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Förderungen für Heizungssysteme

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Heizungssysteme – Unterstützung und Fördermöglichkeiten

Umweltschutz und Energieeinsparung werden in Deutschland groß geschrieben. Daher gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei der Modernisierung oder dem Einbau einer Heizungsanlage beraten und unterstützen zu lassen. Für den Verbraucher hat ein Heizsystem auf dem aktuellen Stand der Technik meist den großen Vorteil, dass sich die Betriebskosten signifikant verringern. Ein umfassendes Energiekonzept, das beispielsweise auch die fachgerechte Dämmung und Stromversorgung einschließt, ermöglicht weitere Einsparungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW mit dem Zuschuss 458, nicht mehr das BAFA.
  • Vor dem Antrag braucht es meist einen Vertrag mit Fördervorbehalt; ein unbedingter Vertrag oder Arbeitsbeginn kann die Förderung ausschließen.
  • Neben dem Bund fördern viele Länder, Kommunen und Versorger; diese Töpfe lohnen eine eigene Anfrage.
Heizkosten © Wolfgang S, stock.adobe.com
Heizkosten © Wolfgang S, stock.adobe.com

Wir geben Ihnen hier einen aktuellen Überblick über Anlaufstellen und Fördermöglichkeiten für Heizungssysteme. Allerdings ist viel Bewegung im Spiel. So werden oftmals neue Förderprogramme aufgelegt, die Konditionen bestehender Programme verändert, aber auch Effizienzprogramme aus den verschiedensten Gründen eingestellt. Sie sollten daher nicht versäumen, sich bei den entsprechenden Stellen über die momentan gültigen Konditionen zu informieren. Je früher, desto besser – nahezu alle Förderprogramme setzen voraus, dass die Antragstellung vor dem Vorhabenbeginn erfolgen muss. Als Vorhabenbeginn gilt bei der KfW bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung – nicht erst der Baustart.

Regionale Anlaufstellen für Heizungs-Förderung

Möchten Sie sich eine neue Heizungsanlage anschaffen oder Ihre bestehende auf Vordermann bringen, lohnt zunächst eine Anfrage bei der eigenen Gemeinde, ob regionale Fördertöpfe oder städtische Förderprogramme zur Verfügung stehen. Mit ihrer Hilfe können von politischer Seite Anreize gesetzt werden, um spezielle Energieformen in besonderem Maße zu unterstützen. Der potenzielle Bauherr kann dabei gleich auch noch in Erfahrung bringen, ob örtliche Restriktionen vorliegen oder bestimmte bauliche Vorgaben zu beachten sind – so lohnt sich der Weg zur Behörde doppelt.

Fördermitel nutzen © Doc Rabe Media,stock.adobe.com
Fördermitel nutzen © Doc Rabe Media,stock.adobe.com

Darüber hinaus sind viele Verbraucherzentralen gut über aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich der Energieversorgung informiert. Meist bieten sie sogar umfassende Energieberatungen vor Ort an. Sie kosten im Vergleich zu den Gesamtinvestitionen wenig Geld und lohnen sich, da die Mitarbeiter viele Rückmeldungen aus der Praxis bekommen und dadurch mit praktischen Tipps aufwarten können, von denen Sie profitieren. Daneben haben Sie die Möglichkeit, selbstständige Energieberater zu Rate zu ziehen. Viele Förderprogramme erkennen die Vorzüge einer professionellen Energieberatung an und bezuschussen bereits diese Maßnahme.

Eine weitere potenzielle Förderquelle sind der örtliche Stromnetzbetreiber sowie der eigene Energieversorger (falls nicht identisch), aber auch alternative Mitbewerber. Je nach Geschäftsmodell und strategischer Ausrichtung setzen viele Anbieter unterschiedliche Schwerpunkte in ihrem Leistungs- und Service-Portfolio. Schauen Sie sich auf der Anbieter-Homepage um oder erkundigen Sie sich persönlich, ob bestimmte bauliche Maßnahmen gefördert werden. In der Regel wird der Einsatz erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen und Solaranlagen, gefördert.

