Strom nach dem Umzug nicht angemeldet: Was nun?

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Wer umzieht, hat in der Regel eine Menge zu tun und priorisiert die anstehenden Aufgaben. Bisweilen vergisst man dann, dass man eigentlich den Strom ummelden wollte. In solch einem Fall steht man in der neuen Wohnung oft nicht ohne Strom da. Stattdessen wird man über den örtlichen Grundversorger beliefert. Allerdings ist die Grundversorgung in der Regel relativ teuer und es kann durchaus sein, dass man den alten Stromvertrag mit dem bisherigen Stromanbieter ebenfalls weiter bezahlen muss. Wer die Ummeldung für den Umzug vergessen hat, sollte das Versäumte deshalb schnellstmöglich nachholen.

Umzug © New Afica, stock.adobe.com
Beim Umzug bitte nicht vergessen, den Strom umzumelden © New Afica, stock.adobe.com

Wir haben Strom. Alles ist gut?

Die Möbel und Umzugskisten sind allesamt in der neuen Wohnung. Vieles ist bereits ausgepackt und vielleicht funktionieren bereits das Telefon, der Herd und der Kühlschrank? Das bedeutet nicht zuletzt: Man hat bereits Strom in der neuen Wohnung. In diesem Fall kann die Versuchung schnell groß sein, die Stromversorgung abzuhaken und sich nur noch den anderen Aufgaben rund um die neue Wohnung zu widmen. Genau das sollte man aus mehreren Gründen aber nicht tun.

Bei dem Strom, den man ohne Um- oder Anmeldung in der neuen Wohnung verbraucht, handelt es sich um Strom aus der Grundversorgung. Definiert wird der Grundversorger in Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert“. In der Regel sind das Stadtwerke. Beim örtlichen Netzbetreiber kann man erfahren, wer der Grundversorger am eigenen Standort ist. Den Namen des jeweiligen Netzbetreibers vor Ort erfährt man zum Beispiel auf Störungsauskunft.de nach Eingabe der Postleitzahl. Auf der Website des Netzbetreibers gibt man anschließend „Grundversorgung“ in die seiteninterne Suche ein und erfährt in der Regel, wer der Grundversorger im neuen Wohnort ist.

Nichts ist umsonst: auch die Grundversorgung nicht

Natürlich muss man den über die Grundversorgung bezogenen und verbrauchten Strom bezahlen, auch wenn man sich beim Grundversorger gar nicht als Kunde angemeldet hat. Die Stromnutzung wird als sogenanntes konkludentes Verhalten gewertet. Durch dieses Verhalten bringt der Mieter auch ohne einen unterschriebenen Vertrag zum Ausdruck, dass er den Strom (des Grundversorgers) kostenpflichtig beziehen möchte. Verantwortlich für die eigene Stromversorgung ist man übrigens nicht nur als Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, sondern auch als Mieter.

Stromkosten © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Stromkosten: Die Grundversorgung ist relativ teuer © Doc Rabe Media, stock.adobe.com

Früher erhielt bisweilen der Vermieter die Stromrechnung. Er wurde dann auch bei Zahlungsverzug des Mieters vom Stromversorger als Verantwortlicher kontaktiert. Allerdings hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2014 entschieden (Az. VIII ZR 316/13), dass Vermieter nicht für den Stromverbrauch des Mieters haften. Zahlen muss der Mieter. Und ohne Stromummeldung bezieht er eventuell längere Zeit Strom, ohne dafür monatliche Anschläge zu bezahlen. Dann erhält er irgendwann eine große Rechnung und muss nachzahlen. Kann er das nicht, droht im ungünstigsten Fall eine Stromsperrung.

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Bei Nichtzahlen droht eine Stromsperre

Grundlage für eine Stromsperrung durch den Grundversorger ist Paragraf 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Hier werden auch Fristen genannt: So muss der Stromversorger eine drohende Stromsperrung mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Das kann im Rahmen einer Mahnung geschehen. Deshalb sollte man Mahnschreiben vom Stromanbieter stets sorgsam durchlesen. Mindestens drei Werktage vor dem tatsächlichen Abstellen des Stroms muss das Unternehmen nochmals auf den konkreten Termin hinweisen. Eine Stromsperre ist darüber hinaus nur dann möglich, wenn der ausstehende Betrag 100 Euro übersteigt.

