Der Mieter kündigt den Stromvertrag: Geht das überhaupt?
Ein Stromanbieterwechsel lohnt sich nicht nur für Hauseigentümer, sondern oft auch für Mieter. Aber dürfen Mieter überhaupt selbst über den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter entscheiden? Sie dürfen. Meistens jedenfalls.
Mieter oder Vermieter: Wer darf dem Stromanbieter kündigen?
Komplizierter wird ein Stromanbieterwechsel für einen Mieter, wenn es für ihn keinen eigenen Stromzähler gibt und/oder wenn der Vermieter der Vertragspartner des Stromversorgers ist. In diesem Fall muss der Vermieter den Wechsel initiieren. Deshalb lautet die erste Frage bei einem möglichen Stromanbieterwechsel eines Mieters auch: Wer ist eigentlich berechtigt zur Kündigung?
Ohne Stromzähler kann man den Stromanbieter nicht wechseln
Nur durch einen eigenen Stromzähler des Mieters ist es möglich, den Stromverbrauch individuell abzurechnen und eine individuelle Schlussabrechnung als Voraussetzung des Wechsels zu schreiben. In der Regel haben Mieter in einem Mietshaus jeweils ihren eigenen Stromzähler. Es gibt jedoch Einrichtungen wie z.B. Studentenwohnheime, bei denen der Strompreis anteilig und abhängig von der Wohnungsgröße auf die Mieter umgelegt wird. Dann kann nur der Vermieter den Stromanbieter wechseln.
Die eigene Stromrechnung bedeutet Kosten. Und Freiheit
Ob Sie als Mieter den Stromanbieter selbst wechseln können oder nicht, finden Sie am einfachsten mit einer einzigen Frage heraus. Wer erhält für den Strom, den Sie als Mieter verbrauchen, die Rechnungen vom Stromversorger: Sie oder Ihr Vermieter? Falls Sie es sind, sind Sie auch der Vertragspartner des Stromanbieters. Und dann können Sie den Stromvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne den Vermieter zu fragen.
Ist jedoch der Vermieter der Vertragspartner des Stromanbieter und Sie als Mieter erhalten die Stromrechnung von ihm, können Sie den Stromanbieter nicht ohne Weiteres wechseln. Aber Sie können natürlich mit dem Vermieter sprechen und ihn bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen. Hat der Vermieter an einem Stromanbieterwechsel kein Interesse, bleibt noch eine gewisse Chance, dennoch einen Wechsel durchzusetzen. In Paragraf 556, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
„Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“
Und in Paragraf 560 heißt es in Absatz 5: „Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ In beiden Fällen ist von Wirtschaftlichkeit die Rede. Sollte der Vermieter also auf einen besonders teuren Stromvertrag beharren, könnten gewisse Chancen bestehen, dagegen vorzugehen. Wie hoch die Chancen bei solch einem Streit sind, sollte man jedoch mit kompetenten Fachleuten vorab klären. Möglich ist dafür eine Beratung beim örtlichen Mieterschutzbund (Deutscher Mieterbund e. V.) oder aber im Rahmen einer das Mietrecht einschließenden privaten Rechtsschutzversicherung.
Strom in Gemeinschaftsräumen
Durch die Keller- und Treppenhausbeleuchtung oder einen Aufzug entstehende Stromkosten sind Teil der sog. kalten Mietnebenkosten. Auch bei ihnen ist der Vermieter grundsätzlich zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter gegebenenfalls auf die Möglichkeit einer günstigeren Stromversorgung hinweisen.
Stromanbieter vergleichen
Das bisher Geschriebene zeigt: Einen Stromanbieter-Vergleich lohnt sich erst einmal unabhängig davon, ob man als Mieter den Anbieter selbst wechseln kann oder den Vermieter einbinden muss. Für solch einen Vergleich kann man unseren Strom-Tarifrechner nutzen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind teils immens.
