Das Einstellen der Versorgung mit Strom und Gas durch den jeweiligen Anbieter ist in Deutschland streng geregelt. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen, damit Sie nicht plötzlich im Dunklen stehen.
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Die gesetzlichen Grundlagen
Die Grundlagen für die Einleitung einer Gassperre oder einer Stromsperre durch den jeweiligen Anbieter sind in Deutschland klar geregelt. Im Einzelnen geben der Paragraf 33 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (§ 33 AVBEltV), der Paragraf 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (§ 19 StromGVV) und der Paragraf 24 der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 19 NAV) darüber Auskunft.
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Grundlegendes zur Stromsperre und Gassperre
Zusammengefasst besagen die gesetzlichen Bestimmungen, dass jene Kunden, die regelmäßig ihre Strom- und Gasrechnung bezahlen, im Normalfall keine Sperre der Stromversorgung beziehungsweise der Gasversorgung zu befürchten haben.
Sollten Sie eine Rechnung schlüssig, fristgerecht und in entsprechend gültiger Form beanstandet haben, so haben Sie ebenso keine Sperre zu befürchten. Ebenso können keine Forderungen des Anbieters eingehoben werden, die sich aus einer noch nicht rechtskräftig entschiedenen und streitigen Preiserhöhung ergeben.
Insgesamt muss der Kunde mit Zahlungen von mindestens 100 Euro im Verzug sein. Mögliche Anzahlungen oder bereits geleistete Teilzahlungen sind in diesem Fall unbedingt zu berücksichtigen. Einer möglichen Unterbrechung der Strom- oder Gaslieferung hat in jedem Fall eine Mahnung vorauszugehen. Diese muss zumindest vier Wochen vor der Sperre erfolgen.
Drei Werktage vor der endgültigen Sperre der Grundversorgung muss der Kunde eine letzte Ankündigung der möglichen Strom- oder Gassperre erhalten.
Reagieren Sie rasch
Spätestens bei Erhalt der letzten Ankündigung der Stomsperre oder Gassperre ist rasches Handeln notwendig. Eine Möglichkeit besteht darin, die offenen Forderungen zu begleichen, wenn diese zu Recht bestehen. Viele Energieanbieter haben in solchen Fällen ein offenes Ohr für ihre Kunden und bieten Teilzahlungsmodelle an.
Eine Unterbrechung kann ebenso dadurch verhindert werden, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen können. Alternativ kann eine Unterbrechung der Versorgung dann verhindert werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Sperre außer Verhältnis zu der begangenen Zuwiderhandlung besteht.
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Aufhebung der Stromperre und Gassperre
Kommt es dennoch zu einer Sperre der Strom- oder Gaslieferung, so ist der Grundversorger erst ab jenem Zeitpunkt verpflichtet, die Unterbrechung wieder aufzuheben, ab welchem die Gründe für die Gas- oder Stromsperre entfallen. Der Stromanbieter oder Gasanbieter ist bei Aufhebung der Gründe dazu verpflichtet, die jeweilige Sperre umgehend aufzuheben.
Die Kosten für die Unterbrechung und die erneute Herstellung der Lieferung hat der Kunde zu tragen. Im Gegenzug steht Ihnen als Kunde das Recht zu, eine übersichtliche Berechnungsgrundlage für die entstandenen Kosten zu verlangen. Damit soll bewirkt werden, dass die Kosten für eine Aufhebung der Sperre im überschaubaren Rahmen bleiben.
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