Der Strompreis – Buch mit sieben Siegeln?
Der Strompreis ist für viele Verbraucher nur schwer nachvollziehbar. Neben den Energiekosten rechnen die Versorger zahlreiche weitere Kostenfaktoren in den Strompreis mit ein. Und auch der Staat möchte in Form von Steuern ordentlich am Energie-Geschäft mitverdienen. Netzentgelte, Steuern und Vertriebskosten sind nur einige der Posten, aus denen sich der Gesamtpreis zusammensetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Strompreis besteht aus drei Teilen: Beschaffung und Vertrieb (rund 41 %), Netzentgelte (rund 25 %) sowie Steuern, Abgaben und Umlagen (rund 34 %).
- Über die Tarifwahl beeinflussen Sie vor allem Beschaffung und Vertrieb; Netzentgelte und Konzessionsabgabe sind regional unterschiedlich.
- Seit Juli 2022 gibt es keine EEG-Umlage mehr; auch die Umlage für abschaltbare Lasten ist entfallen.

Grundpreis und Arbeitspreis: Ein Teil der Kosten bleibt konstant
Der Preis für den Strom setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Während der Grundpreis fix ist und jeden Monat mit dem gleichen Betrag zu Buche schlägt, variiert der gesamte Rechnungsbetrag mit dem Verbrauch. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Energie-Einheit, also pro Kilowattstunde in Rechnung gestellt.
Wie stark das Verhältnis der beiden Preise die Rechnung bestimmt, zeigt ein Beispiel mit zwei ausgedachten Tarifen: Tarif A verlangt 15 Euro Grundpreis im Monat und 30 Cent je Kilowattstunde, Tarif B 6 Euro Grundpreis und 33 Cent. Bis rund 3.600 Kilowattstunden im Jahr ist Tarif B günstiger, darüber Tarif A.
| Jahresverbrauch | Tarif A: 15 Euro Grundpreis, 30 Cent je kWh | Tarif B: 6 Euro Grundpreis, 33 Cent je kWh |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 630 Euro | 567 Euro |
| 3.600 kWh | 1.260 Euro | 1.260 Euro |
| 5.000 kWh | 1.680 Euro | 1.722 Euro |
Hoher Grundpreis oder niedriger Arbeitspreis – was passt zu Ihrem Verbrauch?
Welcher Tarif günstiger ist, entscheidet Ihr Jahresverbrauch. Der Tarifrechner rechnet Grund- und Arbeitspreis für Ihre Postleitzahl zusammen und vergleicht die Jahreskosten.
Stromtarife mit meinem Verbrauch vergleichenDie wichtigsten Kostenfaktoren beim Strompreis

- Steuern, Abgaben und Umlagen
Rund ein Drittel des Strompreises entfällt auf staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage im Juli 2022 ist dieser Anteil deutlich gesunken. Es bleiben die Umsatz- und die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe an die Kommunen sowie die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Aufschlag für besondere Netznutzung (früher § 19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage. Die früher zusätzlich erhobene Umlage für abschaltbare Lasten wird seit 2023 nicht mehr berechnet. - Netzentgelte und Zähler
Rund 25 Prozent der Stromrechnung entfallen auf die Gebühren zur Nutzung des Stromnetzes. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, jedem Stromanbieter Zugang zum Stromnetz zu ermöglichen. Für die Netznutzung erhalten die Betreiber ein Entgelt – dieses ist jedoch staatlich reguliert (§ 20 und § 21 EnWG) und darf nicht frei festgelegt werden. Hinzu kommen die Kosten für die Messung der verbrauchten Strommenge, also für die Stromzähler, deren Wartung und Installation. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen verursacht ebenfalls Kosten. - Strombeschaffung, Service und Vertrieb
Rund 41 Prozent und damit der größte Einzelposten entfallen auf Einkauf und Vertrieb der Ware Strom. Dieser Bereich ist nicht reguliert und lässt den Anbietern Spielraum für ihre eigene Preisgestaltung. Der Einkaufspreis ist abhängig vom Markt. Genau hier setzt der Anbieterwechsel an: Nur diesen Teil des Strompreises können Sie durch die Wahl eines günstigeren Tarifs beeinflussen.
Woraus sich der Strompreis 2026 zusammensetzt
| Bestandteil | Cent je kWh | Anteil | Was dahintersteckt |
|---|---|---|---|
| Beschaffung, Vertrieb & Marge | 15,2 | rund 41 % | Stromeinkauf plus Service des Anbieters – der Teil, den Sie über die Tarifwahl beeinflussen |
| Netzentgelte | 9,2 | rund 25 % | Reguliertes Entgelt für Netz, Messung und Messstellenbetrieb; regional unterschiedlich |
| Steuern, Abgaben & Umlagen | 12,6 | rund 34 % | Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und drei Umlagen – Einzelwerte weiter unten |

