Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

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Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt: Empfindliche Strafen drohen

Herr K. zapft die Stromleitung von Frau M. an, ohne sie um Erlaubnis zu fragen. Frau M. hat wiederum den Stromzähler manipuliert, um einen geringeren als den tatsächlichen Stromverbrauch vorzutäuschen. In beiden Fällen handelt es sich um Stromdiebstahl und der ist kein Kavaliersdelikt. Im Extremfall drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Als Stromkunde kann man aber auch zum Opfer werden: Bei einem Verdacht sollte man schnell handeln.

Digitaler Stromzaehler © Gerhard Seybert, fotolia.com
Digitaler Stromzaehler: Finger weg vom Stromzähler © Gerhard Seybert, fotolia.com

Wann wird man zum Stromdieb?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Fällen, die einen Menschen zum Stromdieb machen: unerlaubtes Anzapfen fremder Leitungen und Manipulationen am Stromzähler. Ein unerlaubtes Anzapfen ist beispielsweise auch gegeben, wenn man als Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Stromleitung für die Treppenhausbeleuchtung für einen eigenen Stromverbraucher nutzt.

Ein E-Bike beim Arbeitgeber aufzuladen, ohne ihn um Erlaubnis zu fragen, ist ebenfalls ein Stromdiebstahl und wird möglicherweise geahndet. Selbst das Aufladen eines Handys am Arbeitsplatz kann zu einer Abmahnung führen. Ob es im Extremfall auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, ist umstritten. In einem Juraforum verweist ein Artikel aber auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes verwiesen (2 AZR 36/03), laut dem selbst kleinste Diebstähle fristlose Kündigungen rechtfertigen. Man sollte also vorsichtig sein.

Stromdiebstahl war nicht immer eine Straftat

Das bereits zitierte Juraforum verweist auf Urteile des Reichsgerichtes aus 1896 und 1899. Damals wurde die Möglichkeit eines Stromdiebstahls im Sinne von § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) negiert, weil elektrische Energien keine Körperlichkeit besitzen, heißt es im Forum. Als Folge der Gesetzeslücke entstand 1900 der Paragraf 248c (StGB) „Entziehung elektrischer Energie“. Hier heißt es in Absatz 1:

„Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Darüber hinaus legt der Paragraf fest, dass selbst ein versuchter Stromdiebstahl strafbar ist.

Stromdiebstahl ist eine Straftat
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Stromdiebstahl lohnt sich nicht

Wer beispielsweise einen Stromzähler manipuliert, simuliert damit in der Regel einen deutlich reduzierten Stromverbrauch. Das fällt natürlich auf und weckt Verdacht. Mit dem regelmäßigen Ablesen des Stromzählers besitzen die Stromanbieter ein starkes Kontrollinstrument. Wird man erwischt, drohen die bereits beschriebenen Strafen. Darüber hinaus können Stromanbieter, Nachbarn oder andere Geschädigte den Ausgleich finanzieller Schäden vom Täter fordern. Das kann schnell sehr teuer werden.

Rechtliche Fragen © vege, fotolia.com
Auf Stromdiebstahl stehen empfindliche Strafen © vege, fotolia.com

Allerdings sollte natürlich nicht alleine die Aussicht auf Strafe und drohende Zahlungen, sondern auch das eigene Rechtsempfinden einen vom Stromdiebstahl abhalten. Und noch eins ist wichtig: Bei Manipulationen an Stromanlagen besteht immer das Risiko, dass Menschen durch Strom verletzt werden oder dass Brände entstehen. Es gibt bessere und vor allem legale Wege, Stromkosten zu sparen: Mit einem Stromanbieter-Vergleich hat man fast immer Erfolg.

Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt
Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Beim Stromdiebstahl können Stromkunde auch Opfer sein

Als Stromkunde kann man natürlich nicht nur Täter, sondern auch Opfer eines Stromdiebstahls sein. Hat jemand das Gefühl, dass seine Stromkosten nicht alleine durch den eigenen Stromverbrauch erklärbar sind, sollte er einen Stromdiebstahl als mögliche Ursache nicht ausschließen. Stromversorger raten bei einem Verdacht dazu, den Stand des Stromzählers zu notieren und anschließend sämtliche eigenen Stromverbraucher für eine Weile vom Netz zu nehmen. Schaut man später erneut auf den Stromzähler und registriert einen Stromverbrauch, liegt das wahrscheinlich an einem Stromdiebstahl.

Bei einem begründeten Verdacht sollte man umgehend zuständige Stellen informieren. Immer ein Ansprechpartner ist natürlich die Polizei. Der eigene Stromversorger ist ebenfalls jemand, den man auf den möglichen Stromdiebstahl aufmerksam machen sollte. Als Mieter kann man sich zudem an den Vermieter wenden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil

  • Vermieter zur Anzeige verpflichtet sind, wenn der Strom eines Mieters durch eine Manipulation der Hausleitungen zu seinen Ungunsten fremdgenutzt wird,
  • sich manch ein Stromdiebstahl als mangelhafte Modernisierung oder Reparaturarbeit herausstellt, die zu Problemen bei der Stromversorgung oder der Zuordnung von Stromverbräuchen geführt hat. Hier müssen Vermieter schnellstmöglich Abhilfe schaffen.
So entdecken Sie einen Stromdiebstahl
So entdecken Sie einen Stromdiebstahl

Wurde ein Stromdieb erwischt, sollte man als Geschädigter fordern, dass er einem den entstandenen Schaden ersetzt. Das ist natürlich durch eine Klage auf dem zivilrechtlichen Weg möglich. Eine Alternative kann ein Adhäsionsverfahren sein. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch direkt im Strafverfahren gegen den Stromdieb geltend gemacht. Grundlage für das Adhäsionsverfahren ist Paragraf 403 der Strafprozessordnung.

Stromfresser © Frank Eckgold, fotolia.com
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