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Stromtarife und Neukundenbonus

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Neukunden Strom profitieren von Boni, Prämien und Geschenken

Haushalte können im Bundesdurchschnitt unter 139 Stromanbietern an ihrem Wohnort wählen (Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025, Daten für 2024) – die Qual der Wahl auf der Suche nach dem besten Tarif ist also groß. Aufgrund des großen Wettbewerbes lassen sich die Energieunternehmen immer mehr einfallen, um Neukunden zu gewinnen und Bestandskunden an sich zu binden. Potentielle Kandidaten, die auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind, werden oft mit Wechselgeschenken, Prämien, Neukunden- oder Sofortboni gelockt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neukunden- und Sofortbonus wirken nur im ersten Belieferungsjahr – ohne erneuten Wechsel wird der Tarif danach oft deutlich teurer.
  • Viele Anbieter knüpfen die Auszahlung an zwölf Monate Belieferung; wer zum Ende der Erstvertragslaufzeit kündigt, kann den Bonus verlieren.
  • Vergleichen Sie Tarife auch einmal ohne Bonus – so sehen Sie, was der Tarif ab dem zweiten Jahr wirklich kostet.
  • Seit März 2022 geschlossene Verträge sind nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar; der technische Anbieterwechsel dauert nur noch 24 Stunden.
Stromkosten © gourmecana, stock.adobe.com
Neukunden Strom profitieren von Boni, Prämien und Geschenken © gourmecana, stock.adobe.com
Stromvertrag bei Neukundengeschenke trotzdem prüfen
Stromvertrag bei Neukundengeschenke trotzdem prüfen

Der Neukundenbonus

Ein Neukundenbonus ist ein einmaliger Bonus, den, wie der Name schon sagt, ausschließlich Neukunden erhalten. Wie hoch er genau ausfällt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Für den Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass der Neukundenbonus in der Regel erst nach zwölf Monaten ausgezahlt oder mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet wird. Auch wer den Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit fristgerecht kündigt, behält grundsätzlich den Anspruch auf den Bonus. Eine Falle steckt allerdings im Kleingedruckten: Viele Anbieter knüpfen die Auszahlung an zwölf Monate Belieferung – und die beginnt erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn, nicht mit dem Vertragsschluss. Wer zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt, hat die geforderte Belieferungszeit dann unter Umständen noch nicht erreicht. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss nach, ob der Bonus an die Vertragslaufzeit oder an die Belieferungszeit gekoppelt ist.

Vorsicht Lockvogelangebote: Ist der Tarif für Neukunden wirklich so günstig
Vorsicht Lockvogelangebote: Ist der Tarif für Neukunden wirklich so günstig

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Der Sofortbonus

Im Gegensatz zum Neukundenbonus wird der Sofortbonus für Strom meist schon rund 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt; der genaue Termin steht in den Bonusbedingungen. Die Höhe ist oft von Tarif und Verbrauch abhängig; häufig geht es um einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobetrag. Wie auch beim Neukundenbonus handelt es sich beim Sofortbonus um einen einmaligen Kostenvorteil, der nur im ersten Belieferungsjahr gewährt wird. Lässt der Verbraucher den Vertrag weiterlaufen, wird es im zweiten Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer. Ein Vorteil des Sofortbonus: Weil das Geld früh fließt, ist er weniger riskant als ein Bonus, der erst nach zwölf Monaten fällig wird. Ist die Auszahlung aber an einen Mindestverbrauch geknüpft, kann der Anbieter einen bereits gezahlten Sofortbonus mit der Jahresrechnung wieder verrechnen.

