Insolvenz des Stromanbieters – Hilfe und Tipps
Gehen Wirtschaftsunternehmen in die Pleite, hat dies für alle Beteiligten unangenehme Folgen. Die Unternehmensführung muss sich ihr Scheitern eingestehen, und Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr, zumindest nicht mehr in voller Höhe, eintreiben. Auch die Kunden sind zum Handeln gezwungen: Entweder sie verzichten fortan auf die vom insolventen Unternehmen bezogenen Produkte und Dienstleistungen, oder sie müssen sich alternative Anbieter suchen. Handelt es sich um den eigenen Stromversorger, kommt nur die zweite Möglichkeit in Frage. Für den Fall der Fälle sollten Sie wissen, wie es nach dem Konkurs eines Stromanbieters konkret weitergeht und was in einer solchen Situation zu tun ist. Wir geben Ihnen einige hilfreiche Informationen und Tipps in der Hoffnung, dass Sie nicht darauf zurückgreifen müssen.
Stromanbieter Insolvenz: Versorgung ist jederzeit gesetzlich gesichert
Glücklicherweise ist die Insolvenz eines Energieanbieters in der Praxis eher selten zu beklagen. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass insbesondere kleine und junge Unternehmen auf das falsche Geschäftskonzept setzen oder keine ausreichende Rücklagen bilden können, um längere finanzielle Durststrecken schadlos zu überstehen. Spätestens seit der weltweiten Wirtschaftskrise gilt jedoch der Grundsatz „Too Big to Fail“ ebenfalls nicht mehr uneingeschränkt. Jedes Wirtschaftsunternehmen, gleich welcher Größe, kann von einer Insolvenz betroffen sein, auch Stromanbieter.
Die Grundversorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. die so genannte Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gesetzlich geregelt. Betroffene Kunden müssen also nicht befürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Der Grundversorger, d.h. der Energieanbieter, der örtlich die meisten Haushalte mit Strom versorgt, setzt die Belieferung ohne Unterbrechung weiter fort. Oftmals hat er dies faktisch auch schon vorher getan, da die meisten Anbieter über kein eigenes Leitungsnetz verfügen und das bestehende Netz des lokalen Versorgers gegen Bezahlung mitbenutzen.
Anbieterwechsel leicht gemacht
So komfortabel dieses Vorgehen für den betroffenen Kunden ist, gibt es doch auch einen Nachteil: Die Grundversorgungstarife sind üblicherweise die teuersten im Portfolio des Anbieters. Man sollte sie nur als Übergangslösung betrachten und sich möglichst schnell informieren, welche alternativen Optionen in der eigenen Region angeboten werden. Mithilfe des Stromtarifrechners kostet dies nur wenige Minuten Zeit, spart jedoch meist viel Geld. Alle Grundversorgungstarife haben eine Kündigungsfrist von lediglich einem Monat, so dass ein Wechsel schnell abgeschlossen ist.
Dabei muss nicht unbedingt ein komplett neuer Anbieter her, in der Regel bieten auch die Grundversorger attraktive Sondertarife an. Auf der anderen Seite sollten Sie sich bei einem attraktiveren Angebot eines Mitbewerbers nicht scheuen, auch den Anbieter zu wechseln. Der neue Versorger übernimmt nach Vertragsabschluss alle weiteren Formalitäten, so dass sich für Sie kaum Mehraufwand ergibt. Da Sie bei einer Pleite des Stromanbieters sowieso wechseln müssen, eröffnen sich für Sie möglicherweise auch neue Perspektiven. Liegen Ihnen beispielsweise die Umwelt am Herzen, bietet die erzwungene Veränderung eine gute Gelegenheit, zu einem Ökostromanbieter zu wechseln. Viele Umfragen zeigen, dass prinzipiell eine hohe Bereitschaft zum Wechsel des Stromanbieters in der Bevölkerung besteht. In der Realität schrecken jedoch viele Menschen vor dem Schritt zurück, sei es aus Bequemlichkeit oder aus unbegründeten Ängsten, bei einem misslungenen Wechsel ganz ohne Strom auskommen zu müssen.
Vorsicht bei Vorkasse-Tarifen
Viele Stromanbieter haben Vorkasse-Tarife im Programm, die oftmals offensiv beworben werden. Bei solchen Stromtarifen bezahlt man seine Stromrechnung im Voraus, meist für ein ganzes Jahr. Der Kunde erhält im Gegenzug eine Prämie, und ihm bleiben die regelmäßigen Abschlagszahlungen erspart. Allerdings ist bei diesen Tarifen erhöhte Vorsicht geboten. Meldet der Stromanbieter Konkurs an, so ist das bereits gezahlte Geld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren.
Hinzu kommt, dass man zusätzlich zu der verlorenen Vorauszahlung auch den neuen Stromversorger bezahlen muss, der nach der Pleite des bisherigen Stromanbieters einspringt. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass man für den gesamten Zeitraum zwischen Konkursanmeldung und Laufzeitende des alten Vertrags doppelt bezahlt – zum einen die Vorkasse ohne Gegenleistung, zum anderen die Strombelieferung durch den Grundversorger oder einen alternativen Anbieter. Plant man den Abschluss eines Vorkasse-Vertrages, sollte man sich daher im Vorfeld gut über die wirtschaftliche Lage des Versorgers informieren. Ein gewisses Risiko bleibt jedoch durch nicht vorhersehbare wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen.
Stromanbieter Insolvenz – Nicht immer das Ende einer Geschäftsbeziehung
Der Strommarkt ist hart umkämpft. Der Kundenstamm, das aufgebaute Vertriebsnetz oder andere Vermögenswerte eines zahlungsunfähigen Stromanbieters können für Mitbewerber auf Expansionskurs sehr interessant sein. Wird das Unternehmen aufgekauft, so erfüllt fortan der neue Besitzer die bestehenden Verträge – auch die geleisteten Zahlungen bei Vorkasse-Tarifen gehen auf ihn über. Im Idealfall ändert sich für den Kunden außer dem Unternehmensnamen auf dem Briefkopf nichts.
Als Kunde sollte man das Verhalten des neuen Versorgers trotzdem wachsam im Auge behalten. Schließlich könnten ihm verschiedene Gründe – Anpassung der Tarifstrukturen, Finanzierung der Übernahme, etc. – einfallen, warum Ihr alter Tarif erhöht werden muss. In diesen Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht, das Sie bei einer Preiserhöhung seitens des Stromanbieters in Anspruch nehmen können. Meist ist die Frist jedoch relativ knapp bemessen, so dass Sie die Kündigung zunächst selbst vornehmen sollten, um den Weg zu einem anderen Anbieter freizumachen. Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Ratgeber zu Strompreiserhöhungen.
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