Ein Beispiel: Bei einer Tarifsuche für eine Wohnung mit einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh/Jahr im Hamburger Postleitzahlenbezirk 20095 ergibt sich eine mögliche Ersparnis gegenüber dem Grundtarif von 485,16 im ersten Jahr (Stand: 13.04.). Der Stromanbieterwechsel rechnet sich also durchaus und wer als Mieter eine Chance hat, sollte ihn nicht scheuen.
Der Stromanbieterwechsel ist risikofrei
Manche Menschen fürchten, dass es beim Stromanbieterwechsel Probleme geben könnte, sodass sie plötzlich ganz ohne Strom dastehen, weil der alte Anbieter nicht mehr und der neue noch nicht liefert. Aber das kann nicht geschehen. Falls durch Lieferprobleme oder Uneinigkeit zwischen dem alten und dem neuen Lieferanten eine Situation droht, in der man keinen Strom mehr erhält, muss automatisch der lokale Grundversorger mit einer Stromlieferung eingreifen. Festgelegt ist das in §36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Auch über Spezialtarife sollte man nachdenken
Wer als Mieter über einen Stromtarifwechsel nachdenkt, sollte auch überlegen, was ihm beim neuen Tarif wirklich wichtig ist. Natürlich spielt fast immer ein günstiger Preis bei der Auswahl eine Rolle. Aber vielleicht ist ja zusätzlich beispielsweise die Produktion des Stroms aus erneuerbaren Energien wichtig? Dann sollte man darauf achten, dass der Ökostromtarif ein gültiges Ökostrom-Siegel besitzt. In Deutschland gibt es jedoch kein einheitliches Gütesiegel oder Zertifikat für Ökostrom. Stattdessen existieren verschiedene Varianten wie das ok-power Label, das Grüner Strom Label und Zertifikate von TÜV Nord und Süd.
Stromanbieter wechseln
Die Kündigung beim bestehenden Stromanbieter ist Schritt 3 des Mieters auf dem Weg zum erfolgreichen Stromanbieterwechsel. In der Regel übernimmt der neue Stromversorger hier das Procedere. Allerdings müssen Voraussetzungen zur Kündigung erfüllt sein.
Eine wichtige Voraussetzung wurde bereits angesprochen: Der Mieter und nicht der Vermieter sollte zur Kündigung berechtigt sein oder der Mieter hat den zur Kündigung berechtigten Vermieter überzeugt, der dann für ihn (und andere Mieter) den weiteren Vorgang übernimmt.
Aber noch etwas ist wichtig. Die vertraglichen bzw. gesetzlich definierten Bedingungen der Stromversorgung müssen die Kündigung zum beabsichtigten Zeitpunkt ermöglichen. Bei einem Tarif zur Grundversorgung ist das kein Problem. In diesem Fall können Mieter sich auf §20 der Stromgrundversorgungsverordnung berufen und mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Ist man Sonderkunde mit einem anderen als einem Grundversorgungsvertrag, ist die Sache etwas komplizierter. In diesem Fall muss man die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Regelungen beachten. Allerdings gibt es günstigere Konditionen, wenn der Anbieter den Strompreis erhöht. Dann besteht laut §41, Absatz 3 im Energiewirtschaftsgesetz ein Sonderkündigungsrecht.
Und wie läuft die Sache beim Umzug?
Bei einem Umzug werden die Konditionen für die Stromlieferungen neu geregelt. Als Mieter sollte man vorab wissen, wie das mit der Stromversorgung geregelt ist, ob man etwa einen eigenen Zähler besitzt und sich den Stromversorger selbst aussuchen kann.
Ist das der Fall, sollte man sich möglichst bereits 8 Wochen vor dem Einzugstermin um die Stromversorgung kümmern. Der Stromanbieterwechsel braucht eine bestimmte Zeit und ist an gesetzlich geregelte Fristen gebunden. Wer nichts unternimmt, wird zumindest anfangs automatisch über den Grundversorgungstarif des lokalen Energieanbieters mit Strom beliefert. Meistens ist das nicht die günstigste Variante.
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