Achtung: Nicht jeder Neukunde ist auch wirklich ein Neukunde und das wissen auch die Anbieter: Sofort- und Neukundenbonus gibt es meist nur für Verbraucher, die in den letzten sechs – bei manchen Anbietern auch zwölf – Monaten weder von demselben Anbieter noch von einer seiner Vertriebsmarken mit Strom beliefert wurden. Maßgeblich ist die genaue Definition in den Bonusbedingungen.
Stromabschlag richtig berechnen © tech_studio , stock.adobe.com
Trotz Bonus genau nachrechnen ob Anbieterwechsel lohnt © tech_studio , stock.adobe.com

Mit und ohne Bonus rechnen: der Preis im zweiten Jahr

Ob sich ein Bonustarif wirklich lohnt, zeigt erst der Blick auf die Gesamtkosten: In angezeigten Jahreskosten können Vergleichsportale Boni für das erste Jahr einrechnen – die monatlichen Abschläge enthalten sie dagegen häufig nicht und können höher ausfallen als ein beworbener Monatspreis. Sortieren Sie beim Vergleich deshalb einmal bewusst ohne Bonus: So sehen Sie, was der Tarif ab dem zweiten Jahr kostet. Bonustarife lohnen sich vor allem für Vielwechsler, die den nächsten Wechsel nach dem ersten Belieferungsjahr einplanen – den genauen Zeitpunkt bestimmen die Bonusbedingungen, der tatsächliche Lieferbeginn und die Kündigungsfrist.

Rechenbeispiel: Bonustarif im ersten und zweiten Jahr

Ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch schließt einen Neukundentarif mit Neukunden- und Sofortbonus ab.

Jahresverbrauch
3.500 kWh Musterhaushalt
Arbeitspreis
32 Cent je kWh Beispielwert
Grundpreis
12 Euro im Monat, also 144 Euro im Jahr
Tarifkosten ohne Bonus
3.500 kWh × 0,32 Euro + 144 Euro = 1.264 Euro
Boni im ersten Jahr
120 Euro Neukundenbonus + 80 Euro Sofortbonus = 200 Euro nur Jahr 1

Ergebnis: Im ersten Jahr kostet der Tarif effektiv 1.064 Euro, ab dem zweiten Jahr wieder 1.264 Euro – rund 200 Euro mehr, ohne dass sich am Preis etwas ändert. Wer günstig bleiben will, prüft vor Ablauf der Mindestlaufzeit Bonusbedingungen, Kündigungsfrist und die Kosten ohne Bonus.

Eigenes Rechenbeispiel kwh-preis.de — Annahmen frei gewählt: Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch; Preise und Boni sind Beispielwerte.

Die Wechselprämie

Neben Neukunden- und Sofortbonus locken Stromanbieter außerdem immer häufiger mit Prämien und Geschenken. Verbrauchern, die sich einen neuen Lieferanten suchen, winken unter anderem Mobilfunkgeräte, Tablets, Amazon-Gutscheine, Haushaltsprodukte und Spielekonsolen, die sie zu besonders günstigen Konditionen bei Vertragsabschluss erwerben können. Rechnen Sie Tarifpreis und Marktwert der Prämie getrennt durch: Bündelangebote sind langfristig oft nicht günstiger. Einige Prämien sind nur im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen erhältlich. Lassen Sie sich von befristeten Aktionen aber nicht unter Druck setzen – wie Sie den tatsächlichen Wert einer Sachprämie bewerten, zeigt der Ratgeber Stromtarife mit Prämie.

Verschiedene Lockmittel für Neukunden
Verschiedene Lockmittel für Neukunden

Kunden werben Kunden

Auch die Weiterempfehlung ist eine Möglichkeit, eine Prämie oder eine Gutschrift abzustauben. Jedoch lohnt sie sich mehr für einen Bestandkunden, der einen Neukunden wirbt. „Kunden werben Kunden“ gibt es in vielen Bereichen des Lebens und natürlich auch, wenn es um den Bezug von Strom geht. Hinter dem Prinzip steckt die simple Weiterempfehlung – in diesem Fall des Stromanbieters – an jemanden aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Nimmt dieser die Empfehlung an und schließt einen Vertrag ab, bekommt die Person, die ihn geworben hat, eine Belohnung in Form eines Geschenks aus einem Prämienkatalog, einer Gutschrift oder eines Gutscheins.

