Gas- und Ölpreis: Deshalb sind sie miteinander gekoppelt

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Gas- und Ölpreis: Deshalb sind sie Energiepreise miteinander gekoppelt

Wenn die Gaspreise steigen, ziehen gleichzeitig auch die Ölpreise an. Das bringt viele Verbraucher Jahr für Jahr auf die Palme. Viele fragen sich, warum das eigentlich so ist. Zwar entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im März 2010 in einem Grundsatzurteil, die seit 40 Jahren bestehende Ölpreisbindung aufzuheben. Dieses Urteil betraf aber nur Privatkunden, denn die hatten, zusammen mit Verbraucherschutzorganisationen, Klage eingereicht. Dass die Ölpreisbindung damit generell aufgehoben wird, bedeutet das Urteil also nicht.

Gasflamme © Ingo Bartussek, fotolia.com
Gaspreise © Ingo Bartussek, fotolia.com

Die Koppelung zwischen Öl- und Gaspreis ist kein „Zufallsprodukt“, das sich einfach so über die Jahre eingeschlichen hat, sondern ist eine feste, absichtlich eingegangene Vereinbarung, die bereits seit rund 40 Jahren besteht. Dahinter steckte eine Abmachung zwischen ausländischen Energieproduzenten und deutschen Importgesellschaften wie Wingas und E.ON Ruhrgas. Vieles daran erinnert an ein Kartell. Entsprechend umstritten ist die Gas-Ölpreis-Kopplung.

Ölpreisbindung: Eingeführt als Orientierung für Gaslieferanten

In den 1960er Jahren wurde die Regelung als Orientierungshilfe für Erdgaslieferanten wie Russland, Norwegen oder die Niederlande in Deutschland eingeführt. Sie gestattet Gasproduzenten, ihre Preise mit einer zeitlichen Differenz von rund sechs Monaten an den Ölpreis anzugleichen. Die Regelung stammt aus einer Zeit, als es noch keinen funktionierenden Weltmarkt für Erdgas gab. Vor diesem Hintergrund mag die Richtlinie sinnvoll erscheinen. Heute beschert die Kopplung allen Beteiligten vor allem Gewinne in Milliardenhöhe, die Jahr für Jahr eingefahren werden.

Sicherlich ist das auch der Hauptgrund, warum Importeuren und Exporteuren so sehr daran gelegen ist, an der Vereinbarung festzuhalten. Zwar argumentieren sie, dass die Einnahmen notwendig seien, um fortlaufend in die Förderung von Rohstoffvorkommen zu investieren. Schließlich gelte es, die Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Außerdem seien die Gaspreise nur durch die Kopplung an die Ölpreise besser berechenbar. Dennoch bleibt beim Verbraucher ein übler Beigeschmack – bei den steigenden Energiepreisen der letzten Jahre. Das die Heizölpreise und Gaspreise nicht immer synchron laufen zeigt die Garfik des BMWI. Besonders in letzter Zeit unterscheidet sich die Entwicklung beim Heizöl deutlich von der Preisentwicklung beim Erdgas.


Gaspreise und Ölpreise Entwicklung, Quelle: BMWi auf der Basis der Indexwerte von StBa

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Gas-Ölpreisbindung ist bei Experten umstritten

Doch inzwischen halten viele die Vereinbarung für nicht mehr zeitgemäß, wie zum Beispiel Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). „Heute gibt es kein Argument mehr gegen eine Preisbildung für Erdgas an den Rohstoffbörsen“, so DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert im Jahr 2008. „Gas könnte deutlich billiger sein, wenn man es vom Öl entkoppeln würde.“
Diese These ist bei Fachleuten allerdings umstritten. Auch in anderen Ländern sind die Gaspreise in den vergangenen Jahren gestiegen – und das ohne Ölpreisbindung, argumentieren andere. So ist die Ölpreisbindung in Großbritannien zum Beispiel abgeschafft. Dennoch ist dort der Gaspreis nicht niedriger als hierzulande.

In Deutschland, so fürchtet Klaus Matthies, Rohstoffexperten beim Hamburgischen WeltWirtschafts-Institut HWWI, könnte ein Ende der Preiskopplung sogar zu steigenden Preisen führen. Dann nämlich hätten Gasanbieter die Macht, die Erdgaspreise selbst – und damit willkürlich – zu bestimmen.

Verträge kämen ohne Öl-Preisbindung gar nicht zustande

In den langfristigen Lieferverträgen, die Energieversorger wie E.ON Ruhrgas mit Gaslieferanten wie Gazprom schließen, wird die Preiskopplung daher auch künftig ein Bestandteil sein. Zum Teil haben diese Verträge eine Laufzeit von 25 Jahren. E.ON Ruhrgas teilte über einen Sprecher mit: „Deutschland muss 80 Prozent seines Erdgas-Bedarfs importieren, und deswegen brauchen wir langfristig Verträge mit kalkulierbaren Preisen – auch für die Verbraucher.“

Und ein Sprecher des Verbundnetzes Gas (VNG) in Leipzig ergänzte, dass viele Verträge mit Gasproduzenten gar nicht zustande kämen ohne Preiskopplung. Ganz klar bezog auch der russische Gasriese Gazprom Stellung. Er sagte, dass langfristige Verträge „politisch und wirtschaftlich gewollt“ waren. Diese sollten Preissicherheit schaffen. Deshalb gebe es keine Veranlassung, die Kopplung abzuschaffen.
Immer wieder hatte auch das Bundeskartellamt die Preisbindung überprüft, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht aber nichts beanstanden können. Es gebe schlicht keine Handhabe, so eine Sprecherin laut der ‚Süddeutschen Zeitung’.

Verbraucherschützer freuen sich über einen Teilerfolg

So müssen sich Verbraucher also damit zufrieden geben, dass ein endgültiges Ende der Gas-Ölpreisbindung derzeit nicht in Sicht scheint. Dennoch freuen sich Verbraucherschützer über den Teilerfolg, den sie durch das BGH-Urteil für den Endkunden erzielt haben. Seitdem darf eine Erhöhung des Gaspreises nicht mehr nur damit begründet werden, dass auch der Preis für Öl, oder besser gesagt, für extraleichtes Heizöl, gestiegen sei. Schließlich seien die Gaspreise auch von Faktoren wie Verwaltungskosten oder Netzgebühren abhängig, so das Gericht. Viele Privatkunden konnten also nach dem Urteil auf Rückzahlungen hoffen, so sie denn Einspruch eingelegt hatten.

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