Wissenswertes zur Abschlagszahlung für Strom
Den benötigten Strom in einem Haushalt beziehen die Bewohner für gewöhnlich von einem Stromanbieter. In der Regel zahlen sie hierfür monatlich eine bestimmte Summe an den Lieferanten: den Abschlag. Er ist ein Richtwert und entspricht in etwa einem Zwölftel des geschätzten Jahresendbetrages. Wie hoch die Stromrechnung letztendlich tatsächlich sein wird, hängt von der Anzahl der Personen und der elektronischen Geräte in einem Haushalt ab.

Die Abschlagszahlung
Die Abschlagzahlungen für Strom verhindern, dass am Jahresende auf einen Schlag eine hohe Summe in Rechnung gestellt wird. Indem der Verbraucher jeden Monat einen bestimmten Betrag an den Anbieter zahlt, verringert auch der Lieferant sein Vorleistungsrisiko. Denn er liefert den Strom unabhängig davon, wie viel tatsächlich verbraucht wird. Durch die Teilzahlung, den Abschlag, kommt der Verbraucher regelmäßig für die beanspruchte Teilleistung auf.

Allgemeine Berechnung der Abschlagssumme
Das Vertragsjahr mit einem Stromanbieter hat zwölf Monate und beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher den Lieferanten mit der Versorgung beauftragt und den aktuellen Zählerstand durchgibt. Mithilfe von Erfahrungs- und Durchschnittswerten sowie der Vorjahresabrechnung wird der zu erwartende Jahresbedarf geschätzt. Durch zwölf geteilt ergibt sich die Höhe des monatlichen Abschlages für den Kunden. Einige Anbieter teilen die Gesamtkosten durch 11, um den 12. Monat für den Zahlungsausgleich zu nutzen. Am Ende des Vertragsjahres wird der Zählerstand erneut abgelesen und der tatsächliche Verbrauch errechnet sowie mit den bereits geleisteten monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet. Daraus ergibt sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

Festsetzung der individuellen Abschlagshöhe
Das Ziel ist, die monatlichen Abschläge so gut wie möglich an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen, um die Differenz am Ende des Vertragsjahres gering zu halten. Bei der Festsetzung der Abschlagssumme gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Bestandskunden: War der Verbraucher bereits im vorangegangenen Jahr Kunde beim gewählten Stromanbieter, dient der Gesamtbedarf des Vorjahres als Basis für die Berechnung der laufenden Abschlagszahlungen. Je nachdem, ob der Kunde eine Gutschrift erhalten hatte oder eine Nachzahlung tätigen musste, werden die zukünftigen Abschläge herauf- oder heruntergesetzt.
- Neukunden: Bei Verbrauchern, die in ihr erstes Vertragsjahr mit dem Stromlieferanten starten, liegen noch keine Erfahrungswerte aus den letzten 12 Monaten vor. Deshalb schätzt der Anbieter den zu erwartenden Betrag anhand der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Auch die Verbrauchswerte des Vormieters können bei der Festsetzung des Abschlages herangezogen werden.
Durchschnittlicher Stromverbrauch
Haushaltsgröße | kWh/Jahr |
---|---|
1 Person | 1.500 |
2 Personen | 2.500 |
3 Personen | 3.000 |
4 Personen | 4.000 |
4+ Personen | 5.000 |
Anpassung der Abschlagszahlung
Die Höhe des Stromverbrauchs ist nicht nur von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig, sondern auch von der Energieeffizienz der angeschlossenen Geräte. Wird diese erhöht oder zieht zum Beispiel jemand aus der Wohnung aus, kann davon ausgegangen werden, dass auch der Strombedarf sinkt. Verbraucher haben die Möglichkeit, ihren Anbieter zu kontaktieren, um die Summe der monatlichen Abschläge schon während des laufenden Vertragsjahres heruntersetzen zu lassen. In der Regel zeigen sich die Lieferanten diesbezüglich kooperativ. Falls nicht, kann ein Widerspruch eingereicht werden, der begründet, warum die Abschlagssumme zu hoch ist. Bei einigen Versorgern kann der Betrag sogar selbstständig vom Kunden im Online-Serviceportal angepasst werden.
Zahlung und Abrechnung
Der Verbraucher kann sich aussuchen, ob er den Abschlag überweist oder per SEPA-Lastschrift von seinem Stromlieferanten abbuchen lässt. Üblich ist die monatliche Zahlungsweise, möglich aber auch die zweimonatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung. Es gibt auch Stromanbieter, die Flatrate-Pakete oder eine Einmalzahlung pro Jahr, die Vorauskasse-Zahlung, anbieten. Sie scheinen auf den ersten Blick die günstigeren Angebote zu sein. Problematisch wird es allerdings, wenn der Lieferant insolvent geht, denn dann sind alle bereits getätigten Vorauszahlungen verloren.

Fazit
Der Verbraucher entscheidet, ob sein monatlicher Abschlag etwas großzügiger oder nur so hoch wie unbedingt notwendig angesetzt wird. Letztendlich hat es keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Die Höhe der Abschlagssumme hat jedoch Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, ob es am Jahresende eine Gutschrift oder eine Nachzahlung gibt.

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