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Strom selbst erzeugen mit Wasserkraft

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Stromerzeugung aus Wasserkraft

Auch aus fließendem Wasser kann eigener Strom gewonnen werden. Das Prinzip der so genannten Klein- oder Mini-Wasserkraftwerke ist das gleiche wie bei vielen großen Modellen der Energieversorger. Man nutzt dabei die Energie des fließenden Wassers aus, um Rotoren in Bewegung zu setzen, die wiederum durch die Drehkraft Strom erzeugen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für 2026 beträgt der anzulegende Wert bis 500 kW Bemessungsleistung 11,85 Cent/kWh; eine Streichung der Vergütung für kleine Anlagen gibt es nicht.
  • Sie brauchen eine wasserrechtliche Zulassung und geeigneten Fischschutz; die Genehmigung entscheidet häufig mehr als die Technik.
  • Ein EEG-Zahlungsanspruch setzt eine bestehende oder vorrangig anders genutzte neue Stauanlage voraus — oder eine Anlage ohne Querverbauung.
Wasserkraft © Dominik Kindermann, stock.adobe.com
Wasserkraft © Dominik Kindermann, stock.adobe.com

Grundlagen

Das beschränkende Element bei der Wasserkraft sind weniger die Investitionskosten, sondern der Mangel an geeigneten Standorten. Nur wenige Hausbesitzer verfügen über einen eigenen Bach oder Fluss, der dazu noch genug Energie für eine wirtschaftliche Stromerzeugung liefert. Entscheidend sind dabei zwei Größen, die zusammenwirken: die Fallhöhe und die Durchflussmenge. Aus ihrem Produkt ergibt sich die Leistung — eine hohe Fließgeschwindigkeit allein nützt wenig, wenn kaum Wasser vorbeikommt oder das Gefälle fehlt. Belastbare Ertragszahlen lassen sich deshalb nur für den konkreten Standort ermitteln, üblicherweise über eine Messung der Wasserführung über mehrere Monate.

Das „Anzapfen“ eines Gewässers ist ohne behördliche Zulassung nicht möglich. Wer Wasser zur Stromerzeugung nutzen will, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung nach dem Wasserhaushaltsgesetz; zuständig ist die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Zwei Anforderungen des Gesetzes bestimmen dabei häufig, ob ein Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist: Eine Mindestwasserführung muss im Gewässerbett erhalten bleiben, und die Anlage braucht geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation, etwa Rechen mit engem Stababstand und eine funktionierende Fischauf- und -abstiegshilfe. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht bei jedem Vorhaben vorgeschrieben. Für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage sieht Anlage 1 Nummer 13.14 UVPG aber grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung vor; diese entscheidet, ob eine vollständige UVP erforderlich ist.

Das Thema Stromerzeugung aus Wasserkraft bleibt für private Haushalte ein Nischenthema — und das gilt sogar für die Wasserkraft insgesamt: Rund 7.300 Anlagen speisen in Deutschland ins öffentliche Netz ein, doch über 90 % des Wasserkraftstroms stammen aus etwa 450 großen Kraftwerken mit mehr als einem Megawatt Leistung. Auf alle übrigen, meist sehr kleinen Anlagen entfällt weniger als ein Zehntel. Für den einzelnen Haushalt zählt am Ende ohnehin weniger die bundesweite Statistik als die Frage, was eine Kilowattstunde Strom kostet, die man dank eigener Erzeugung nicht zukaufen muss. Die Forschung kommt aber auch auf diesem Gebiet voran. Viele Anlagen zur dezentralen Energieversorgung werden zunehmend kostengünstiger und technisch ausgereifter, so dass sie bei geeigneten Grundstücken durchaus eine willkommene Alternative zur Sonnen- oder Windenergie werden könnten. Wasserkraft kann auch nachts Strom erzeugen, ihr Ertrag schwankt aber mit der Wasserführung und kann in Trockenperioden deutlich sinken. Auch für Nostalgiker, die sich eine alte Mühle kaufen und renovieren wollen, kann der selbst erzeugte Strom aus Wasserkraft eine charmante Idee sein.

Nutzen Sie Wasserkraft wenn es möglich ist
Nutzen Sie Wasserkraft wenn es möglich ist

Voraussetzungen zur Anschaffung eines Kleinwasserkraftwerks

Wie bei jedem Bauprojekt sollte auch bei einem Kleinwasserkraftwerk eine ausführliche Gegenüberstellung der Investitionskosten und des zu erwartenden Ertrages am Beginn der Überlegungen stehen. Ein Großteil der Kosten wird am Anfang fällig, und ein erheblicher Teil davon entfällt nicht auf die Technik, sondern auf Planung, Gutachten und die wasserrechtliche Genehmigung. Läuft das Kraftwerk erst einmal, halten sich die Folgekosten dank wartungsarmer und langlebiger Bauteile in engem Rahmen — Rechen und Fischschutzeinrichtungen brauchen allerdings regelmäßige Kontrolle, gerade nach Hochwasser.

Die Berechnung der erzeugbaren Energie ist für Laien kaum zu leisten und sollte Fachleuten überlassen werden. Als Ansprechpartner kommen neben der unteren Wasserbehörde und dem örtlichen Wasserwirtschaftsamt Fachverbände in Frage, die sich der Wasserkraft widmen. Darüber hinaus gibt es Ingenieurbüros, die sich auf Umweltthemen spezialisiert haben und im Rahmen ihres Internet-Angebots Checklisten und hilfreiche Tipps zur Planung von Wasserkraftanlagen anbieten.