Für umweltfreundliche Heizungen gibt es Fördermittel
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Förderprogramme für Heizungen auf Landesebene

Nahezu alle sechzehn deutschen Bundesländer fördern Maßnahmen zur Modernisierung, energetischen Sanierung oder zum nachhaltigen Umbau bestehender Heizungs-Anlagen. Allerdings sind die Benennung und Umsetzung dieser Förderprogramme von Land zu Land sehr unterschiedlich. So bietet Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland gleich ein ganzes Maßnahmenbündel an, über das man sich unter progres.nrw näher informieren kann. Zentraler Bestandteil ist das „Landesförderprogramm NRW zur Rationellen Energieverwendung, der Regenerativen Energie und des Energiesparens“. Sofern Sie neben dieser Überschrift noch Platz auf dem Formular finden, können Sie beim Land beispielsweise Fördergelder für oberflächennahe geothermische Anlagen sowie Solarthermie und Fotovoltaikanlagen beantragen. Ob progres.nrw für Ihre Maßnahme geöffnet ist, prüfen Sie vor einem Antrag direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Besonders fortschrittlich gibt sich Baden-Württemberg. Neben dem Programm „Klimaschutz Plus“, das hauptsächlich zur CO₂-Minderung beitragen soll und dessen Nachfrage so hoch ist, dass Anträge von Zeit zu Zeit nicht entgegengenommen werden können, wurde in dem Bundesland das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erlassen. Es ist als Ergänzung zum bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gedacht und enthält strengere Vorgaben als dieses. Das EEWärmeG ist allerdings 2020 im Gebäudeenergiegesetz aufgegangen, das seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. So sind Hausbesitzer in Baden-Württemberg beim Tausch oder nachträglichen Einbau einer Zentralheizung in Wohngebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, nach dem EWärmeG verpflichtet, auf einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Wärme zurückzugreifen. Anrechenbar sind unter anderem Solarthermie, Holzheizung, Biogas und Bioöl.

Eine Aufstellung der Fördermöglichkeiten für alle Bundesländer ist aufgrund der Vielzahl an kurzfristigen Änderungen kaum sinnvoll. So werden viele der oben beispielhaft erwähnten Programme lediglich befristet aufgelegt, oftmals aber mehrfach verlängert. Erkundigen Sie sich bei dem in Ihrem Bundesland zuständigen Ministerium nach aktuellen Förderprogrammen und –konditionen. In der Regel finden Sie den richtigen Ansprechpartner im Umwelt-, Naturschutz-, Energie- oder Landwirtschaftsministerium.

Wer fördert was? Der Wegweiser

Bei der Bundesförderung entscheidet vor allem die Maßnahme über die Zuständigkeit; Antragstellergruppe und Gebäudeart bestimmen das passende Programm.

WennSie sind private Eigentümerin oder privater Eigentümer und tauschen die Heizung in einem Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt

Dann KfW, Zuschuss 458

Zuschuss

Gefördert werden Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

WennSie dämmen, tauschen Fenster oder erneuern die Lüftung

Dann BAFA, Einzelmaßnahmen

Zuschuss

Die Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die Heizungsoptimierung laufen weiter über das BAFA.

WennSie brauchen zusätzlich Geld für die Umsetzung

Dann KfW-Ergänzungskredit 358/359

Kredit

Ein Ergänzungskredit kann eine bereits bewilligte Zuschussförderung ergänzen; die aktuellen Voraussetzungen nennt die KfW.

WennSie wollen erst einmal wissen, was sich lohnt

Dann Energieberatung für Wohngebäude

Beratung

Das BAFA bezuschusst die Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten; die Verbraucherzentralen beraten ebenfalls.

Faustregel: Wer beides plant, stellt zwei getrennte Anträge – einen bei der KfW, einen beim BAFA.

Quelle: KfW und BAFA

Förderprogramme für Heizungen auf Bundesebene

Bundesweit werden verschiedene Förderprogramme von der KfW-Bank (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten. Über diese Programme kann der Staat für diesen Zweck bewilligte Mittel gezielt einsetzen und die Verbreitung bestimmter Technologien und gewünschter umweltpolitischer Entwicklungen fördern.

KfW-Förderung für Heizungen

Was Heizungssysteme betrifft, fördert die KfW den Ausbau energieeffizienter Gebäude. Fokus liegt dabei vor allem darauf, die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Immobilien in den Blick zu nehmen. Gas- und Ölheizungen fallen aus der Förderung heraus, nachhaltige Systeme wie Wärmepumpen und Solaranlagen werden hingegen gefördert. Bei wasserstofffähigen Heizungen sind unter Voraussetzungen nur die Investitionsmehrkosten förderfähig.

