Verbraucherzentrale empfiehlt den Gasanbieterwechsel

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Der Zeitpunkt für einen Gasanbieterwechsel ist günstiger denn je

Gaspreiserhöhungen von bis zu 14 Prozent, ein Einsparpotenzial von 350 Euro – die Zahlen, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das heimische Bundesland ermittelt hat, klingen beeindruckend und dürften in anderen Regionen Deutschlands ähnlich ausfallen. Verantwortlich für den Gas-Preisanstieg sind vor allem die Gas Grundversorgungstarife, während die Kosten für Sondertarife weitgehend stagnierten. Viele Gasversorger scheinen sich die Bequemlichkeit vieler Verbraucher zu vergolden, denn in der Regel werden sie vom Anbieter zunächst in diesen Tarif eingestuft.

Handschlag zur Einigung © Jonas Ginter, fotolia.com
Handschlag zur Einigung © Jonas Ginter, fotolia.com

Schon in den vergangenen Jahren war der Grundversorgungstarif meist der teuerste im Portfolio des Anbieters. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher eindringlicher denn je, bei einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einem anderen Gasanbieter zu wechseln. Dies lohne sich aktuell mehr als jemals zuvor.

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Grundversorgung bei Gastarifen immer teurer

Welche Dynamik die Gaspreise gerade in den letzten Jahren bekommen haben, zeigen die Erhebungen der Verbraucherzentrale für NRW. Wechselte ein Verbraucher 2009 aus dem Standardtarif zum günstigsten Anbieter, war eine maximale Ersparnis von 225 Euro zu erwarten. Letztes Jahr waren es schon 290 Euro, und in diesem Jahr beträgt die Differenz 350 Euro. Es ist derzeit nicht abzusehen, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Monaten entscheidend verändern wird. Viele Gaskunden verschenken nach wie vor viel Geld, weil sie befürchten, bei einem missglückten Wechsel ganz ohne Gasversorger auskommen zu müssen.

Für solche Situationen, beispielsweise auch bei der Insolvenz eines Gasversorgers, gibt es in Deutschland die gesetzlich festgeschriebene Grundversorgungspflicht. Es gibt damit immer einen Anbieter, der die Versorgungslücke im Falle eines Falles schließen muss. Sollte ein Gaskunde ohnehin in einem teuren Grundversorgungstarif stecken, kann er sich also kaum verschlechtern. Zusätzlich hat er die Gewissheit, schnell zu einem neuen Anbieter wechseln zu können, da die Kündigungsfrist für diese Tarife lediglich einen Monat beträgt.

Bei den von der Verbraucherzentrale ermittelten Summen handelt es sich um maximale Einsparpotenziale. Gibt man sich mit weniger zufrieden, muss nicht einmal der Anbieter gewechselt werden. Schließlich sind ein guter Service oder eine schnelle Erreichbarkeit ebenfalls wichtig. Ein Blick in das Tarifangebot des eigenen Gasanbieters bringt oftmals günstigere Tarife ans Tageslicht, in die man ohne großen Aufwand wechseln kann.

Gas-Tarifvergleich – Wechsel lohnt fast immer

Am einfachsten kann man sich mit einem Gas-Tarifvergleichsrechner über die günstigsten Angebote in der eigenen Region informieren. Dazu werden lediglich der jährliche Verbrauch und Angaben zur gewünschten Leistung benötigt. Je nach persönlicher Vorliebe können zusätzlich Tarife ein- bzw. ausgeblendet werden, die den eigenen Präferenzen nicht entsprechen. So können beispielsweise Vorkasse-Tarife ausgeklammert werden, mit denen zahlreiche Kunden keine guten Erfahrungen gemacht haben. Auch die Verbraucherzentrale NRW rät von Tarifen mit Kaution oder Vorkasse ab.

Darüber hinaus solle auf eine möglichst kurze Laufzeit des neuen Tarifes geachtet werden. Vorsicht sei außerdem bei Preisgarantien nötig. Oftmals werde diese Garantie in den Vertragsbedingungen eingeschränkt. Werden diese Klauseln nicht beachtet, besteht für den Gaskunden bei einer späteren Preiserhöhung gleich doppelter Grund zum Ärgern.

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