Gasvertrag kündigen: Diese Fristen gelten

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Gasvertrag kündigen – diese Fristen müssen beachtet werden

Die Liberalisierung des Energiemarktes hat den Verbrauchern die Wahlmöglichkeit aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarife beschert. Die Versorgungsunternehmen können sich ihrer Kunden nicht mehr sicher sein und müssen einiges bieten, um erfolgreich am Markt zu bestehen. Das Angebot an Tarifen ist vielfältiger geworden und gleichzeitig zwingt der Wettbewerb die Anbieter zu einer moderaten Preispolitik. Allerdings heißt es für den Verbraucher auch am Ball bleiben, wenn er immer den optimalen Tarif nutzen möchte. Damit ein alter Vertrag nicht unnötig lange beibehalten werden muss, ist die Beachtung gleich mehrerer Fristen wichtig:

  • Mindestvertragsdauer
  • reguläre Kündigungsfrist
  • Kündigungsfrist Grundversorgung
  • Sonderkündigungsrecht
Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com
Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com

Mindestvertragsdauer

Bei der Kalkulation vieler Gastarife spielt für die Versorgungsunternehmen die Mindestvertragslaufzeit eine wichtige Rolle. Sie gibt Planungssicherheit und garantiert sichere Einnahmen über den festgelegten Zeitraum hinweg. Im Gegenzug erhalten die Kunden günstige Konditionen. Die Mindestvertragslaufzeit ist für den Endkunden bindend und kann nur in Ausnahmefällen verkürzt werden. Ein solcher Fall tritt dann ein, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz vor Vertragsende wechselt. Ist das Versorgungsunternehmen allerdings auch am neuen Wohnort präsent, kann es auf die Weiterführung des ursprünglichen Vertrags bestehen.

Vertragsbedingungen © Wilm Ihlenfeld, fotolia.com
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Reguläre Kündigungsfrist

Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kann der Gasvertrag frühestens regulär gekündigt werden. Welche Kündigungsfrist dabei gilt, ist in dem Versorgungsvertrag zwischen Gaslieferant und Verbraucher geregelt. Meist liegt diese Frist zwischen vier und sechs Wochen. Besonders lange Kündigungsfristen von drei oder sogar sechs Monaten sind für den Verbraucher ungünstig. Sie binden ihn unverhältnismäßig lang an das Versorgungsunternehmen und bergen die Gefahr, dass der Stichtag aufgrund der langen Zeitspanne bis zum Auslaufen des Vertrags verpasst wird.

Den Gasvertrag fristgerecht kündigen
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Gasvertrag: Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen
Gasvertrag: Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen

Kündigungsfrist in der Grundversorgung

Jeder Verbraucher hat in Deutschland das staatlich garantierte Anrecht auf die Versorgung mit Gas. Um diese Versorgung zu gewährleisten, wird in jeder Stadt und in jedem Kreis ein so genannter Grundversorger bestimmt. Der für die Grundversorgung zuständige Gasanbieter muss sicherstellen, dass jeder Endverbraucher zu jedem Zeitpunkt mit der nötigen Energie versorgt wird. Diese Garantie verursacht Kosten und dementsprechend ist die Grundversorgung mit Gas in der Regel teurer als die Versorgung über einen frei gewählten Tarif. Bei der Kündigungsfrist hingegen bietet die Grundversorgung Vorteile. Um die Wahlmöglichkeit des Kunden nicht unnötig einzuschränken, hat der Gesetzgeber die Kündigungsfrist für die Grundversorgung auf zwei Wochen festgelegt. Danach hat der Verbraucher wieder die freie Wahl.

Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer
Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer
Gaskosten © ghazii, fotolia.com
Gaskosten in der Grundversorung besonders hoch © ghazii, fotolia.com

Sonderkündigungsrecht

Eine Möglichkeit um vorzeitig aus einem Gasvertrag auszusteigen bietet sich immer dann, wenn das Versorgungsunternehmen die Preise erhöht. Jede Preiserhöhung muss den Endkunden im Voraus bekannt gegeben werden. Der Gaslieferant muss seinen Kunden die Möglichkeit einräumen, sich am Markt zu orientieren und den alten Vertrag aufgrund des Preisanstiegs zu kündigen. Damit die Kündigungsrate nach einer Preiserhöhung nicht übermäßig hoch ausfällt, gewähren die Unternehmen meist aber nur eine kurze Bedenkzeit von 14 Tagen. Danach verfällt das Sonderkündigungsrecht und der Vertrag muss trotz Preiserhöhung beibehalten werden.

Kündigen oder kündigen lassen?

Auf dem Energiemarkt ist es mittlerweile üblich, dass bei einem Anbieterwechsel der neue Anbieter sämtliche Formalitäten inklusive Kündigung des alten Gasvertrags für den Neukunden übernimmt. Zwar ist jedes Versorgungsunternehmen bestrebt, seine Neukunden so schnell wie möglich an sich zu binden, jedoch sind zeitliche Verzögerungen bei den Formalitäten nicht ausgeschlossen. Vorsicht ist dann geboten, wenn der Stichtag der Kündigungsfrist kurz bevorsteht. Geht die Kündigung beim alten Anbieter zu spät ein, muss der bisherige Vertrag für einen weiteren Abrechnungszeitraum beibehalten werden. Wer in diesen Fällen kein Risiko eingehen möchte, nimmt die Kündigung des alten Gasvertrags besser selbst in die Hand. Die sicherste Variante ist die schriftliche Kündigung per Einschreiben.

Kündigung Vertrag © Wolfilser, fotolia.com
Sonderkündigungsrecht bei Gasverträgen

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