Energieanbieter wechseln – So gelingt der Wechsel

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So gelingt der Energieanbieterwechsel reibungslos

In kaum einem anderen europäischen Land muss man für Strom so tief in die Tasche greifen wie in Deutschland – von Dänemark einmal abgesehen, wo die Energiepreise noch höher liegen. Viele Verbraucher möchten sparen, vielleicht dabei auf Ökostrom umsteigen – vor allem nach der Atom-Katastrophe von Fukushima – , scheuen jedoch den Anbieterwechsel.

Stromkosten © gourmecana, fotolia.com

Dabei kann man mehrere hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die verschiedenen Versorger vergleicht und schließlich wechselt. Hat man sich einmal für einen bestimmten Anbieter entschieden, sind ein paar Dinge zu beachten.

Wer kann „einfach so“ wechseln – wer nicht?

Zunächst einmal kann theoretisch jeder den Energieanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler hat und seine Abschläge und Rechnungen beim Energieversorger selbst zahlt. Der Vermieter hat in so einem Fall keinen Einfluss darauf, ob ein Mieter den Anbieter wechselt und zu wem er wechselt. Die Wahl des Energienbieters steht Verbrauchern seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 frei.

Anders sieht es dagegen aus, wenn der Wohnungseigentümer die Energiekosten abrechnet. Dann können Mieter nicht so frei schalten und walten, wie sie möchten. Sie können den Vermieter lediglich auf ihren Wunsch zu wechseln ansprechen, aber nicht darauf bestehen. Der Vermieter entscheidet dann, ob er einem Wechsel zustimmt. Auch Nutzer von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen können beim Stromanbieterwechsel ebenfalls auf Hindernisse stoßen. Bei ihnen scheitert der Wechsel in der Regel an fehlenden Alternativen.

Die Qual der Wahl beim Energieanbieter wechseln

Um Verbraucher bei der Suche nach dem richtigen Anbieter zu unterstützen, gibt es Vergleichsrechner im Internet, wie unsere Tarifrechner. Bei unseren Tarifrechnern kann man den voraussichtlichen Energieverbrauch eingeben – am besten orientiert man sich hier am Verbrauch des Vorjahres – sowie die Postleitzahl. Die Ergebnisliste zeigt dann die Anbieter an, die in der jeweiligen Region vertreten sind, mit ihren jeweiligen Preisen und Konditionen.

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Zum kostenlosen Ökostromrechnerr
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Energieanbieter wechseln: Nicht nur der Preis zählt

Als Grund für einen Energienbieterwechsel nennen viele Verbraucher den Wunsch nach weniger Energiekosten. Dennoch gibt es noch andere Punkte, die man beherzigen sollte, vor allem dann, wenn es um einen Wechsel zu einem Ökostromanbieter geht. Denn nicht überall, wo „Öko“ draufsteht, ist auch „Öko“ drin. Viele dieser Anbieter ködern Kunden damit, dass ihr Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Gleichzeitig beziehen viele ihren Strom aber aus veralteten Solar- und Windkraftanlagen.

Verbraucher sollten sich also vom Begriff „Öko“ nicht blenden lassen. Eine Möglichkeit, sich abzusichern, bieten Gütesiegel wie das „OK Power Label“ oder das „Grüner Strom Label“. Auch der TÜV stellt eigene Zertifikate aus, die allerdings oft recht unübersichtlich sind. Allein in Süddeutschland vergibt der TÜV fünf unterschiedliche Label, die optisch kaum zu unterscheiden sind. Dies verunsichere Verbraucher eher als ihnen Hilfestellungen zu bieten, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Auf das Kleingedruckte im Vertrag achten

Ob ein Energieanbieter der Richtige ist, hängt auch von den vertraglichen Details ab. So raten Verbraucherschützer Stromkunden, keine Verträge abzuschließen, die eine längere Laufzeit als zwölf Monate haben. Sicherlich liegt es im Interesse von Energieunternehmen, Kunden durch lange Laufzeiten zu binden. Den Verbraucher jedoch macht sie eher unbeweglich. Ähnliches gilt für die Kündigungsfristen. Sie sollten entsprechend kurz sein.

Vorsicht bei Vorauszahlungen

Wovon man als potentieller Wechsel-Kunde eher Abstand nehmen sollte, sind Anbieter, die Vorauszahlungen fordern. Zwar winken hier noch mal Preisnachlässe. Sollte der Energieanbieter jedoch pleite gehen, ist das Geld weg. Jüngstes Beispiel: Der Energieanbieter Teldafax, der im Juni 2011 endgültig Insolvenz anmeldete.

Im Falle eines Insolvenzantrages bleiben dem Kunden nicht viele Möglichkeiten. Was er jedoch nicht befürchten muss, ist dass ihm im Falle eines Wechsels der Strom oder Gas abgestellt wird. Die Grundversorger sind dazu verpflichtet, Verbraucher auch dann bis zum Ende Laufzeit mit Strom und Gas zu versorgen, wenn der Vertrag mit ihnen gekündigt ist.

Weitere Informationen

Informationen zum Stromwechsel
Informationen zum Gaswechsel
Fallstricke Energietarife

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