Strom Grundversorgung und Ersatzversorgung

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Grund- und Ersatzversorgung – Stromgarantie für Haushaltskunden

In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Haushaltskunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Versorgung mit Energie. Das grundsätzliche Anrecht auf die Belieferung mit Strom hat auch dann bestand, wenn es zu Problemen mit dem Stromanbieter kommt.

Strommast © Volker Werner, fotolia.com
Strommast © Volker Werner, fotolia.com

Die Grundversorgung – für jeden verfügbar

In der Stromgrundversorgungsverordnung von 2006 ist geregelt, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der örtliche Grundversorger die Haushaltskunden mit Strom beliefern muss.

Das regelt die Strom-Grundversorgungsordnung:

  • Art und Umfang der Versorgung
  • Rechte und Pflichten des Grundversorgers und des Kunden
  • Abrechnungsmodalitäten
  • Beendigung des Grundversorgungsvertrags

Der Grundversorger ist verpflichtet, die allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der Preise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie stellen ein Angebot an die Allgemeinheit dar und sind für jeden Privatkunden verfügbar.

Der Netzbetreiber entscheidet über die Grund- und Ersatzversorgung
Der Netzbetreiber entscheidet über die Grund- und Ersatzversorgung

Wie erhalte ich die Grundversorgung?

Die Grundversorgung wird in jeder Region oder Stadt immer von demjenigen Stromversorger übernommen, der die meisten Haushaltskunden beliefert. Der örtliche Netzbetreiber legt alle drei Jahre fest, welcher Stromanbieter für die Grundversorgung zuständig ist.

Hinweis: der lokale Netzbetreiber benennt den Grundversorger. Diese Information muss auf der Internetseite des Betreibers veröffentlicht werden.
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Die Ersatzversorgung – Energiesicherheit für den Kunden

Die ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelte Ersatzversorgung stellt auch dann die Versorgung mit Energie sicher, wenn ein Stromanbieter in Schieflage gerät und seine Kunden nicht mehr beliefern kann. Es handelt sich demnach um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, die der Grundversorger garantieren muss. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass es für keinen Haushaltskunden zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann.

Wer entscheidet über die Ersatzversorgung?

Wenn ein Netzbetreiber einen Stromversorger von der Nutzung des Stromnetzes auschließt, muss er die Kunden und den Grundversorger darüber in Kenntnis setzen. Der Netzbetreiber entscheidet über den Zeitpunkt, ab wann ein Kunde seinen Strom über die Ersatzversorgung bezieht. Der Grundversorger hat gegenüber dem Endkunden eine Mitteilungspflicht, ein separater Vertragsabschluss ist nicht notwendig.

Was kostet die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung darf für Haushaltskunden die Kosten der Grundversorgung nicht übersteigen. Da es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt, kann der Stromverbrauch vom Grundversorger geschätzt werden.

Ersatz- und Grundversorgung sind sehr teuer: Stromtarife vergleichen © bounlow pic, fotolia.com
Der Grundversorgungstarif ist meisten teuer
Der Grundversorgungstarif ist meisten teuer
Tipp: wenn Sie unter die Ersatzversorgung fallen, teilen sie dem Grundversorger umgehend den Stand ihres Stromzählers mit. Auf diese Weise vermeiden Sie zu hoch angesetzte Schätzwerte.

Wie lange erhalte ich die Ersatzversorgung?

Der Grundversorger ist dazu verpflichtet die Ersatzversorgung für höchstens drei Monate aufrecht zu erhalten. Spätestens bis dahin müssen Sie sich als Kunde um einen neuen Stromvertrag gekümmert haben.

Wichtig: Der Preis für die Ersatzversorgung orientiert sich an den Preisen des Grundversorgers. Diese Entgelte sind oft höher als die Tarife privater Anbieter. Mit dem Eintreten der Ersatzversorgung haben Sie kein Anrecht mehr auf den vertraglich zugesicherten Tarif ihres vormaligen Anbieters. Schnelles Handeln kann sich also finanziell auszahlen.
Vertragsbedingungen © Wilm Ihlenfeld, fotolia.com
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