Stromrechnung

Teilen:

Stromrechnung lesen: Was die Rechnung verrät

Kaufpreis. Mehrwertsteuer. Gesamtpreis. Fertig. Rechnungen können sehr einfach sein. Bisweilen sind sie allerdings etwas komplizierter, was beispielsweise für Stromrechnungen gilt. Vom ehemaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Schön ist das Zitat überliefert: „Es mag einfacher sein, ein Land zu regieren, als eine Stromrechnung zu lesen.“

Stromrechnung zu hoch? © Stockfotos MG, fotolia.com

Nun ist seither viel geschehen. Unter anderem hat sich der Gesetzgeber Gedanken zum Thema gemacht und die Forderung nach einfacher Verständlichkeit von Stromrechnungen gesetzlich verankert. Es bleibt weiterhin jedoch Spielraum für besser oder schlechter lesbare Stromrechnungen. Wer aber erst einmal weiß, was in der Rechnung zu stehen hat, versteht die Rechnung schneller und besser. Die folgenden Informationen sollen Ihnen beim Lesen und Prüfen Ihrer Stromrechnung ein wenig helfen.

Stromrechnung: Was der Gesetzesgeber vorschreibt.

Im Paragraf 40 ( Strom- und Gasrechnungen, Tarife) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) heißt es in Absatz 1: „Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein.“ Das in ein Gesetz zu schreiben, ist zwar gut, weil sich jeder auf diese gesetzliche Vorschrift berufen kann. In der Realität ist sie alleine aber erst einmal wenig hilfreich. Was „einfach“ und „verständlich“ bedeutet, kann schließlich jeder anders interpretieren. Allerdings macht Paragraf 40 auch Vorgaben für die Inhalte einer Stromrechnung. Verkürzt ausgedrückt, muss eine Stromrechnung laut Gesetz unter anderem enthalten:

Vertragsbedingungen © Wilm Ihlenfeld, fotolia.com
Vertragsbedingungen © Wilm Ihlenfeld, fotolia.com
  • Namen und Anschrift des Rechnungsstellers sowie Angaben zum zuständigen Registergericht sowie Informationen für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme,
  • Angaben zur Vertragsdauer, zu geltenden Preisen, zum nächstmöglichen Kündigungstermin und zur Kündigungsfrist,
  • „den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums“,
  • den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
  • die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher …
  • Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren …
Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
bis zu 30% sparen

Günstige Stromtarife finden
mit dem Stromtarifrechner

  • Einfach vergleichen
  • Einfach Tarife finden
  • Einfach wechseln
  • Einfach sparen
Tipp: Mit unserem Stromtarifrechner finden Sie die günstigsten Tarife
Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Adress- und Kundendaten helfen bei der Identifikation

Natürlich enthält eine Stromrechnung auch die Adressdaten des Kunden. Ansonsten könnte sie nicht zugestellt werden. Für den Kunden selbst sind sie jedoch wenig interessant. Interessanter sind Daten wie die Kundennummer, die Zähler- und die Rechnungsnummer. Sie tragen bei einer telefonischen Kommunikation mit der Hotline des Stromanbieters dazu bei, dass der Ansprechpartner den Kunden sowie den Vorgang schnell identifizieren kann.

Insbesondere bei Anbietern mit kostenpflichtiger Telefon-Hotline war das früher bares Geld wert. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof zwar in einem Urteil festgelegt, dass Hotlines zur Klärung von Fragen rund um bereits geschlossene Verträge entweder kostenfrei zu sein haben oder nicht teurer als der Ortstarif sein dürfen. Dennoch gilt: Je schneller das Gespräch auf den Punkt kommt, desto eher spart man Zeit und schont die Nerven.

Die wichtigsten Angaben betreffen die Kosten

Das würden sicherlich die meisten Stromkunden so unterschreiben. Viele Stromanbieter integrieren daher eine Kurzfassung der Kostenangaben in ihre Stromrechnung. Sie enthält Angaben zu den Gesamtkosten innerhalb des Abrechnungszeitraums (Netto und Brutto) sowie zur Summe der innerhalb des Zeitraums gezahlten Abschläge. Aus der Differenz „Gesamtkosten minus Summe der Abschläge“ ergibt sich der zu zahlende Restbetrag oder aber die vom Stromanbieter zu zahlende Gutschrift.

Stromkosten © Sergej Toporkov, fotolia.com
Stromkosten © Sergej Toporkov, fotolia.com

Der Blick auf die Details

Die kurze Zusammenfassung reicht für eine korrekte Stromrechnung natürlich nicht aus. Erst die aufgelisteten Details ermöglichen es Kunden, den Rechnungsbetrag nachzuvollziehen. Diese Details müssen den Stromzählerstand vom Beginn und vom Ende des in der Rechnung genannten Abrechnungszeitraums enthalten sowie den aus diesen Daten errechneten Verbrauch in „kWh“ (Kilowattstunde).

