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Stromvertrag prüfen

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Wie gut ist Ihr Stromvertrag wirklich? Überprüfen lohnt sich!

Strom ist für viele Haushalte ein erheblicher Kostenfaktor – auch wenn sich die Preise nach der Energiekrise beruhigt haben: Die BDEW-Strompreisanalyse August 2026 weist für einen Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde aus. Insbesondere viele ältere Verträge entsprechen nicht mehr der Marktsituation und verursachen unnötig hohe Kosten. Wer sich seit längerem nicht mehr um seine Energiekosten gekümmert hat, kann möglicherweise durch eine Überprüfung seines Stromvertrags einiges an Kosten einsparen. Aber auch bei neueren Verträgen kann eine Überprüfung lohnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie Ihren Stromvertrag spätestens bei hoher Rechnung, altem Vertrag oder vor einem Wechsel – Grundlage ist die letzte Jahresrechnung.
  • Wer nie gewechselt hat, steckt meist in der Grundversorgung – dem oft teuersten Tarif, jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
  • Bei Preisänderungen aufgrund eines vorbehaltenen Rechts können Sie zum Wirksamwerden kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
  • Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie – daran zeigt sich die Qualität eines Vertrags.
Stromvertrag genau prüfen © Wilm Ihlenfeld, stock.adobe.com
Stromvertrag genau prüfen © Wilm Ihlenfeld, stock.adobe.com

Wer sollte seinen Stromvertrag unbedingt überprüfen?

Für alle Stromkunden, die den Anbieter wechseln möchten, ist die Überprüfung der bisherigen Stromrechnung eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage. Nur wer seinen Verbrauch und seine Bedürfnisse kennt, kann nach dem besten Angebot am Markt Ausschau halten. Aber auch, wenn Sie Ihrem Anbieter treu bleiben möchten, kann sich ein Tarifwechsel positiv auf Ihre Rechnung auswirken.

Einfach mal überprüfen: Ist mein Tarif noch angemessen?
Einfach mal überprüfen: Ist mein Tarif noch angemessen?

Ein weiterer guter Grund, seine Stromrechnung zu überprüfen, sind unverhältnismäßig hohe Energiekosten. Zwar sind die Ursachen für eine zu hohe Stromrechnung meist an anderer Stelle zu finden, eine Überprüfung des aktuellen Vertrags kann aber in keinem Fall schaden. Am Strommarkt hat sich einiges getan, der Konkurrenzdruck ist in den letzten Jahren gestiegen. Damit sind die Anbieter gezwungen möglichst kundenfreundliche, kostengünstige Produkte am Markt zu platzieren.
Auch Verbraucher, die besonders viel Wert auf nachhaltig erzeugten Strom liegen, sollten einen Blick in ihren Vertrag werfen. Vor allem in älteren Verträgen spielt der Umweltgedanke kaum eine Rolle. Ein Wechsel zu einem modernen Vertrag kann in solchen Fällen sinnvoll sein – der Umwelt zuliebe.

Was trifft auf Sie zu? Der schnellste Weg zur passenden Prüfung

WennIhre Stromrechnung zu hoch wirkt

Dann Rechnung nachrechnen und Verbrauch einordnen

Fehler finden

Kontrollieren Sie Zählerstände, Abschläge und den berechneten Verbrauch, bevor Sie den Tarif wechseln – die Ursache liegt oft in der Abrechnung selbst.

WennIhr Vertrag mehrere Jahre alt ist

Dann Konditionen mit aktuellen Tarifen vergleichen

spart oft am meisten

Alte Verträge und die Grundversorgung sind selten konkurrenzfähig. Vergleichen Sie Arbeits- und Grundpreis mit aktuellen Angeboten für Ihren Verbrauch.

WennIhr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat

Dann Sonderkündigungsrecht nutzen

Frist beachten

Bei Preisänderungen aufgrund eines vorbehaltenen Rechts können Sie zum Wirksamwerden kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die Kündigung muss dem Anbieter vor dem Stichtag zugehen.

WennIhnen Ökostrom wichtig ist

Dann Tarif auf anerkannte Siegel prüfen

genau hinsehen

Achten Sie auf das Grüner Strom-Label oder das ok-power-Siegel – reine Öko-Werbeversprechen ohne Zertifizierung sagen wenig über die tatsächliche Wirkung.

Stromrechnung zu hoch? © Stockfotos MG, stock.adobe.com
Stromrechnung zu hoch? © Stockfotos MG, stock.adobe.com

In diesen Fällen lohnt eine Überprüfung:

  • Unverhältnismäßig hohe Stromrechnung
  • veralteter Vertrag
  • Anbieterwechsel
  • Tarifwechsel
  • Aktiver Umweltschutz
Umweltschutz durch den richtigen Stromvertrag: Ökostrom-Verträge garantieren dem Verbraucher, dass der Strom aus nachhaltiger Energiewirtschaft stammt. Aber Vorsicht! Öko ist nicht gleich Öko. Einige Anbieter schwimmen auf der grünen Welle mit, ohne tatsächlich ökologische Produkte anzubieten. Zwei vertrauenswürdige Labels sind laut Verbraucherzentrale das „Grüner Strom Label“ und das „ok-power Siegel“.
Entspricht Ihr Stromvertrag Ihren Vorstellungen
Entspricht Ihr Stromvertrag Ihren Vorstellungen

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Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie zum Änderungszeitpunkt kündigen können

Die Prüfung lohnt besonders, wenn der Anbieter ein vertraglich vorbehaltenes Recht zu einer Preis- oder Vertragsänderung ausübt: Dann können Sie ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen; ein Entgelt darf dafür nicht verlangt werden (§ 41 Abs. 5 EnWG). Haushaltskunden müssen bei Preisänderungen spätestens einen Monat vorher unterrichtet werden. Auch bei einem Umzug besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Welche Fristen und Formvorgaben im Einzelnen gelten, erklärt der Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen.

