Bundesnetzagentur genehmigt Netzentgelte für überregionale Gasfernleitungsnetze
Bonn – Die Bundesnetzagentur genehmigt jetzt erstmals für die zehn überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber die Netzentgelte gemäß § 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt es zu einer spürbaren Absenkung der Netzentgelte. „Bei den großen überregionalen Fernleitungsunternehmen erreicht die…