Strom mit Preisgarantien
Gute Preise hält man am besten ganz fest. Man sichert sie sich am besten so lange wie möglich. Genau deshalb ist ein Stromlieferangebot mit Preisgarantie für viele so reizvoll. Für die Garantiezeit wird der festgelegte Strompreis komplett oder teilweise garantiert. Der Unterschied zwischen „komplett“ und „teilweise“ ist aber immens. Dazu jedoch erst später mehr.
Angesichts der massiven Preiserhöhungen in den letzten Jahren – hat die Kilowattstunde Strom 2012 noch etwa 25 Cent gekostet, sind wir heute bei fast 40 Cent – klingt eine Preisgarantie ausgesprochen reizvoll.
Hätte man 2012 also einen Vertrag mit Preisgarantie für 10 Jahre abgeschlossen, hätte man vermutlich ein sehr gutes Geschäft gemacht. Über ganz so lange Zeiträume laufen die Preisgarantien bei aktuellen Garantiepreisangeboten allerdings nicht. Attraktiv können sie dennoch sein. Sie sind es aber keineswegs immer.
Preisgarantien sind keine Seltenheit
Testen Sie es selbst. Geben Sie einfach einmal Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Stromtarifrechner ein. Klicken Sie dann auf weitere Einstellungen und geben Sie bei Preisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie „Dauer egal“ ein. Alleine für die Postleitzahl 80331 (München) ergeben sich dann 31 verschiedene Angebote (Stand: 3/2017).
Die meisten der angezeigten Angebote haben 12 Monate Preisgarantie, andere aber auch nur einen. Teils wird die Preisgarantie nicht für einen bestimmten Zeitraum gewährt, sondern bis zu einem bestimmten Datum (bis 20.04.2018). Bei vielen Angeboten dauert die Preisgarantie genauso lang wie die Mindestlaufzeit des Vertrages, aber nicht bei allen.
Manche Preisgarantie gilt nur eingeschränkt
Im Stromtarifrechner ist von Preisgarantien und eingeschränkten Preisgarantien die Rede. Preisgarantien gelten für den gesamten Preis, also inklusive Verbrauchspreis, Grundpreis, Steuern, Umlagen und Abgaben. Bei eingeschränkten Strompreisgarantien ist dagegen zwar die Höhe der Verbrauchskosten (Preis pro Kilowattstunde) und der Entgelte für die Netznutzung festgeschrieben. Steigen jedoch Abgaben oder Steuern, gilt die Garantie nicht.
Steigende Abgaben, Umlagen und Steuern werden bei einer eingeschränkten Preisgarantie auch in der Garantiezeit auf den Kunden übertragen. Das reduziert insbesondere deshalb die Attraktivität der Preisgarantie, weil die Steuern, Abgaben und Umlagen mittlerweile einen Großteil des Strompreises ausmachen. Während sie 1996 laut der eingangs erwähnten Grafik des BDEW einen Anteil von 24 % am Strompreis hatten, waren es 2022 bereits 37 % im bundesdeutschen Durchschnitt.
Die Einschränkung bei eingeschränkten Preisgarantien kann daher soweit gehen, dass die Garantie nicht mehr als „Festpreis“ bezeichnet werden darf. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm darf ein Strompreisangebot nämlich nicht mit dem Begriff „Festpreis“ beworben werden, wenn 40 % des Preises nicht fest sind, sondern variabel bleiben. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Ein nicht unerheblicher Anteil der Verbraucher nimmt mangels geeigneten Vorwissens über die Preisstrukturen beim Strompreis nicht von sich aus an, dass ein so ungewöhnlich hoher Anteil von über 40 % des Gesamtpreises damit variabel wird.“
Verbraucher mit einem Interesse an einem Angebot mit Preisgarantie sollten sich daher eher für ein Angebot mit Preisgarantie und nicht für eins mit eingeschränkter Preisgarantie entscheiden. Komplette Preisgarantien sind jedoch seltener zu finden, was durchaus Sinn ergibt, da der Anbieter bei steigenden Abgaben nicht mehr vom Verbraucher verlangen darf. Um dieses Risiko auszugleichen, sind die meisten Tarife mit Vollpreisgarantie meist teurer.
Nicht jeder kann in Verträge mit Preisgarantie wechseln
Wer sich für einen Vertrag mit Preisgarantie interessiert, kann bisweilen nicht einfach den Tarif beim bestehenden Stromanbieter wechseln, sondern muss sich zusätzlich für einen neuen Stromanbieter entscheiden. Angebote mit Preisgarantie gelten oft nur für Neukunden. Sie ähneln damit Boni oder Rabatte, mit denen Versorger werben: Sie gelten in der Regel ebenfalls nicht für Bestandskunden.
Bei einer Preiserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht
Stromangebote mit einer uneingeschränkten Preisgarantie können durchaus vorteilhaft für den Verbraucher sein, weil er sich im Garantiezeitraum nicht mehr um Strompreise und Stromangebote kümmern muss, sondern sich komplett anderen Dingen widmen kann.
Allerdings sollte man stets im Hinterkopf halten, dass bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Das bedeutet: Man kann in solch einem Fall die Gelegenheit nutzen, sich mithilfe des Strom-Tarifrechners erneut auf dem Markt der Stromanbieter umzusehen. Möglicherweise ist das im Vergleich zur Preisgarantie der größere Vorteil?
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