Grundversorgung oder Sondervertrag: Was habe ich eigentlich?

Ein Blick auf die Rechnung zeigt auch, in welchem Vertragsverhältnis Sie stecken. Wer nie aktiv gewechselt hat, wird meist in der Grundversorgung beliefert – laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur mit durchschnittlich 44,93 Cent je Kilowattstunde (Stichtag 1. April 2025, Verbrauchsband 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden) deutlich teurer als bei anderen Anbietern mit 38,20 Cent. Der Ausstieg ist einfach: In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Was Grund- und Ersatzversorgung genau bedeuten, lesen Sie im Ratgeber Grundversorgung und Ersatzversorgung.

Nach der Prüfung: wechseln oder bleiben?

Vorteile

  • Aus der Grundversorgung heraus ist die Ersparnis meist am größten – und die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.
  • Der technische Lieferantenwechsel erfolgt seit Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden; die Versorgung ist durchgehend gesichert.
  • Neukundenkonditionen und Boni senken die Kosten im ersten Jahr oft spürbar.
  • Seit März 2022 geschlossene Verträge sind nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar – ein Fehlgriff bindet nicht mehr jahrelang.

Nachteile

  • Bonusvorteile gelten meist nur im ersten Jahr – ohne erneuten Wechsel wird der neue Tarif danach oft teurer.
  • Bonus- und Neukundenbedingungen im Kleingedruckten erfordern Aufmerksamkeit beim Abschluss.
  • Ein guter Bestandstarif mit langer, umfassender Preisgarantie kann besser sein als aktuelle Neuangebote.
  • Wer die Kündigungsfristen nicht nachhält, verschenkt einen Teil des Sparpotenzials wieder.

Welche Angaben sind wichtig?

Nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Stromrechnungen einfach und verständlich sein und die wesentlichen Vertrags- und Verbrauchsangaben ausweisen – darunter die Vertragsdauer, die geltenden Preise und den nächstmöglichen Kündigungstermin. Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff (§ 1 EnWG). Folgende Angaben sind besonders wichtig:

  • Preis
    Der Strompreis setzt sich aus zwei Größen zusammen. Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Pauschale, die der Versorger unabhängig von der abgenommenen Strommenge berechnet. Dazu kommt der Arbeitspreis, der pro verbrauchter Kilowattstunde anfällt. Für Verbraucher mit geringem Energiebedarf ist häufig ein Vertrag mit niederem Grundpreis die günstigere Variante. Nutzer mit hohem Stromverbrauch sollten eher auf einen niederen Preis pro Kilowattstunde achten.
  • Zählerstand zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums
    Diese beiden Zählerstände geben Auskunft darüber, welche Strommenge im Abrechnungszeitraum insgesamt verbraucht wurde. Die Rechnung muss Anfangs- und Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums, den Verbrauch sowie die Art der Zählerstandsermittlung ausweisen.
  • Vertragsdauer und Kündigungsfrist
    Die Vertragsdauer zeigt, wie lange der Vertrag grundsätzlich läuft. Preis- oder Vertragsänderungen während dieser Zeit sind nur nach den vereinbarten und gesetzlichen Regeln möglich.
  • Marktlokations-ID, Zählernummer und Codenummern
    Die Marktlokations-ID bezeichnet Ihre Verbrauchsstelle. Zählernummer sowie Codenummern von Messstellenbetreiber und Netzbetreiber helfen bei der Zuordnung. Bei Unstimmigkeiten reklamieren Sie die Rechnung beim Lieferanten.
  • Vorjahresverbrauch
    Die Angaben zum Vorjahresverbrauch sollen Ihnen eine Vergleichsmöglichkeit geben, inwiefern sich Ihr Stromverbrauch in der Abrechnungsperiode gesenkt oder erhöht hat. Durch einen Vergleich kommen Sie möglicherweise neu angeschafften Stromfressern auf die Spur und können die Auswirkungen eines geänderten Konsumverhaltens einschätzen.
  • Abschlagszahlungen
    Anhand der gezahlten Abschläge können Sie nachvollziehen, welchen Teil Ihrer Stromrechnung Sie im vergangenen Abrechnungszeitraum bereits beglichen haben. Fällt Ihre Rechnung geringer als die bereits geleisteten Abschlagszahlungen aus, haben Sie ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verrechnung des zu viel bezahlten Betrags.
Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
Vertragsbedingungen genau prüfen © Wilm Ihlenfeld, stock.adobe.com
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