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Strompreiserhöhungen

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Strompreiserhöhung – Hilfe und Tipps

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Gestiegene Netzkosten, gestiegene Beschaffungskosten, gestiegene Quoten für regenerative Energien – die Begründungen der Versorger für Strompreiserhöhungen sind sehr vielfältig. Dabei hatten sich Politik und Verbraucher von der Liberalisierung des Strommarktes eigentlich mehr Wettbewerb und sinkende Kosten erhofft. In der Praxis kennen die Preise allerdings meistens nur eine Richtung: nach oben. Auf der anderen Seite haben die Stromkonzerne nur wenige Anreize, ihre Preispolitik grundlegend zu ändern, da viele Verbraucher einen Anbieterwechsel immer noch scheuen. Die steigenden Kosten müssen nicht klaglos hingenommen werden. Es gibt vielversprechende Möglichkeiten, bei den eigenen Stromkosten den Rotstift anzusetzen und trotz Preiserhöhungen Geld zu sparen. Welche, das erfahren Sie hier.

Bei Strompreiserhöhung: Nachhaken und informieren

Bei einer Strompreiserhöhung können Sie zunächst einmal Widerspruch bei Ihrem Versorger einlegen. Dieser muss spätestens dann ausführlich begründen, welche Faktoren die Preiserhöhung unausweichlich gemacht haben. Darüber hinaus hat er Ihnen alle relevanten Informationen mitzuteilen, die zu der Steigerung geführt haben. In der Praxis fällt dies den Anbietern natürlich meist leicht. Der Endkunde auf der anderen Seite ist in der Regel wohl kaum ausreichend über die Einzelheiten des komplexen Strommarktes und seiner Zusammenhänge informiert, um die Argumente fachmännisch überprüfen zu können.

Trotzdem hat ein Widerspruch zwei Vorteile. Man kann auf diese Weise zum einen, insbesondere wenn man ansonsten mit seinem bisherigen Versorger zufrieden ist, sein Unverständnis und seinen Ärger über die Preispolitik des Anbieters äußern. Entsprechende Musterbriefe werden im Internet, beispielsweise von den Verbraucherzentralen, zum Download angeboten. Darüber hinaus wahren Sie mit einem Widerspruch das Recht, später eventuelle Rückforderungen stellen zu können. Von Verbrauchern angestrengte Klagen dauern oftmals viele Monate. Sollte sich im Lauf eines solchen Verfahrens allerdings herausstellen, dass die Forderungen des Versorgers überhöht waren, sind Sie mit Ihrem Widerspruch auf der sicheren Seite.

Wem der ideelle Protest nicht genügt, sollte sich nach Alternativen umschauen. Trotz grundsätzlich steigender Preise unterscheidet sich die Tarifgestaltung der Stromversorger im Einzelnen nämlich erheblich. Als ersten Schritt sollten Sie sich über ihren ungefähren Jahresverbrauch informieren und mittels unseres Tarifrechners herausfinden, welche Angebote zu welchem Preis in Ihrer Region zur Verfügung stehen. Da manche Unternehmen nur regional tätig sind, kann das Angebot, je nach Wohnort, erheblich variieren. Ein unverbindlicher Angebotsvergleich über das Internet ist in Sekundenschnelle erstellt und zeigt sofort auf, welches Sparpotenzial ein Anbieterwechsel bieten kann.

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Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen

Die meisten Anbieter räumen Verbrauchern bei Strompreiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dies eröffnet Ihnen zwar die Möglichkeit, sehr schnell auf die Tarifpolitik des Anbieters zu reagieren. Allerdings ist zu bedenken, dass ein Anbieterwechsel einige Zeit, in der Regel 6 – 8 Wochen, in Anspruch nimmt. Ein Grund, von einem Wechsel abzusehen, ist das jedoch nicht. Für die Übergangszeit springt automatisch der örtliche Grundversorger ein, so dass keine Gefahr besteht, gar keinen Strom geliefert zu bekommen.

Nach Aufnahme der Stromlieferung durch den neuen Versorger erhalten Sie eine Rechnung für den Zeitraum, in dem Sie Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen haben. Die Grundversorgungstarife sind zwar teurer als andere Tarife, doch reißen sie für den kurzen Zeitraum kein großes Loch in die Haushaltskasse. Darüber hinaus haben Sie die Mehrkosten durch den günstigeren Stromtarif Ihres neuen Versorgers schnell wieder eingespielt.

Anbieterwechsel lohnt sich fast immer

Ein Anbieterwechsel bringt meist mehrere Vorteile und ist ein effektives Mittel, seiner Macht als Verbraucher Nachdruck zu verleihen. Neben dem gewünschten Effekt, seine Stromkosten zu senken, trifft man den bisherigen Versorger dort, wo es ihm vermutlich besonders weh tut: seinem Umsatz und seinem Kundenstamm. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit, fortan jene Unternehmen zu unterstützen, die sich um eine Weiterentwicklung des Marktes verdient machen. Das kann eine besonders faire oder kostenbewusste Preisgestaltung sein. Mit einem Wechsel können Verbraucher aber beispielsweise auch besondere Anstrengungen im Bereich regenerativer Energien oder grünen Strom unterstützen. Auch auf dem Strommarkt gilt: Konkurrenz belebt das Geschäft.

Anders als bei einem Anbieterwechsel nach Vertragsende muss der Kunde bei einem Wechsel aufgrund einer Strompreiserhöhung selbst bei seinem bisherigen Versorger kündigen und von seinem Sonderrecht Gebrauch machen. Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen. Außerdem erhalten Sie nähere Informationen zur Frist, innerhalb derer von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann. In Grundversorgungstarifen sind dies vier Wochen, doch kann bei Sondertarifen auch eine abweichende Frist zugrunde liegen. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen, welche Regelungen für Strompreiserhöhungen getroffen worden sind.

Worauf Sie sonst noch achten sollten

Bevor Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, sollten Sie die Gelegenheit beim Schopfe packen und weitere Vertragseckpunkte kritisch überprüfen. Empfehlenswert ist beispielsweise eine moderate Mindestvertragslaufzeit, um flexibel auf die Marktsituation reagieren zu können. Viele Versorger bieten darüber hinaus auch Verträge mit Preisgarantien an. Diese umfassen jedoch nur selten Steigerungen, die durch Steuern- und Abgabenerhöhungen zustande kommen. Vorkasse-Tarife werden oftmals besonders günstig angeboten. Allerdings geht der Verbraucher bei diesen Tarifen das Risiko ein, bereits gezahltes Geld im Falle einer Insolvenz des Anbieters abschreiben zu müssen.

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