Für den Heizungstausch im Bestand ist der Zuschuss 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ zuständig. Gefördert werden solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, bei denen nur Investitionsmehrkosten förderfähig sind, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Die Konditionen im Überblick, gültig seit dem 21. Juli 2026: Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu können mehrere Boni kommen; für beides zusammen gilt eine Obergrenze von 70 Prozent, für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, steigt sie auf 80 Prozent. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Für die Umsetzung lässt sich zusätzlich ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen. Die Konditionen ändern sich regelmäßig: Prüfen Sie Fördersätze, Einkommensgrenzen, förderfähige Kosten und Kreditbedingungen vor dem Antrag direkt bei der KfW.

Fördermittel nutzen © Doc Rabe, stock.adobe.com
Fördermittel nutzen © Doc Rabe, stock.adobe.com

Auch für Sanierungen Ihres Energiesystems und des Gebäudes sind KfW-Förderungen drin. Zu den bezuschussten Maßnahmen gehören die Fassaden, Dach- und Kellerdeckendämmung, der Heizungstausch sowie der Einbau einer Lüftungs-, Solarthermie- und Fotovotaikanlage. Gemeint ist dabei die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus; einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das BAFA. Erkundigen Sie sich bei der KfW, ob Ihre geplante Baumaßnahme eventuell gefördert werden kann.

Ihr Sparschwein freut sich über die passende Heizung
Ihr Sparschwein freut sich über die passende Heizung

Die KfW verfügt über keine eigenen Filialen, bietet aber im Rahmen ihres Internet-Auftritts unter www.kfw.de eine Vielzahl an Informationen zu ihren Tätigkeitsfeldern und einzelnen Fördermöglichkeiten an. Den Zuschuss 458 beantragen private Eigentümer direkt im Kundenportal „Meine KfW“; Ergänzungskredite laufen über einen Finanzierungspartner. Sollte Ihr Kreditinstitut Ihnen einen alternativen Vorschlag zur Finanzierung machen, vergleichen Sie die Konditionen in Ruhe mit dem KfW-Angebot. Manche Banken bevorzugen es verständlicherweise, wenn das Geschäft mitsamt Kreditzinsen bei ihnen im Haus bleibt – dafür sollte das Angebot an Sie aber auch attraktiv genug sein.

So läuft der Antrag bei der KfW ab

1

Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten beauftragen

Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Zugelassene Fachleute stehen in der Expertenliste des Bundes.

2

Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen Reihenfolge beachten

Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss unter dem Vorbehalt stehen, dass die KfW zusagt. Ein unbedingter Vertrag gilt bereits als Vorhabenbeginn – dann ist die Förderung weg.

3

Antrag im Kundenportal stellen

Registrierung unter „Meine KfW“, Antrag einreichen, bevor die Arbeiten starten.

4

Vorhaben umsetzen

Erst nach der Zusage der KfW beginnen die Arbeiten. Zum Abschluss bestätigt der Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung (BnD).

5

Identität nachweisen und Nachweise einreichen

Nach Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Quelle: KfW, Produktinformation Zuschuss 458, Stand 21. Juli 2026

BAFA-Förderung für Heizungen

Bezuschusst werden Maßnahmen, die zur Energieeffizienz beitragen. Dazu zählen Arbeiten an der Fassade, wie eine Dämmung, und Heizungsoptimierungsmaßnahmen. Der Einbau von Heizungsanlagen läuft dagegen über die KfW: Das BAFA ist seit 2024 nicht mehr für den Heizungstausch zuständig, sondern für die übrigen Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Dazu gehören Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, Anlagentechnik wie Lüftung sowie die Optimierung bestehender Heizungen. Die Grundförderung liegt hier bei 15 Prozent; kommt ein individueller Sanierungsfahrplan hinzu, kann ein Bonus von 5 Prozentpunkten dazukommen; er gilt nur für den Kostenanteil oberhalb der regulären Höchstgrenze und setzt ein Mindestinvestitionsvolumen voraus. Förderfähig sind je nach Maßnahme bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro. Für dieselbe Maßnahme lässt sich eine steuerliche Förderung nicht mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen kombinieren. Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten des BAFA unter www.bafa.de ausführlich über die aktuellen Voraussetzungen zur Förderung und die momentan geltende Höhe der einzelnen Zuschüsse.

Die BAFA bezuschusst außerdem eine Energieberatung vor Ort durch einen Experten, der bestimmte Qualifikationen erfüllen muss.

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