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Strom- und Gas-Sozialtarife: in Deutschland noch in den Kinderschuhen

Dass Energie immer teurer wird, spüren Verbraucher jährlich am eigenen Portemonnaie, wenn die Abrechnungen kommen mit der beinahe schon obligatorischen Nachzahlungsforderung. Vor allem Geringverdiener haben mit den Preisexplosionen der vergangenen Jahre zu kämpfen. Während in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die angemessenen Heizkosten als Teil der Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen werden, gehören die Haushaltsstromkosten zum Regelbedarf und sind daraus zu bezahlen; die Anteile für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zählen dagegen zu den Unterkunfts- und Heizkosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen bundesweiten gesetzlichen Sozialtarif gibt es nicht; freiwillige Angebote einzelner Versorger prüfen Sie vor Ort.
  • Vergleichen Sie einen Sozialtarif mit aktuellen Angeboten für Ihre Postleitzahl und Ihrem echten Jahresverbrauch.
  • Wirksamer sind Mehrbedarf, Abwendungsvereinbarung und Sozialdarlehen – aber nur auf Antrag.

Bei einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende wird das Geld oftmals knapp. Und manchmal reicht es gar nicht mehr: Jährlich wird bei mehreren Hunderttausend Kunden der Strom oder das Gas abgeschaltet, weil Rechnungen nicht beglichen wurden. Für 2024 weist die Bundesnetzagentur rund 245.000 Stromsperren aus; die Zahl lag damit etwa 20 Prozent über dem Vorjahr.

Stromkosten © Superingo, stock.adobe.com
Stromkosten © Superingo, stock.adobe.com

Und dann stehen auf der anderen Seite die Energiekonzerne, die jährlich Milliardengewinne einfahren. Eine schreiende Ungerechtigkeit, fand Sigmar Gabriel (SPD) schon 2008 als Bundesumweltminister – die Debatte ist also fast zwei Jahrzehnte alt und bis heute nicht entschieden. Deshalb forderte er bereits damals die Einführung eines flächendeckenden Strom- und Gas-Sozialtarifs für Verbraucher mit geringerem Einkommen nach dem Modell Großbritanniens, wo es Sozialtarife bereits gibt. In einem reichen Land wie Deutschland dürfe es keine Energie- und Brennstoffarmut geben, sagte er laut dem „Tagesspiegel“. Finanziert werden sollten die Strom und Gas Sozialtarife, indem die Unternehmen auf Teile ihrer Gewinne verzichten.

Sozialtarife sind selten – meist führt der Tarifvergleich weiter
Sozialtarife sind selten – meist führt der Tarifvergleich weiter

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Historische Positionen von Energieversorgern und Verbraucherschützern

Beinahe erwartungsgemäß hielt sich die Begeisterung der Energieversorger über diesen Vorschlag in Grenzen. Sie sehen sich nicht in der Pflicht, Stromtarife für Geringverdiener anzubieten. Sozialpolitik sei Aufgabe des Staates. Nicht Sozialtarife seien die Antwort auf steigende Energiepreise, sondern die weitere Nutzung von Kohle und Kernkraft, sagte DIHK-Chef Martin Wansleben der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. EnBW sucht bei Härtefällen lieber nach einer „individuellen Lösung“, wie es eine Unternehmenssprecherin laut „Tagesspiegel“ formulierte. Vattenfall zeigte sich zwar nicht gänzlich uninteressiert, bestand aber darauf, dass dann auch Stadtwerke Sozialtarife anbieten müssten. Es könne nicht sein, dass nur große Energieversorger belastet würden, hieß es.

Auch Verbraucherschützer sind skeptisch. So sagte der Energie-Experte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, im „Spiegel“, dass Sozialtarife für Strom und Gas kein Rezept gegen steigende Energiepreise seien. Sie würden nur eine kurzfristige Kostenentspannung bringen. Langfristig sei Energiesparen wichtiger, zum Beispiel durch die Sanierung von Gebäuden.

Statt Sozialtarife: Sparen Sie bei dem Heizungsverbrauch
Statt Sozialtarife: Sparen Sie bei dem Heizungsverbrauch

Ein Vergleich mit anderen Anbietern ist oftmals besser

Stromtarife vergleichen © bounlow pic, stock.adobe.com
Stromtarife vergleichen © bounlow pic, stock.adobe.com

Dabei gibt es schon Energieversorger, die auf freiwilliger Basis Sozialtarife für Strom und Gas anbieten, wie E.ON es seit 2006 tat. Das bedeutet aber nicht, dass der Energie Sozialtarif auch immer der günstigste ist. Die Crux bei Sozialtarifen: Die Rechnung geht eigentlich nur dann auf, wenn man bundesweit einheitliche Strom- und Gaspreise zugrunde legt, die dann wiederum mit einem Sozialtarif für Einkommensschwache unterboten werden können.

