Probleme beim Stromanbieterwechsel

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Probleme beim Stromanbieter-Wechsel: Und was jetzt?

Beginnen wir mit einer sehr positiven Nachricht: Ein Stromanbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab. Oft kündigt der neue Anbieter beim alten, sodass sich der Kunde um nichts weiter kümmern muss, und der Wechsel funktioniert einwandfrei. Und falls der Kunde aufgrund kurzer Kündigungsfristen (z.B. nach einer Preiserhöhung) selbst kündigt, läuft oft ebenso alles nach Plan.

Problem und Lösung © Matthias Enter, stock.adobe.com
Problem und Lösung © Matthias Enter, stock.adobe.com

Oft bedeutet aber nicht immer. Manchmal verursachen fehlerhafte Angaben zu Daten wie Zählernummern beim Stromanbieterwechsel Probleme. Bisweilen ist eine Kündigung auch nicht ohne Weiteres möglich oder der neue Stromanbieter lässt sich viel Zeit mit dem Wechsel. In manchen Fällen hat der wechselwillige Kunde dann das Gesetz wie mächtige Partner auf seiner Seite, um Probleme zu seinen Gunsten zu beseitigen.

Die gesetzliche Grundlage beim Stromanbieter-Wechsel

Die Konditionen für einen Stromanbieterwechsel sind grundsätzlich gesetzlich geregelt und zwar in Paragraf 20a „Lieferantenwechsel“ des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hier steht in Absatz 2:

„Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.“

Das klingt wie eine klare Vorgabe, die beim Stromanbieterwechsel einzuhalten ist. Die Drei-Wochen-Frist beginnt jedoch erst, sobald der neue Stromanbieter den Antrag des Kunden bearbeitet und eine Ummeldung beim Netzbetreiber durchgeführt hat. Das bedeutet: Misst man die verstreichende Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seinen Willen zum Wechsel des Stromanbieters bekundet hat, können durchaus auch mehr als drei Wochen vergehen. Zieht sich der Stromanbieterwechsel aber über einen längeren Zeitraum hin, sollte man sich in jedem Fall beim neuen Anbieter nach dem Stand der Dinge erkundigen und sich gegebenenfalls auf das Gesetz berufen.

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Falsche oder fehlerhafte Angaben

Problematisch kann ein Stromanbieterwechsel werden, wenn Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben, die für den Wechsel relevant sind. So kann zum Beispiel eine falsche Zählernummer zu Verzögerungen führen.

Sie dürfen den alten Vertrag (noch) gar nicht kündigen

Kunden in der Grundversorgung können ihren Anbieter jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Basis dafür ist Paragraf 20 der Stromgrundversorgungsverordnung. Besitzt man jedoch einen Sondervertrag mit Mindestlaufzeit, ist man eventuell an die Laufzeit gebunden und kann nicht zum beabsichtigten Zeitpunkt kündigen. Auch für Mieter kann der Wechsel des Stromanbieters bisweilen schwierig werden. Zahlt man eine Warmmiete, die eine Pauschale für Strom enthält, hat der Vermieter den Vertrag zur Stromlieferung mit dem Lieferanten abgeschlossen. In diesem Fall kann auch nur er ihn kündigen.

Sie als Mieter können aber versuchen, den Vermieter von einem Stromanbieterwechsel zu überzeugen. Falls das nicht funktioniert, ist die rechtliche Lage laut der Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands noch nicht eindeutig. Möglicherweise haben Sie gegenüber Ihrem Vermieter einen Anspruch auf einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Gerichtlich geklärt ist das noch nicht.

Vorsicht bei Nachtstromheizungen und Wärmepumpen

Wer in einer mit veralteter Nachtstromheizung oder moderner Wärmepumpe beheizten Wohnung wohnt, sollte vor einem Stromanbieterwechsel prüfen, ob der alte Vertrag ihm Sonderkonditionen (günstiger Nachtstrom, Sondertarif für Wärmepumpen) gewährt hat, die der neue Vertrag nicht enthält. Versäumt man das, kann das Fehlen dieser Sonderkonditionen im neuen Vertrag dazu führen, dass man am Ende mehr zahlt als zuvor.

