einen Anbieterwechsel vorzuschlagen.
Es gibt viele Gründe den Stromanbieter zu wechseln
Es gibt viele Gründe den Stromanbieter zu wechseln

Kündigung aufgrund von Unzufriedenheit

Überall begegnen dem Verbraucher Werbeanzeigen von Stromanbietern mit verlockenden Angeboten. Und vergleicht man die aktuellen Preise tatsächlich mal mit seinem mitunter schon alten Vertrag, wird man feststellen, dass enorme Preiseinsparungen mit einem Tarif- oder Anbieterwechsel verbunden sind. Zumal den Kunden das Prozedere äußerst einfach gemacht wird, denn der neue Stromversorger übernimmt in der Regel die Kündigung des alten Vertrages. Zu beachten sind lediglich die bestehenden Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Spätestens 3 Wochen vor Ablauf der bestehenden Vertragslaufzeit sollte der Antrag beim neuen Anbieter vorliegen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung und Umstellung ist. Für den gesamten Wechselprozess können etwa 4 bis 6 Wochen eingeplant werden. Wichtig ist, die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrages zu prüfen, damit diese sich mit dem Neuantrag nicht überschneidet und im schlimmsten Falle verpasst wird. Denn dann ist auch der neue Anbieter machtlos und kann die Beendigung und den Wechsel erst zum nächstmöglichen Termin realisieren.

Achtung: Wer spät dran ist und kurzfristig seinen Stromanbieter wechselt, kündigt sein bestehendes Vertragsverhältnis sicherheitshalber eigenständig und fügt das Schreiben dem Neuantrag hinzu.

Musterschreiben „Kündigung des Stromanbieters

Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Anschrift des Stromanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Datum: ____.____.________

Betreff: Fristgerechte Kündigung meines Stromvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen laufenden Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum ____.____.________.

Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.

Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________

Bitte bestätigen Sie mir die fristgerechte Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Endabrechnung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

______________________________
Unterschrift

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Stromvertrag fristgerecht kündigen
Stromvertrag fristgerecht kündigen

Kündigung aufgrund von Umzug

Umzug © exquisine, fotolia.com
Kündigung wegen Umzug © exquisine, fotolia.com

Wer umzieht, muss sich sowohl am alten als auch am neuen Wohnort um viele Dinge kümmern. Dazu gehört auch der Umzug der Stromversorgung an die neue Adresse beziehungsweise die Kündigung desselben. Ein Wohnungswechsel ist eine gute Gelegenheit, sich mit neuen Anbietern und Tarifen auseinanderzusetzen, doch nicht immer kann ein bestehender Vertrag ohne Weiteres beendet werden.

Stromvertrag und Umzug
Stromvertrag und Umzug
Beim Umzug den Stromanbieter wechseln
Beim Umzug den Stromanbieter wechseln
  • Umzug innerhalb des bisherigen Netzgebietes: Ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen, der Strom des Anbieters aber auch im neuen Netzgebiet verfügbar, kann es sein, dass der Vertrag mit umziehen muss. Einige Stromlieferanten gewähren aber auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Aufschluss darüber gibt ein Blick in die Vertragsunterlagen.
  • Umzug außerhalb des bisherigen Netzgebietes: Befindet sich das neue Wohnobjekt in einem Netzgebiet, das der aktuelle Stromversorger nicht beliefert, kann der Vertrag ohne Probleme zum Wunschtermin beendet beziehungsweise aufgelöst werden. Auf den Seiten der Anbieter kann in der Regel eine Prüfung zur Verfügbarkeit durchgeführt werden. Es genügt die Eingabe der Postleitzahl.

Musterschreiben „Sonderkündigung des Stromanbieters bei Umzug“

Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Anschrift des Stromanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Datum: ____.____.________

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrages wegen Umzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines Umzuges am ____.____.________ kündige ich den mit Ihnen abgeschlossenen Stromvertrag unter Berücksichtigung eines etwaigen Sonderkündigungsrechts zum Tag des Wohnungswechsels bzw. fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.

Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________

Neue Anschrift ab ____.____.________:

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Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Endabrechnung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Unterschrift

Kündigung aufgrund von Preiserhöhung

Preiserhöhungen sind auf dem Energiemarkt häufig anzutreffen, doch der Verbraucher hat eine Möglichkeit, diese zu umgehen: das Sonderkündigungsrecht. Vorrausetzung ist, dass nicht Erhöhungen der Steuern oder Abgaben, wie beispielsweise die EEG-Zulage, Anlässe für die Beitragserhöhung sind, denn diese Fälle klammern die Anbieter in der Regel vom Sonderkündigungsrecht aus. Preisanstiege müssen dem Kunden vom Stromlieferanten mindestens 6 Wochen vor der Umsetzung schriftlich oder online mitgeteilt werden.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung © gourmecana, fotolia.com
Achtung: Im Falle eines Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist in der Regel lediglich 2 Wochen.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, liegt dem Informationsschreiben über den Preisanstieg oftmals bereits ein vorformuliertes Kündigungsschreiben bei. Falls nicht, können Kunden die Beendigung ihres Vertrages auch selbst verfassen und innerhalb der 2-wöchigen Kündigungsfrist an ihren Anbieter senden. Dabei müssen Angaben zum Datum und der eigenen Adresse sowie zu Kunden-, Vertrags- und Zählernummer gemacht werden.

Musterschreiben „Sonderkündigung des Stromanbieters bei Preiserhöhung“

Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Anschrift des Stromanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Datum: ____.____.________

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum ____.____.________ mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen abgeschlossenen Stromvertrag zum schnellstmöglichen Termin.

Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.

Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Endabrechnung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

______________________________

Unterschrift

Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen
Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen

Fazit

Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist genauso einfach wie der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter. Wer von Anfang an auf kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen geachtet hat, wird kaum Probleme haben, zu seinem Wunschtermin aus dem Vertrag zu kommen. Wird doch einmal eine Frist versäumt, lässt die nächste Wechselmöglichkeit ganz sicher nicht lange auf sich warten. Entsteht doch einmal eine Lücke zwischen Alt- und Neuvertrag, gibt es trotzdem noch keinen Grund, beunruhigt zu sein. Denn in derartigen Fällen greift automatisch die „Notversorgung“ durch den lokalen Grundversorger. Der hat zwar nicht die günstigsten Tarife, sorgt aber bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn beim neuen Anbieter dafür, dass Heizung und Wasser stets warm sind.

Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com
Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

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