Zahlungsproblem bei Strom oder Gas: Welcher Weg passt?

1. Bietet Ihr Versorger überhaupt einen Sozialtarif an?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – nur freiwillige Angebote einzelner Unternehmen.

JaLassen Sie sich Arbeits- und Grundpreis, Laufzeit und Zugangsvoraussetzungen schriftlich geben und rechnen Sie den Jahrespreis mit Ihrem echten Verbrauch gegen aktuelle Angebote für Ihre Postleitzahl.
NeinDer normale Tarifvergleich ist dann Ihr Hebel – und die folgenden Ansprüche gelten unabhängig vom Tarif.

2. Wird Ihr Warmwasser dezentral erzeugt, etwa durch Durchlauferhitzer, Boiler oder Gastherme?

JaWenn Sie Grundsicherungsgeld nach dem SGB II beziehen, können Sie beim Jobcenter einen Mehrbedarf dafür geltend machen (§ 21 Abs. 7 SGB II). Er wird nicht von selbst gezahlt.
NeinDann läuft Ihr Warmwasser über die Heizkosten und ist von den Kosten der Unterkunft erfasst.

3. Liegt bereits eine Androhung der Versorgungsunterbrechung vor?

Ja, in der GrundversorgungVerlangen Sie die Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG – in dieser Lage der schnellste Hebel, weil die Annahme die Sperre sofort stoppt.
Ja, bei einem anderen LieferantenEinen Anspruch gibt es dort nicht – fragen Sie nach einer freiwilligen Ratenvereinbarung und prüfen Sie parallel ein Darlehen über Jobcenter oder Sozialamt.
Noch nichtDann bleibt Zeit für den Tarifvergleich und für eine Anpassung des Abschlags an den tatsächlichen Verbrauch.
EmpfehlungPrüfen Sie die Ansprüche zuerst – sie wirken unabhängig davon, ob es an Ihrem Wohnort einen Sozialtarif gibt.
Quelle: EnWG; Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)
Auch Sozialtarife sollten Sie vergleichen
Auch Sozialtarife sollten Sie vergleichen

Von einheitlichen Preisen ist man aber seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 weit entfernt. Jedes Unternehmen kocht sein eigenes Tarif-Süppchen. Weil die Konkurrenz am Energiemarkt groß ist, unterbieten sich die Versorger teilweise gegenseitig, um neue Kunden zu gewinnen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich mit anderen Anbietern, statt per se einen Gas- oder Strom Sozialtarif zu buchen. Ob ein freiwilliger Sozialtarif günstiger ist, muss anhand aktueller Preise und Vertragsbedingungen am Wohnort geprüft werden. Also nie blind den Sozialtarif beim Grundversorger buchen!

Was statt eines Sozialtarifs tatsächlich hilft

Einen bundesweiten Sozialtarif gibt es bis heute nicht – dafür eine Reihe von Ansprüchen, die in der Debatte um Sozialtarife regelmäßig untergehen. Sie kommen aus dem Sozialrecht und dem Energiewirtschaftsgesetz, nicht vom Versorger, und keiner davon wird automatisch gezahlt: Man muss sie geltend machen. Welche Regelwerke dahinterstehen, ordnet unser Ratgeber zu den Energiegesetzen ein.

Drei Ansprüche, die Sie selbst geltend machen müssen

Mehrbedarf für Warmwasser: Wenn Ihr Warmwasser dezentral erzeugt wird – durch Durchlauferhitzer, Boiler oder Gastherme –, zahlt das Jobcenter 2,3 Prozent des Regelbedarfs zusätzlich – pro erwachsener Person, für Kinder und Jugendliche gestaffelt weniger. Formloser Antrag beim Jobcenter genügt.
Abwendungsvereinbarung: In der Grundversorgung können Sie nach einer Sperrandrohung eine zinsfreie Ratenzahlung verlangen. Der Grundversorger muss sie binnen einer Woche anbieten; die Annahme in Textform stoppt die Sperre.
Darlehen für den Rückstand: Jobcenter oder Sozialamt können den Rückstand als Darlehen übernehmen, wenn der Bedarf unabweisbar ist. Der Antrag braucht Zeit – stellen Sie ihn, sobald die Androhung im Briefkasten liegt, nicht erst vor dem Sperrtermin.
Und davor: Rechnen Sie jeden Sozialtarif gegen die drei günstigsten Angebote für Ihre Postleitzahl – mit Ihrem echten Jahresverbrauch, nicht mit einer Schätzung.
Quelle: § 21 Abs. 7 und § 24 SGB II, § 37 SGB XII, § 41g EnWG
Stromfresser identifizieren © Frank Eckgold, stock.adobe.com
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