Der neue Versorger geht in die Insolvenz

Wechselt man zu einem neuen Stromanbieter, der irgendwann innerhalb der Vertragslaufzeit in Insolvenz geht, droht kein Stromausfall. Für solch einen Fall ist gesetzlich geregelt, dass der Grundversorger bei der Stromversorgung einspringt. Es entsteht keine Lücke bei der Versorgung.

Insolvenz © N-Media-Images, stock.adobe.com
Insolvenz © N-Media-Images, stock.adobe.com

Die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 36 (Grundversorgungspflicht) des Energiewirtschaftsgesetzes. Er definiert auch, wie man den Grundversorger definiert. Laut Absatz II ist der Grundversorger nach Absatz 1 „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert“.

Bei einer Insolvenz des Stromanbieters gibt es in der Regel zwei Optionen
Bei einer Insolvenz des Stromanbieters gibt es in der Regel zwei Optionen

Problematisch kann die Sache werden, wenn man Vorauskasse geleistet hat und der Stromversorger insolvent wird, ehe er die via Vorkasse bereits bezahlte Leistung erbracht hat. Dann muss der Kunde versuchen, sein Geld zurückzuerhalten und dabei mitunter viel Geduld aufbringen.

Ein Stromanbieter verlangt Wechselgebühren

Falls so etwas vorkommt, können Kunden die Zahlung verweigern und sich auf Paragraf 20a (Lieferantenwechsel) des Energiewirtschaftsgesetzes berufen. Hier steht: „Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.“

Stromanbieterwechsel - Darauf müssen Sie achten
Stromanbieterwechsel – Darauf müssen Sie achten

Nach einem Wechsel fällt der Strom aus!

Stromausfälle nach einem Anbieterwechsel sind im Allgemeinen kein Resultat des Wechsels, selbst wenn der alte Anbieter nicht mehr und der neue noch nicht liefert. Wie bereits geschildert, muss in solchen Fällen der Grundversorger der jeweiligen Region einspringen, in der der Kunde wohnt. Kommt es dennoch zu einem Stromausfall, kann das beispielsweise an Problemen in Umspannwerken oder an einem Trafofehler liegen. Dafür ist der Netzbetreiber verantwortlich. Netzbetreiber und Stromversorger können dasselbe Unternehmen sein. Das gilt bei vielen Stadtbetrieben, die zugleich Grundversorger und Netzbetreiber sind.

Stromausfall © larshallstrom, stock.adobe.com
Stromausfall © larshallstrom, stock.adobe.com

Aber es ist durchaus möglich, dass weder ihr alter noch ihr neuer Stromversorger zugleich der Netzbetreiber ist, sodass bei Ihrem Anbieterwechsel neben Ihnen drei Parteien im Spiel sind. In der Regel macht das Ihren Wechsel nicht komplizierter. Allerdings sollten Sie das im Problemfall berücksichtigen, um sich bei Stromausfall sofort an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Stromanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher
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Im Problemfall ist eine Schlichtung möglich

Festgefahrene Probleme beim Stromanbieterwechsel lassen sich beispielsweise bei der Schlichtungsstelle Energie lösen. Getragen wird sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und von den Verbänden der Energiewirtschaft. 

Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle Energie
Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle Energie

Nicht abschrecken lassen

Kehren wir nochmals zur eingangs getroffenen Aussage zurück: Das Risiko auftretender Probleme beim Stromanbieter-Wechsel ist relativ gering. Das Einsparpotenzial ist dagegen oft groß und kann schnell zu einigen hundert Euro Ersparnis pro Jahr führen. Man sollte also die unterschiedlichen Tarife, für die man sich entscheiden kann, miteinander vergleichen, ehe man seine Wahl trifft. Solch ein Vergleich ist mit unserem Stromtarifrechner möglich.

Wer suchet der findet: Günstigen Strom © SimpLine, stock.adobe.com
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