Stromsperre oder Gassperre vermeiden: Werden Sie aktiv
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Stromfresser © Frank Eckgold, fotolia.com
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Die Grundversorgung ist meist nicht das günstigste Angebot

Man befindet sich in der neuen Wohnung als Stromverbraucher im Grundversorgungstarif? Dann kann man durchaus dauerhaft bei diesem Tarif bleiben, wenn man möchte. Ist man beim Grundversorger als Kunde registriert und zahlt regelmäßig seine Abschläge, ist die Stromversorgung gesichert. Allerdings ist dieses Vorgehen meistens nicht sinnvoll. Die Grundversorgung ist fast nie die günstigste Alternative. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Grundversorger keine gute Wahl ist. Schließlich hat auch er zumeist mehr als den Grundversorgungstarif im Angebot. Man sollte deshalb mit einem Stromvergleichsrechner vergleichen und schauen, welches am Standort der neuen Wohnung verfügbare Angebot das vorteilhafteste ist. Allerdings muss man auch schauen, ob man den Stromanbieter nach dem Umzug überhaupt sofort wechseln kann.

Umzug Checkliste © thingamajiggs, stock.adobe.com
Umzug Checkliste: Am besten gleich den Strom ummelden © thingamajiggs, stock.adobe.com
Der Grundversorgungstarif ist meisten teuer
Der Grundversorgungstarif ist meisten teuer

Vorsicht: Manchmal zahlt man doppelt!

Hat man dem alten Stromanbieter den Umzug nicht angekündigt, zahlt man eventuell weiter Strom für die alte Wohnung, obwohl man dort gar keinen Strom mehr verbraucht. Die Preise bestehen bei vielen Stromtarifen schließlich unter anderem aus dem Arbeitspreis für den verbrauchten Strom und dem Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Der Grundpreis wird also auch dann fällig, wenn man gar nichts verbraucht.

Aus diesem Grund kann es geschehen, dass man doppelt Strom zahlt: für die alte Wohnung (ohne Verbrauch) und für die neue, weil man durch den dortigen Stromverbrauch ohne Anmeldung in den Grundversorgungstarif gerutscht ist. Das kann schnell teuer werden. Aus diesem Grund sollte man handeln, sobald einem bewusst wird, dass man den Strom bisher nicht umgemeldet hat.

Was tun, wenn man die Ummeldung vergessen hat?

Was man nach einer vergessenen Ummeldung tun kann, hängt unter anderem von der Antwort auf eine Frage ab: Kann der Stromanbieter, der die alte Wohnung mit Strom versorgt hat, einen auch am neuen Wohnort ohne Preiserhöhung mit Strom beliefern? Falls ja, kann man den bestehenden Vertrag mit ihm nicht einfach kündigen. Er bleibt unter Umständen bis zum Ende der Laufzeit bestehen.

In dieser Situation sollte man dem bisherigen Stromversorger einfach seine neue Adresse mitteilen. Das funktioniert in der Regel online über die Unternehmens-Website. Zudem sollte man die Grundversorgung am neuen Wohnort beenden. Das geht kurzfristig, da der Grundversorgungsvertrag laut Paragraf 20 der StromGVV mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann.

Ist man vertraglich nicht mehr an einen alten Stromversorger gebunden oder hat die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, sollte man zumindest überlegen, wer einem künftig Strom liefern soll. Mit einem Stromanbieter-Vergleichsrechner kann man sich den günstigsten Stromtarif am neuen Wohnort anzeigen lassen und spart im Vergleich zur Grundversorgung bisweilen mehrere Hundert Euro im Jahr.

Umzug © exquisine, fotolia.com
Umzug und Stromanbieter

Stromanbieter wechseln beim Umzug Wer umzieht, sollte im ganzen Umzugsstress nicht vergessen, sich frühzeitig um einen günstigen Stromanbieter am neuen… weiterlesen

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