Sollte der Kunde innerhalb des Abrechnungszeitraums beim Stromanbieter von einem in einen anderen Tarif gewechselt sein, muss die Stromrechnung für beide Tarife jeweils gesondert den Abrechnungszeitraum angeben und den Verbrauch aus den Zählerständen berechnen.

Man unterscheidet Grundpreis und Verbrauchspreis

Strompreise setzen sich aus einem fixen Grundpreis und einem variablen Verbrauchspreis zusammen. Der Grundpreis in Euro/Jahr ist verbrauchsunabhängig, kann aber bei zwei unterschiedlichen Tarifen desselben Anbieters unterschiedlich hoch sein. Er kann sich zudem verändern, wenn man nicht das ganze Jahr über Stromkunde mit dem Tarif X des Rechnungsstellers war. Ein vereinfachtes Beispiel:

Da man beim Anbieter innerhalb des Jahres von Tarif X zu Tarif Y gewechselt ist, wird die Gesamtdauer des Jahres (365 Tage) in die jeweiligen Zeiträume mit Tarif X bzw. Y aufgeteilt. Hat man den Tarif X mit einem Grundpreis von 50 Euro/Jahr 73 Tage lang genutzt, liegt die Nutzungsdauer bei einem Fünftel des Jahres, sodass man auch nur ein Fünftel des Grundpreises beim Tarif X zahlt, also 10 Euro. Hat man im restlichen Jahr den Tarif Y mit einem Grundpreis von 80 Euro/Jahr genutzt, dann liegt die Nutzungsdauer bei vier Fünfteln des Jahres, sodass auch vier Fünftel des Grundpreises anfallen, also 64 Euro.

Verbrauchspreis

Der Verbrauchspreis wird mit der Formal „Verbrauchte Kilowattstunde x Preis pro Kilowattstunde“ berechnet. Falls man im Abrechnungszeitraum zwei verschiedene Tarife genutzt hat, gilt wiederum: Der Preis wird für jeden Tarif einzeln berechnet. Und wenn der Stromanbieter dem Kunden beispielsweise für den Tarifwechsel einen Bonus zugesichert hat, wird der vom Preis für den Tarif Y im Abrechnungsraum abgezogen.

Im Beispiel ergibt dann die Summe aus „Grundpreis + Verbrauchspreis Tarif X“ und „Grundpreis + Verbrauchspreis Tarif Y“ abzüglich eventueller Boni den Gesamtpreis in netto. Zu den Angaben auf der Stromrechnung gehören anschließend noch Verbrauchsangaben für den vorherigen Abrechnungszeitraum, sodass man den Stromverbrauch in beiden Zeiträumen vergleichen kann.

Die Höhe von Grundpreis und Verbrauchspreis variieren von Tarif zu Tarif
Die Höhe von Grundpreis und Verbrauchspreis variieren von Tarif zu Tarif

Bei Problemen gibt es Hilfe

Ist man mit der Stromrechnung nicht einverstanden, kann man zunächst die persönliche Klärung mit dem Anbieter suchen. Gelingt die Klärung auf diesem Weg nicht, kann die Schlichtungsstelle Energie bei einer Einigung helfen. Erst, wenn auch die Schlichtung versagt, sollte man überlegen, Klage einzureichen.

Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle Energie
Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle Energie

Die Stromrechnung als Vergleichsgrundlage

Der auf der Stromrechnung angegebene Preis pro Kilowattstunde und die Angaben zum Jahresverbrauch können nicht zuletzt als Grundlage für einen Stromanbietervergleich dienen. Solch ein Vergleich lohnt sich oft, weil sich die Preise pro Kilowattstunde bei unterschiedlichen Anbietern teils deutlich voneinander unterscheiden. Aufs Jahr hochgerechnet, kann so eine Ersparnis von mehreren hundert Euro herauskommen. Testen Sie es selbst: Nutzen Sie jetzt unseren Stromtarifrechner und finden Sie die günstigsten Stromtarife für ihre Region.

Mit der letzten Rechnung und dem Internet finden Sie günstige Tarife
Mit der letzten Rechnung und dem Internet finden Sie günstige Tarife
Strom: Stimmt die Rechnung

Stimmt die Stromrechnung? So können Sie es selbst prüfen Ob per Post oder per Mail – einmal im Jahr erhalten… weiterlesen

Artikel teilen: