Strompreiserhöhungen

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Strompreiserhöhung – Hilfe und Tipps

Strompreiserhöhungen sind seit der Jahrtausendwende in Deutschland keine Seltenheit. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Strompreis pro Kilowattstunde in Deutschland laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei 13,94 Cent/kWh. Seither ging der Strompreis fast stetig nach oben. 2021 erreichte er 31,89 Cent/kWh, Anfang 2022 34,6 Cent/kWh.

Preisentwicklung © corgarashu, stock.adobe.com
Preisentwicklung © corgarashu, stock.adobe.com

Die Zahlen sprechen also keineswegs dafür, dass die 1998 durchgeführte Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland für Privatkunden zu günstigeren Strompreisen geführt hat. Allerdings ermöglicht das Internet heute zumindest, alle infrage kommenden Anbieter miteinander zu vergleichen und so möglichst günstige Strompreise zu finden. Und da zwischen den teuersten und den günstigsten Anbietern oft ein deutlicher Preisunterschied besteht, lohnt sich der Vergleich sehr häufig.

Das gilt insbesondere nach einer Strompreiserhöhung durch den bestehenden Anbieter. Trotzdem verzichten viele Stromkunden nach wie vor auf den Wechsel. Laut BDEW hatten im Zeitraum von 1998 bis zum August 2022 erst 50 % der Haushalte in Deutschland mindestens einmal den Stromanbieter gewechselt. Und nicht wenige derjenigen, die bisher komplett auf einen Wechsel verzichtet haben, zahlen Monat für Monat deutlich mehr, als sie müssten.

Wer von einer Strompreiserhöhung des bestehenden Lieferanten erfährt, sollte die Preissteigerung nicht einfach hinnehmen. Manchmal ist ein erfolgreicher Widerspruch möglich. Darüber hinaus genießt man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und kann den Stromanbieter wechseln. Die Konditionen dafür unterscheiden sich jedoch für sogenannte Sonderkunden ein wenig von denen, die in der Grundversorgung Strom beziehen. Und meist sollten Sie schnell handeln, denn das Sonderkündigungsrecht gilt nur wenige Wochen.

Widerspruch zu Strompreiserhöhung kann sich lohnen
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Grundversorgung und Sonderkunden

Die Grundversorgung ist in §36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt:

„Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.“

Das bedeutet: Es gibt in jeder Region Deutschlands einen Anbieter, der die Stromlieferung zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen garantieren muss. Grundversorger ist dabei in der Regel das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Wer der Grundversorger einer bestimmten Region ist, lässt sich Listen entnehmen, die die zuständigen Behörden auf Landesebene führen. In der Regel sind das die Wirtschaftsministerien der Bundesländer.

Der Netzbetreiber entscheidet über die Grund- und Ersatzversorgung
Der Netzbetreiber entscheidet über die Grund- und Ersatzversorgung
Wichtig: Die meisten Grundversorger bieten nicht nur Grundversorgungstarife an. Wer sich beim Grundversorger zum Beispiel für einen Ökostrom-Tarif entscheidet, ist auch bei ihm ein Sonderkunde und den Regeln für Sonderkunden unterworfen. Sonderkunden beziehen Strom über einen Sondervertrag mit anderen Konditionen und nicht über die Grundversorgung.
Stromkosten © gourmecana, stock.adobe.com
Stromkosten © gourmecana, stock.adobe.com

Bei Strompreiserhöhung gibt es ein Widerspruchsrecht

Bei einer Strompreiserhöhung ist zunächst einmal ein Widerspruch bei Ihrem Versorger möglich. Für den Widerspruch kann man beispielsweise einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Der Widerspruch zwingt den Stromanbieter zu einer ausführlichen Begründung seiner Preiserhöhung. Allerdings handelt es sich mittlerweile meistens um eine rechtlich einwandfreie Erhöhung, sodass der Widerspruch am Ende erfolglos bleibt. Oft heißt aber nicht immer. Erfolgreich kann ein Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung beispielsweise sein, wenn:

  • die Preiserhöhung unangemessen ist („Unbilligkeit“) und sich nicht an der Entwicklung der Gesamtkosten des Stromlieferanten orientiert,
  • die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung fehlt. Das ist etwa dann der Fall, wenn in den AGB der Anbieter für Sonderkunden keine Preisanpassungsklausel enthalten ist,
  • es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Anbieter in der Information zur Strompreiserhöhung nicht klar und deutlich kommuniziert, dass er gerade eine Strompreiserhöhung ankündigt.

