Stromerzeugung aus Windkraft
Mit Kleinwindkraftanlagen können Verbraucher einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken und ihren Netzbezug senken. Welche Möglichkeiten auch in kleinerem Umfang für die Erzeugung von Strom aus Windkraft zur Verfügung stehen, wollen wir darstellen. Kleinwindkraftanlagen sind nicht für jede Immobilie eine sinnvolle Investition. Die Standortbedingungen sind entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinwind ist meist nur mit hohem Eigenverbrauch wirtschaftlich; Einspeiseerlöse allein reichen bei den üblichen Kosten häufig nicht aus.
- Der Standort entscheidet fast alles: Bei 20 % mehr Wind steckt rechnerisch rund 73 % mehr Leistung im Wind.
- Ob eine Baugenehmigung nötig ist, regelt die Landesbauordnung — eine bundesweite Höhengrenze gibt es nicht.

Grundlagen der Stromerzeugung aus Windkraft
Wind, also die physikalische Bewegung der Luft, wird schon seit langer Zeit zur Gewinnung von Energie genutzt. Früher nutzten Bauern dazu beispielsweise Mühlen, gegen die Don Quijote seinen hoffnungslosen Kampf führte. Das Prinzip hat sich bis heute nicht grundlegend verändert, wie man an den großen Windparks sehen kann. Vor allen Dingen in windreichen Gegenden Deutschlands steht eine Vielzahl der Anlagen, die aus großen Masten mit drehenden Rotorblättern bestehen. Die Konzentration solcher Windkraftanlagen auf ausgewiesenen Flächen hat seine Gründe. Einer der wichtigsten ist, dass viele Menschen in ihnen eine Störung des Landschaftsbildes und eine Verschandelung der Umwelt sehen. Ähnlich wie die spanische Sagengestalt führte dies bereits zu zahlreichen Kämpfen, die heutzutage allerdings vor Gericht ausgetragen werden. Eine Lösung sind „Offshore“-Windparks, die auf hoher See und somit außerhalb der Sichtweite der meisten Menschen angelegt werden.
Anlagen für die Erzeugung von Strom für den eigenen Haushalt sind natürlich von sehr viel kleinerem Maßstab. Trotzdem gibt es auch bei den so genannten Kleinwindanlagen einige Unwägbarkeiten, über die sich Interessenten im Vorfeld gründlich informieren sollten. Die Gesetzeslage und die erhältlichen Anlagen und Angebote sind relativ uneinheitlich. Hinzu kommt, dass es im Gegensatz zur Nutzung manch anderer regenerativer Energiequelle zu Lärmbelästigungen, Schattenwurf oder Vibrationen kommen kann.

Voraussetzungen zur Anschaffung von Kleinwindanlagen
Wichtig bei der geplanten Investition in eine Kleinwindkraftanlage ist zunächst der passende Standort. Städtische Gebiete kommen wegen der dichten Bebauung und der zu erwartenden Belästigung der Nachbarn kaum infrage — und aus einem technischen Grund, der oft übersehen wird: Häuser, Bäume und Hecken erzeugen Turbulenzen, die den Ertrag stärker mindern, als es die reine Windgeschwindigkeit vermuten lässt. Steht das Eigenheim frei auf dem Land, sollte man zunächst Daten zur mittleren Windgeschwindigkeit einholen. Eine kostenpflichtige Langzeitmessung steht bei Kleinwind oft nicht im Verhältnis zum erwarteten Ertrag. Bei 20 % mehr Wind steckt rechnerisch rund 73 % mehr Leistung im Wind; der tatsächliche Ertrag hängt zusätzlich von der Leistungskurve der Anlage ab.
Ist ein ausreichend ertragreicher Platz gefunden, geht es an die Auswahl einer geeigneten Windkraftanlage. Größe und Leistung richten sich nach dem geschätzten Strombedarf und der Windstärke am Standort. Zu beachten ist, dass der Wind schwer berechenbar ist und die Erträge von Jahr zu Jahr schwanken. Ebenso wichtig ist die Masthöhe: Weil die Windgeschwindigkeit mit der Höhe zunimmt, bringt ein höherer Mast an einem mittelmäßigen Standort oft mehr als eine größere Anlage auf einem zu kurzen Mast.
Wie gut ist Ihr Standort?
Erst die freie Anströmung macht Kleinwind interessant. In bebauter Umgebung bremsen Turbulenzen den Ertrag zusätzlich zur ohnehin niedrigeren Windgeschwindigkeit.
Üblicherweise erzeugen Kleinwindkraftanlagen eine Leistung von wenigen Kilowatt. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich der Kauf einer technisch ausgereiften Anlage, die am Markt bereits ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Beim Netzanschluss gelten für Anlagen im Niederspannungsnetz die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4105 und die TAB des Netzbetreibers. Welche Nachweise nötig sind, richtet sich nach dessen Anschlussverfahren; soweit für die eingesetzten Einheiten oder Komponenten ein Zertifikat erforderlich ist, kann das Anschlussverfahren zusätzlich die Angabe der zugehörigen ZEREZ-ID vorsehen. Die SDLWindV betrifft Windenergieanlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz; für ein übliches Kleinwindrad am Niederspannungsnetz ist sie daher regelmäßig nicht maßgeblich.
Bereits im Vorfeld ist in Erfahrung zu bringen, welche Genehmigungen zur Inbetriebnahme vorliegen müssen. Daher sollte das örtliche Bauamt von Anfang an in die Planungen einbezogen werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach Landesbauordnung, Baugebiet und Standort. Bundesweit gibt es keine einheitliche Höhengrenze; daher sollte das örtliche Bauamt den konkreten Fall vorab prüfen. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern vorgesehen; darunter gelten vor allem Bauordnungs- und Planungsrecht. Darüber hinaus kann es aufgrund verschiedener Auswirkungen auf die Umwelt nötig sein, weitere Ämter zu kontaktieren. Legt man Wert auf ein weiterhin gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn, so informiert man sie ebenfalls vor dem Bau. Die Akzeptanz ist Umfragen zufolge in der Regel hoch, doch sollten eventuelle Probleme wie Schattenwurf oder der sogenannte Disco-Effekt, hervorgerufen durch regelmäßige Lichtreflexionen, rechtzeitig thematisiert werden.

Kosten einer Windkraftanlage
Die Kosten für eine Kleinwindkraftanlage hängen stark von Größe, Hersteller, Modell und Masttyp ab. Eine allgemeingültige Zahl je Kilowatt lässt sich seriös nicht angeben: Hersteller, Masttyp, Fundament, Netzanschluss und Genehmigungsaufwand gehen so unterschiedlich in die Rechnung ein, dass Marktübersichten weit auseinanderliegen. Belastbar wird es erst mit einem konkreten Angebot für das eigene Grundstück, in dem Anlage, Mast, Fundament, Elektrik und Genehmigung getrennt ausgewiesen sind. Sicher ist dagegen die Größenordnung im Vergleich: Je Kilowatt installierter Leistung kostet Kleinwind ein Mehrfaches dessen, was co2online für eine schlüsselfertige Photovoltaik-Dachanlage mit 1.100 bis 1.500 Euro je Kilowattpeak ansetzt. Windkraft im Kleinformat ist damit die deutlich teurere Art, zu Hause Strom zu erzeugen — der Mast, das Fundament und die Genehmigung schlagen unabhängig von der Anlagengröße zu Buche.
Wohin geht der erzeugte Strom?
Drei Verwertungswege — sie unterscheiden sich vor allem im Ertrag je Kilowattstunde.
Eigenverbrauch im HausStandardfall
Der Strom ersetzt zugekaufte Kilowattstunden und ist damit so viel wert wie der eigene Arbeitspreis.
Geeignet fürHaushalte mit hohem Grundverbrauch oder Speicher
Einspeisung ins NetzZusatzertrag
Für Kleinanlagen bis 50 Kilowatt setzt das EEG einen festen Gütefaktor an; die Rechnung dazu steht im Förder-Abschnitt.
Geeignet fürÜberschuss, der im Haus nicht unterkommt
Inselbetrieb ohne NetzanschlussSonderfall
Sinnvoll dort, wo ein Netzanschluss teuer oder nicht machbar ist — dann aber mit Speicher und ohne jede Vergütung.
Geeignet fürAbgelegene Grundstücke, Hütten, Wasserpumpen
Weil der Markt für Kleinwindanlagen unübersichtlich ist, lohnt es sich, kompetente Fachleute hinzuzuziehen. Vorsicht ist bei Ertragsversprechen geboten, die allein auf der Nennleistung beruhen: Entscheidend ist, bei welcher Windgeschwindigkeit die Anlage diese Leistung erreicht und wie oft dieser Wind am eigenen Standort tatsächlich weht. In Gegenden, in denen sich eine Stromversorgung über das Netz nur schwer aufrechterhalten lässt, kann Wind als Stromquelle dennoch eine gute Wahl sein — oft in Kombination mit Photovoltaik, weil die ertragreichen Zeiten beider Quellen sich über das Jahr gut ergänzen.
Fördermöglichkeiten für Windkraftanlagen

Die KfW finanziert Windkraft über Kredit 270; Privatpersonen sind nur antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms verkaufen oder einspeisen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Wird der Strom eingespeist, kommt eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hinzu. Für Anlagen bis einschließlich 50 Kilowatt gilt beim anzulegenden Wert ein gesetzlicher Gütefaktor von 50 Prozent des Referenzertrags. Aus dem Ausgangswert von 7,32 Cent je Kilowattstunde für 2026 und dem Korrekturfaktor 1,55 ergeben sich 11,35 Cent je Kilowattstunde; bei der Einspeisevergütung beträgt der Zahlungsanspruch nach Abzug von 0,4 Cent 10,95 Cent je Kilowattstunde.
Für die Wirtschaftlichkeit zählen der Ertrag am Standort, die Eigenverbrauchsquote sowie Investitions- und laufende Kosten. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart in der Regel den vertraglichen Arbeitspreis; ein fester Grundpreis bleibt bestehen. Bundesweite Durchschnittswerte dazu, was eine Kilowattstunde Strom kostet, geben eine Größenordnung, ersetzen aber nicht die Rechnung mit dem eigenen Tarif.
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