Von der Idee zur Genehmigung: die sinnvolle Reihenfolge

1

Nutzungsrecht klären

Bestehen alte Rechte aus Mühlenzeiten, können sie ein Vorteil sein. Neue Vorhaben brauchen regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung.

2

Fallhöhe und Durchfluss messen

Beides über mehrere Monate erfassen. Ein einzelner Sommerwert trägt keine Investitionsentscheidung, weil er die Trockenperiode nicht abbildet.

3

Vorabgespräch bei der unteren Wasserbehörde

Früh klären, ob Mindestwasserführung und Fischschutz am konkreten Gewässer überhaupt darstellbar sind. Das spart die Planungskosten, wenn nicht.

4

Netzanschluss und Vergütungsweg prüfen

Erst jetzt lohnt der Kostenvergleich: Leitungsweg zum Netzverknüpfungspunkt, Stauanlagen-Bedingung des § 40 EEG, Direktvermarktung oder Einspeisevergütung.

Rechtsgrundlage: Wasserhaushaltsgesetz und § 40 EEG

Kosten eines Mini-Wasserkraftwerkes

Eine seriöse Angabe der Durchschnittskosten ist für den Bau und den Betrieb von Klein-Wasserkraftwerken kaum möglich, da die einzelnen Projekte sehr individuell sind und entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Generell ist festzuhalten, dass Wasserkraftwerke zunächst hohe Investitionskosten verlangen, die im Laufe der Betriebsjahre langsam wieder eingespielt werden. Als Übergangslösung oder kurzfristige Anlage eignet sich die eigene Stromerzeugung aus Wasserkraft nicht. Aus diesem Grund sind solche Kraftwerke vor allen Dingen auf eine lange Lebens- und Nutzungsdauer ausgelegt.

Wie bei Wind- und Sonnenkraft kann der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden — und anders als vielfach behauptet gilt das gerade auch für kleine Anlagen. Das EEG nennt für Wasserkraft bis einschließlich 500 Kilowatt Bemessungsleistung einen Ausgangswert von 12,03 Cent je Kilowattstunde (§ 40 Absatz 1 Nummer 1 EEG). Für Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen oder ertüchtigt werden, beträgt der anzulegende Wert nach der jährlichen Absenkung 11,85 Cent je Kilowattstunde. Bei der Einspeisevergütung werden im Regelfall nach § 53 Absatz 1 EEG weitere 0,2 Cent je Kilowattstunde abgezogen.

Eine Hürde steckt allerdings an anderer Stelle im selben Paragrafen: Der Vergütungsanspruch besteht nur, wenn die Anlage im räumlichen Zusammenhang mit einer ganz oder teilweise bereits bestehenden Stauanlage errichtet wird — oder mit einer neuen Stauanlage, die vorrangig anderen Zwecken als der Stromerzeugung dient — oder ganz ohne durchgehende Querverbauung des Gewässers auskommt (§ 40 Absatz 4 EEG). Ein neuer Querbau allein für die Stromerzeugung ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Reaktivierung einer alten Mühle oder eines stillgelegten Wehrs kann die Bedingung erfüllen, wenn die Anlage im räumlichen Zusammenhang mit einer ganz oder teilweise bestehenden Stauanlage errichtet wird.

Drei Punkte, an denen Kleinwasserkraft-Projekte scheitern

  • EEG-Voraussetzungen zu spät geprüftOb der Standort die Anforderungen des EEG an die Stauanlage erfüllt, entscheidet über die gesamte Wirtschaftlichkeit — und lässt sich vor der Planung klären, nicht erst im Genehmigungsverfahren.
  • Mindestwasserführung unterschätztDie Behörde schreibt vor, wie viel Wasser im Gewässerbett bleiben muss. Was durch das Bett läuft, steht der Turbine nicht zur Verfügung — das kann den Ertrag deutlich senken.
  • Fischschutz zu spät eingeplantFischschutz ist Genehmigungsvoraussetzung; welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Standort und der behördlichen Zulassung ab. Planen Sie diese Kosten früh ein.
Rechtsgrundlage: Wasserhaushaltsgesetz und § 40 EEG

Fördermöglichkeiten für Wasserkraftanlagen

Fördermitel nutzen © Doc Rabe Media,stock.adobe.com
Fördermitel nutzen © Doc Rabe Media,stock.adobe.com

Fördermöglichkeiten gibt es bei der Wasserkraft nur in begrenztem Rahmen. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; beantragt werden sie über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der Förderbank. Das frühere Marktanreizprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist inzwischen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgegangen und förderte ohnehin nur Wärmetechnik, keine Stromerzeugung. Programme und Konditionen ändern sich häufig — welche Wege derzeit offenstehen, prüfen Sie am besten unmittelbar vor der Entscheidung. Darüber hinaus unterstützen manche Bundesländer regenerative Energien zusätzlich mit eigenen Förderprogrammen. Erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Stellen vor Ort, beispielsweise dem Wirtschaftsministerium, ob eine Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist.

Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, stock.adobe.com
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