Grund- und Ersatzversorgung – Stromgarantie für Haushaltskunden
In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Haushaltskunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Versorgung mit Energie. Das grundsätzliche Anrecht auf die Belieferung mit Strom hat auch dann bestand, wenn es zu Problemen mit dem Stromanbieter kommt.
Die Grundversorgung – für jeden verfügbar
In der Stromgrundversorgungsverordnung von 2006 ist geregelt, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der örtliche Grundversorger die Haushaltskunden mit Strom beliefern muss.
Das regelt die Strom-Grundversorgungsordnung:
- Art und Umfang der Versorgung
- Rechte und Pflichten des Grundversorgers und des Kunden
- Abrechnungsmodalitäten
- Beendigung des Grundversorgungsvertrags
Der Grundversorger ist verpflichtet, die allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der Preise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie stellen ein Angebot an die Allgemeinheit dar und sind für jeden Privatkunden verfügbar.
Wie erhalte ich die Grundversorgung?
Die Grundversorgung wird in jeder Region oder Stadt immer von demjenigen Stromversorger übernommen, der die meisten Haushaltskunden beliefert. Der örtliche Netzbetreiber legt alle drei Jahre fest, welcher Stromanbieter für die Grundversorgung zuständig ist.
Die Ersatzversorgung – Energiesicherheit für den Kunden
Die ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelte Ersatzversorgung stellt auch dann die Versorgung mit Energie sicher, wenn ein Stromanbieter in Schieflage gerät und seine Kunden nicht mehr beliefern kann. Es handelt sich demnach um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, die der Grundversorger garantieren muss. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass es für keinen Haushaltskunden zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann.
Wer entscheidet über die Ersatzversorgung?
Wenn ein Netzbetreiber einen Stromversorger von der Nutzung des Stromnetzes auschließt, muss er die Kunden und den Grundversorger darüber in Kenntnis setzen. Der Netzbetreiber entscheidet über den Zeitpunkt, ab wann ein Kunde seinen Strom über die Ersatzversorgung bezieht. Der Grundversorger hat gegenüber dem Endkunden eine Mitteilungspflicht, ein separater Vertragsabschluss ist nicht notwendig.
Was kostet die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung darf für Haushaltskunden die Kosten der Grundversorgung nicht übersteigen. Da es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt, kann der Stromverbrauch vom Grundversorger geschätzt werden.
Wie lange erhalte ich die Ersatzversorgung?
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet die Ersatzversorgung für höchstens drei Monate aufrecht zu erhalten. Spätestens bis dahin müssen Sie sich als Kunde um einen neuen Stromvertrag gekümmert haben.
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