Steuern, Abgaben und Umlagen 2026 im Einzelnen
Der staatlich veranlasste Block von zuletzt 12,6 Cent je Kilowattstunde setzt sich aus zwei Steuern, einer Abgabe an die Gemeinde und drei bundesweit einheitlichen Umlagen zusammen:
| Bestandteil | Höhe 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 19 Prozent | auf den gesamten Nettopreis einschließlich aller anderen Bestandteile |
| Stromsteuer | 2,05 Cent je kWh | Regelsatz für Haushalte; die Senkung auf den EU-Mindestsatz seit 2026 gilt nur für produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaft |
| Konzessionsabgabe | 0,61 bis 2,39 Cent je kWh | Zahlung an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege; Höhe je nach Einwohnerzahl und Tarifart (§ 2 KAV) |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 Cent je kWh | früher § 19-StromNEV-Umlage; Satz für den Verbrauch bis 1 Gigawattstunde je Abnahmestelle |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 Cent je kWh | finanziert die Anbindung der Windparks auf See |
| KWKG-Umlage | 0,446 Cent je kWh | fördert Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung |
Zur Konzessionsabgabe im Einzelnen: Für Tarifkunden gelten Höchstsätze von 1,32 bis 2,39 Cent je Kilowattstunde, gestaffelt nach Einwohnerzahl der Gemeinde; bei Schwachlasttarifen wie Nachtstrom sind es 0,61 Cent (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung). Bei Strom aus dem Niederspannungsnetz gelten die Tarifkunden-Höchstsätze grundsätzlich auch bei Sonderverträgen; ausgenommen sind Abnahmestellen mit mehr als 30 Kilowatt Leistung und mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch (§ 2 Abs. 7 KAV).
Netzentgelte: Warum der Wohnort mitentscheidet
Welches Netzentgelt in Ihrem Strompreis steckt, legt nicht Ihr Anbieter fest, sondern der Netzbetreiber an Ihrem Wohnort – deshalb unterscheidet es sich von Region zu Region deutlich. Für 2026 zahlt der Bund einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Kosten der Übertragungsnetze; im Durchschnitt der verfügbaren Tarife sanken die Netzentgelte laut BDEW-Strompreisanalyse August 2026 dadurch um 1,7 Cent je Kilowattstunde. Wie stark die Entlastung bei Ihnen ankommt, hängt vom Netzgebiet ab.
Vorsicht bei veralteten Preis-Übersichten
- Viele ältere Ratgeber und Grafiken führen die EEG-Umlage noch als Preisbestandteil – sie ist seit Juli 2022 abgeschafft.
- Auch die Umlage für abschaltbare Lasten wird seit 2023 nicht mehr erhoben.
- Prüfen Sie bei Strompreis-Aufstellungen immer das Veröffentlichungsdatum.
Wohin entwickelt sich der Strompreis?
Ob die Strompreise weiter steigen, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Der geplante Netzausbau – etwa die Stromautobahnen, die Erzeuger im Norden und Osten mit den Verbrauchszentren in der Mitte und im Süden verbinden sollen – treibt tendenziell die Netzentgelte. Zugleich können Wettbewerb bei Beschaffung und Vertrieb sowie staatliche Entlastungen gegensteuern. Wie sich der Gesamtpreis entwickelt, hängt damit von mehreren Faktoren ab.
Die Entwicklung der Strompreise Schaut man sich die Preisgestaltung vieler Stromanbieter in den letzten Jahren an, so könnte man meinen,… weiterlesen