Auch Fristen sind wichtig: Kunden in der Grundversorgung müssen über eine Preiserhöhung sechs Wochen im Voraus per Brief informiert werden. Diese Pflicht gilt nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale auch für Sonderkunden. Allerdings können sich Sonderkunden in ihrem Vertrag auch einverstanden erklären, via Mail statt Brief über Preiserhöhungen informiert zu werden. Legt man im Zweifelsfall Widerspruch ein, sichert man sich auch das Recht auf eventuelle Rückforderungen, falls der Widerspruch gerechtfertigt ist.

Zeigen Sie dem Stromanbieter, dass Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind
Zeigen Sie dem Stromanbieter, dass Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind

Bei einer Strompreiserhöhung kann man den Anbieter wechseln!

Für den Anbieterwechsel nach einer Strompreiserhöhung gibt es bei Kunden in der Grundversorgung und bei Sonderkunden verschiedene Grundlagen.

  • Kündigen beim Grundversorger
    Hat man einen Grundversorgungstarif abgeschlossen, kann man ihn laut §20 der relevanten Verordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das gilt natürlich auch bei einer Strompreiserhöhung.
  • Kündigen als Sonderkunde
    Als Sonderkunde ist eine Kündigung meistens weniger einfach. Das gilt allerdings nicht bei einer Strompreiserhöhung, denn in diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Grundlage dafür ist §41, Absatz 3 des EnWG:

    „Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Anbieterwechsel? Schritt 1: Anbietervergleich!

Wer sich nach einer Strompreiserhöhung überlegt, den Stromanbieter zu wechseln, kann unseren Strom-Tarifrechner für einen Vergleich der Anbieter nutzen. Wie sehr sich der Vergleich lohnen kann, zeigt folgendes Beispiel:

Stromtarife vergleichen © bounlow pic, stock.adobe.com
Stromtarife vergleichen © bounlow pic, stock.adobe.com

Als Beispiel: Wir vergleichen Anbieter, die in 80331 München Strom liefern und geben als jährlichen Stromverbrauch 5.000 kWh und als gewünschte Vertragslaufzeit bis zu zwölf Monate an. Einmalige Boni sollen in die Kosten eingerechnet werden. In diesem Beispiel liegt der Gesamtstrompreis im ersten Jahr (Stand: 8/2022) bei den angezeigten Angeboten zwischen 2.373,91 € und 4.313,66 €. Das macht eine Ersparnis von 1.939,75 €, wenn man statt des teuersten das günstigste Angebot wählt. Das lohnt sich doch, oder?

Schritt 2: Stromanbieter wechseln!

Den Stromanbieter nach einer Strompreiserhöhung zu wechseln, ist sehr einfach. Zwar kann der Anbieterwechsel mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Es besteht jedoch nie das Risiko, wegen eines Wechsels vorübergehend ganz ohne Strom dazustehen, weil der lokale Grundversorger die Stromversorgung zu den Grundversorgungspreisen garantieren muss.

Stromanbieter wechseln © photographyByMK, stock.adobe.com
Stromanbieter wechseln © photographyByMK, stock.adobe.com

Übrigens: Sonderkündigungsrechte aufgrund einer Strompreiserhöhung kann man nicht alleine nutzen, um ein günstigeres Angebot in Anspruch zu nehmen. Natürlich kann man das neue Angebot auch nach weiteren Kriterien auswählen. Vielleicht ist ja grüner Strom mit besonders hohem Anteil regenerativer Energien für Sie interessant? Dann schauen Sie sich im Vergleichsrechner einfach nur Öko- und Klimatarife an, um zu einem passenden Tarif zu wechseln.

Der Anbieterwechsel ist für den Kunden kinderleicht
Der Anbieterwechsel ist für den Kunden kinderleicht
Stromkosten © Superingo, stock.adobe.com
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