Möchte ein Verbraucher Strom beziehen, entscheidet er sich für einen Anbieter samt Tarif und unterzeichnet einen Vertrag. Dieser besitzt meistens eine Mindestvertragslaufzeit, die je nach Angebot wenige Wochen bis hin zu ein, zwei Jahren betragen kann. Dabei gilt häufig: Je länger die Laufzeit, desto besser die Konditionen. Der Verbraucher bindet sich vertraglich an einen Stromanbieter und kann diese Vereinbarung nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden – es sei denn, er hat ein Recht auf Sonderkündigung.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Enthält der Stromvertrag keine Preisgarantie, kann es passieren, dass der Stromanbieter die Preise heraufsetzt. Wenn der Grund dafür eine Erhöhung der staatlichen Abgaben und Steuern ist, muss der Kunde das in der Regel hinnehmen. Andernfalls kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den laufenden Vertrag vorzeitig beenden. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, dem Verbraucher eine Tariferhöhung mindestens 6 Wochen, bevor sie greift, schriftlich mitzuteilen. Anschließend hat der Kunde etwa 2 Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er außerordentlich kündigt oder die Preiserhöhung in Kauf nimmt.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, sich genauer mit den laufenden Verträgen zu beschäftigen. In Sachen Stromvertrag ist ein Ortswechsel jedoch nicht automatisch ein Grund für eine Sonderkündigung. Versorgt der aktuelle Anbieter auch das Gebiet, in dem sich der neue Wohnsitz befindet, läuft der Vertrag regulär weiter und kann erst unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist beendet werden. Gehört der neue Wohnsitz nicht zum Liefergebiet des Stromanbieters, hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Umzuges. Die neue Adresse muss bei der Kündigung mit angegeben werden.

Kündigung bei einem Vertrag mit Bonus oder Prämie
Bei Stromverträgen, die einen Neukundenbonus oder eine Wechselprämie enthalten, ist bei einer vorzeitigen Kündigung besondere Vorsicht geboten, denn die finanziellen Vorteile sind in der Regel an eine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt. Kündigt ein Verbraucher seinen Stromtarif früher als vereinbart, geht oftmals der Anspruch auf die Sonderleistungen verloren. Will der Kunde von seinem Bonus profitieren, muss er sich an die Kündigungsfrist seines Vertrages halten.
Reguläre Kündigungsfristen
Bevor der Verbraucher einen Stromvertrag abschließt, sollte er sich genau über die Laufzeit und die Kündigungsfrist informieren. Wird eine Vereinbarung nicht fristgerecht beendet, verlängert sie sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um eine bestimmte Anzahl von Wochen oder Monaten, für die erneut eine Kündigungsfrist gilt.
Beispiel: Wird ein Vertrag mit Start am 1. Oktober, einer einjährigen Laufzeit sowie einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende bei einem Stromanbieter abgeschlossen, muss der Verbraucher im darauffolgenden Jahr spätestens am 30. Juni kündigen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.


Mögliche Wege der Kündigung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag beim Stromanbieter zu kündigen. Wichtig ist, dass das Schreiben sowohl die Kunden- als auch die Zählernummer enthält, damit das Anliegen dem richtigen Datensatz zugeordnet werden kann. Sobald die Kündigung eintrifft, ist der Stromanbieter verpflichtet, dem Kunden sowohl Erhalt als auch Kündigungstermin zu bestätigen.
- Per Post
Wer schriftlich kündigen möchte, schickt den Brief am besten per Einschreiben an den Stromanbieter, um einen Beweis über die Sendung in der Hand zu halten. - Online
Viele Stromversorger bieten inzwischen ein Kundenportal im Internet an, in dem der Verbraucher zahlreiche Vertragsänderungen bequem online erledigen und mitteilen kann – häufig auch die Kündigung. - Per Anbieterwechsel
Bei einem Wechsel des Stromanbieters kümmert sich der neue Lieferant in der Regel um alle Kündigungsmodalitäten. Liegt genug Zeit zwischen Kündigungsfrist und Neuvertrag, muss der Verbraucher nicht selbst aktiv werden.

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