Die Sonne – Solarenergie für jedermann
Seit 4,5 Milliarden Jahren scheint sie nun schon: die Sonne. Sie ist vergleichbar mit einem riesigen Glutofen, in dessen Innerem ständig Kernfusionen stattfinden. Ein Teil der dabei entstehenden Energie trifft mit den Sonnenstrahlen auf die Erde und kann auf unterschiedliche Weise genutzt werden – beispielsweise zur Erzeugung von Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie). Kombi-Solaranlagen vereinen beide Techniken und nutzen die Sonnenenergie zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vergütungssatz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre unverändert; für neue Anlagen sinkt er halbjährlich um 1 %.
- Über die Rendite entscheidet der Eigenverbrauch: Für den eingespeisten Überschuss gibt es weit weniger, als der Zukauf kostet.
- Die Anlage muss binnen eines Monats im Marktstammdatenregister eingetragen sein, sonst fließt keine Vergütung.

Grundlagen der Photovoltaik
Für die Stromerzeugung benötigt man so genannte Photovoltaik-Anlagen, also Solarzellen, die im Privatgebrauch in der Regel auf dem Dach eines Hauses angebracht werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Zellen bei entsprechenden Voraussetzungen in das Gebäude zu integrieren oder im Garten beziehungsweise auf einem freien Feld aufzustellen.

Die Ökobilanz einer Solaranlage kann sich sehen lassen. Im Betrieb entsteht kein Kohlendioxid, und es werden keine begrenzt verfügbaren Rohstoffe verfeuert. Der Energieaufwand steckt in der Herstellung — er ist nach heutigem Stand der Technik jedoch nach wenigen Betriebsjahren wieder hereingeholt, und danach liefert die Anlage zwei Jahrzehnte oder länger nahezu emissionsfreien Strom. Die Sonne scheint so oder so, und nach heutigem Kenntnisstand wird sich daran auch in den nächsten fünf Milliarden Jahren nichts ändern.
Voraussetzungen zur Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage
Wichtigste Voraussetzung für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage ist eine geeignete Fläche, die groß genug für die Module ist und ausreichend von der Sonne bestrahlt wird. Ideal sind Süddächer mit rund 30 Grad Neigung; Ost-West-Dächer bringen etwas weniger Jahresertrag, verteilen ihn aber gleichmäßiger über den Tag und passen deshalb oft besser zum eigenen Verbrauch. Zwar gibt es Techniken, die den Ertrag erhöhen — beispielsweise nachgeführte Module, die dem Gang der Sonne folgen. Steht das Haus aber von morgens bis abends im Schatten, wird sich die Anlage in der Regel nicht rentieren. Auch Teilverschattung durch Bäume, Gauben oder Nachbargebäude gehört vor die Kaufentscheidung, nicht danach.
Drei hartnäckige Irrtümer zur Photovoltaik
Die nächste Überlegung sollte der Größe der geplanten Anlage gelten. Ist sie zu klein, so ist der finanzielle Aufwand am Ende höher als der Ertrag. Umgekehrt gilt jedoch nicht der Schluss: Je größer, desto besser. Bei Photovoltaik-Anlagen hängen Wohl und Wehe bei einer Überdimensionierung stark von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Den überschüssigen Strom muss der Netzbetreiber vorrangig abnehmen; bei Zuordnung zur Einspeisevergütung vergütet er ihn nach dem EEG. Seit dem Solarspitzen-Gesetz von 2025 gibt es aber Einschränkungen: Bei negativen Börsenpreisen sinkt der anzulegende Wert grundsätzlich auf null (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 Kilowatt gilt dies jedoch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, noch nicht. Neue Anlagen unter 25 Kilowatt in der Einspeisevergütung dürfen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und von Steuerungseinrichtungen sowie der erfolgreichen Ansteuerbarkeitsprüfung höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen (§ 9 Absatz 2 EEG). Deshalb sollte die Anlage zum Verbrauchsprofil passen.

Lange galt die Ökostrom-Förderung als Haupttreiber der Strompreise — dieses Argument ist überholt. Die EEG-Umlage, über die Stromanbieter die Vergütungen früher auf die Rechnung umgelegt haben, wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und mit dem Energiefinanzierungsgesetz zum 1. Januar 2023 ganz abgeschafft. Seither zahlt der Bund die Förderung aus dem Haushalt beziehungsweise dem Klima- und Transformationsfonds; auf Ihrer Stromrechnung taucht sie nicht mehr auf. Was den Preis heute bewegt, sind vor allem Beschaffungskosten an der Strombörse, Netzentgelte und Steuern — und sinkende Beschaffungspreise werden von den Versorgern erfahrungsgemäß langsamer weitergegeben als steigende.
Soll die Anlage rentabel und wirtschaftlich arbeiten, ist es empfehlenswert, sich von potenziellen Anlagenbauern unverbindlich informieren zu lassen oder einen fachkundigen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Wer sich selbst schon einmal im Vorfeld erkundigen will, kann sich beispielsweise über das Internet schnell einen Überblick über entsprechende Förderverbände und Anbieter sowie die durchschnittliche Sonnenscheindauer in bestimmten Gebieten verschaffen. Mittlerweile bieten einige Energieversorger ihren Kunden auch Komplettpakete an, in denen die Photovoltaik-Anlage inklusive Montage und weiteren Dienstleistungen enthalten sind. Über unseren Photovoltaik-Rechner können Sie sich ausrechnen lassen, ob eine Photovoltaik-Anlage bei Ihnen wirtschaftlich ist.
Kosten einer Photovoltaik-Anlage