Gut zu wissen: Häufig winken potentiellen Neukunden nicht nur ein Bonus oder ein Geschenk, sondern beides gleichzeitig. Abgerundet wird ein gutes Angebot für einen Stromtarif oft durch eine Preisgarantie – prüfen Sie aber deren Laufzeit, Umfang und ausgenommene Preisbestandteile.

Wann Bonus und Prämie verloren gehen können

Ein zugesagter Bonus ist kein Selbstläufer: Endet der Vertrag vorzeitig – etwa durch einen Umzug im ersten Belieferungsjahr –, schließen viele Anbieter die Auszahlung aus. Zwar haben Haushaltskunden bei einem Umzug grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG), der Bonus geht dabei aber häufig verloren. Auch bei einer Insolvenz des Anbieters ist ein noch nicht ausgezahlter Bonus meist nur eine Forderung im Insolvenzverfahren – mehr dazu im Ratgeber Insolvenz des Stromanbieters.

Nicht jede Ausschlussklausel ist wirksam. Wer berechtigt kündigt – zum Beispiel mit dem Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) –, dem darf das nach Einschätzung der Verbraucherzentralen den Bonus nicht nehmen. Und ein Bonus-Ausschluss für Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen, der sich nur im Kleingedruckten versteckt, ist unwirksam – das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Sichern Sie deshalb Angebot und Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss als Screenshot, um Ihren Anspruch später belegen zu können.

Tipps, um Kostenfallen zu entgehen

Beim Kampf um neue Kunden schrecken einige Stromanbieter auch nicht vor unlauteren Angeboten zurück. Verbraucher sollten sich daher immer ganz genau das Kleingedruckte durchlesen und prüfen, welche Bedingungen an den Erhalt des Bonus oder der Prämie geknüpft sind. Das können neben der Mindestvertragslaufzeit auch Angaben zu einer Preisgarantie sein. Ein Willkommensgeschenk bereitet am Ende nur Freude, wenn es auch tatsächlich einen Vorteil für den Verbraucher gibt. Bleibt eine zugesagte Gutschrift auf der Jahresabrechnung aus, sollten Sie den Anbieter schriftlich zur Auszahlung auffordern – wie Sie Guthaben aus der Stromabrechnung einfordern, zeigt ein eigener Ratgeber.

Bonusbedingungen prüfen: Darauf kommt es an

Auszahlungszeitpunkt klären: Ist der Bonus an zwölf Monate Vertragslaufzeit oder an zwölf Monate Belieferung gekoppelt?
Neukunden-Definition lesen: Wie lange dürfen Sie nicht vom Anbieter oder seinen Vertriebsmarken beliefert worden sein?
Verbrauchskopplung prüfen: Sinkt der Bonus bei geringerem Verbrauch – oder ist ein Mindestverbrauch sogar Bedingung für die Auszahlung?
Prozent-Boni hinterfragen: Beziehen sich die Prozente auf die Gesamtkosten oder nur auf einen Teilbetrag wie den Arbeitspreis?
Angebot und AGB als Screenshot sichern und die Auszahlung später auf der Jahresrechnung kontrollieren.
Lassen Sie sich nicht von der Prämie täuschen
Lassen Sie sich nicht von der Prämie täuschen
  • Die Bekanntheit eines Anbieters ersetzt nicht den Tarifvergleich: Prüfen Sie Preis, Vertragslaufzeit, Bonusbedingungen und Preisgarantie.
  • Neukunden- und Sofortboni gibt es nur im ersten Belieferungsjahr. Im zweiten Jahr fallen sie weg und der Tarif wird effektiv teurer, selbst wenn sich am Preis nichts ändert. Verbraucher sollten deshalb daran denken, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen und erneut zu wechseln. Immerhin: Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Mindestlaufzeit unbefristet und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Wer Bonustarife nutzt, sollte Kündigungsfrist, Bonusbedingungen und die Kosten ohne Bonus rechtzeitig prüfen – am besten direkt nach Vertragsabschluss mit einer Erinnerung. Der Wechsel selbst ist heute schnell erledigt: Der technische Lieferantenwechsel erfolgt seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden, der neue Anbieter bestätigt binnen eines Werktags.
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