Die Kosten hängen vor allem von Größe und Art der Anlage ab. Ein belastbarer Richtwert ist der Preis je Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung: Für eine schlüsselfertige Dachanlage inklusive Montage nennt co2online 1.100 bis 1.500 Euro je kWp. Eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus mit rund 10 kWp landet damit bei etwa 13.000 Euro. Dass die Preise seit Jahren fallen, zeigt der Langfristvergleich des Fraunhofer ISE: Eine Aufdachanlage der Größenklasse 10 bis 100 kWp kostete Ende 2025 weniger als 8 % dessen, was 1990 dafür fällig war. Auf Kauf und Installation von Anlagen bis 30 kWp fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an, wenn sie auf oder nahe Privatwohnungen installiert werden (§ 12 Absatz 3 UStG); die genannten Preise sind für typische Hausdachanlagen Endpreise.
Ein Stromspeicher ist die häufigste Zusatzentscheidung. Der Hintergrund: Die meiste Energie entsteht mittags, wenn im Haushalt am wenigsten Strom gebraucht wird; ein Speicher verschiebt sie in den Abend und hebt den Eigenverbrauch deutlich. Billig ist das nicht — die kleinsten Geräte beginnen bei rund 4.000 Euro, und in vielen Fällen verlängert ein Speicher die Amortisationszeit der Anlage, statt sie zu verkürzen. Als Faustregel nennt co2online: Damit er sich rechnet, sollte er nicht mehr als 700 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität kosten.

Hinzu kommen Pflege- und Instandhaltungskosten, die von der Qualität der Module und der Anlagentechnik abhängen. Der größte Einzelposten über die Laufzeit ist erfahrungsgemäß der Wechselrichter, der die Anlage selten so lange durchhält wie die Module selbst. Präzise Vorausberechnungen sind kaum möglich, weil die Rentabilität auch von der tatsächlichen Sonneneinstrahlung, vom eigenen Verbrauchsprofil und von den politischen Rahmenbedingungen abhängt. Für eine erste Einschätzung mit den eigenen Zahlen hilft unser Photovoltaik-Rechner.
Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

Den Ausgaben stehen einige Vergütungen und Fördermöglichkeiten gegenüber, die ebenfalls in die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaik-Anlage einbezogen werden sollten.
Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Ihre Höhe richtet sich nach Art und Größe der Anlage sowie nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme — und danach, ob Sie den Strom vollständig einspeisen oder nur den Überschuss. Wichtig für die Planung: Der einmal festgelegte Satz gilt für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Kalenderjahre unverändert. Für neue Anlagen sinken die Sätze dagegen laufend, seit Februar 2024 halbjährlich um jeweils 1 %. Wer die Inbetriebnahme um ein halbes Jahr verschiebt, bekommt also für zwei Jahrzehnte etwas weniger.
Damit die Vergütung fließt, muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein — und zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Registrierung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt; wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Einspeisevergütung je Leistungsanteil für Dachanlagen bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026
| Leistungsanteil | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |

Neben der Einspeisevergütung gibt es Finanzierungshilfen, wenn das Eigenkapital nicht reicht. Kredite der KfW werden über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder Sparkasse vermittelt; die KfW vergibt sie nicht direkt an Endkunden. Dazu kommen regionale Programme von Ländern, Kommunen und einzelnen Stadtwerken, die sich in Zuschnitt und Höhe stark unterscheiden. Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden; für den KfW-Kredit 270 gilt dies vor einem rechtlich bindenden Vertrag. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms vor Bestellung oder Installation. Welche Programme aktuell offenstehen, ändert sich häufig; ein Blick auf die Seiten des eigenen Bundeslandes und des örtlichen Versorgers lohnt daher unmittelbar vor der Entscheidung.
Auch wer zur Miete oder in einer Eigentumswohnung lebt, kann eigenen Solarstrom erzeugen. Kompakte Steckersolargeräte für Balkon, Terrasse oder Fassade speisen die Energie über eine Steckdose direkt in den Hausstromkreis ein. Der Gesetzgeber hat die Hürden dafür deutlich gesenkt: Für Steckersolargeräte mit insgesamt bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung, die der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet sind, gelten die technischen Vorgaben des § 9 Absatz 1 und 2 EEG nicht. Sie müssen im Marktstammdatenregister registriert werden; zusätzliche Meldungen beim Netzbetreiber darf dieser nicht verlangen. Auch mietrechtlich ist der Weg frei: Mieterinnen und Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis für ein Steckersolargerät verlangen (§ 554 Bürgerliches Gesetzbuch), Bei Mietwohnungen entfällt der Anspruch, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch unter Abwägung der Interessen nicht zugemutet werden kann (§ 554 BGB). Wohnungseigentümer können eine angemessene bauliche Veränderung für Steckersolargeräte verlangen (§ 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG).
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