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Stromzähler manipulieren: Strompiraterie ist strafbar

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Steigende Energiepreise sind ein Problem und können Verbraucher in die Verzweiflung treiben. Gerade, wenn die Haushaltskasse gerade nicht viel hergibt und die monatlichen Abschläge, geschweige denn eine Nachzahlung, kaum zu bewältigen sind.

Wenn Sie erkennen, dass es schwer wird, den verbrauchten Strom zahlen zu können, sollten Sie aber keinesfalls Strompiraterie betreiben. Das kann sehr viel schlimmere Folgen haben als eine offene Rechnung beim Stromanbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die unbefugte Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB) kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
  • Manipulationen können bei Kontrollen oder einem Zählerwechsel auffallen; hinzu kommen mögliche Nachberechnungs-, Prüf- und Wiederherstellungskosten.
  • Bei Zahlungsproblemen gibt es legale Wege: Rechnung prüfen, Ratenzahlung – in der Grundversorgung zinsfrei (§ 41g EnWG) – sowie Sozialleistungen und Beratung.

Strommanipulation mit schweren Folgen

Immer wieder versuchen Menschen, die Anzeige ihres Stromzählers zu verändern oder den Zähler ganz zu umgehen – etwa mit Magneten oder Eingriffen in die Verkabelung. Manipulationen können bei einer Kontrolle oder einem Zählerwechsel auffallen. Zähler und Messeinrichtungen dürfen nicht eigenmächtig beeinflusst werden. Kommt eine Manipulation ans Licht, leiten Netzbetreiber und Anbieter für gewöhnlich sofort juristische Schritte ein.

Stromzähler © Gina Sanders, stock.adobe.com
Stromzähler © Gina Sanders, stock.adobe.com

Unstimmige Mess- oder Verbrauchsdaten können Anlass für eine Prüfung sein. Strafrechtlich ist die Entziehung elektrischer Energie ein eigener Tatbestand: § 248c StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Je nach Art des Eingriffs können außerdem Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie Nachberechnungs-, Schadensersatz- und Prüfungskosten hinzukommen.

Das riskiert, wer am Zähler hantiert

  • StrafverfahrenEs drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (§ 248c StGB); wird am Gerät selbst hantiert, kommt der Vorwurf der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) hinzu.
  • Nachberechnung plus KostenJe nach Einzelfall können Nachberechnungs-, Prüf- und Wiederherstellungskosten verlangt werden; die Verbrauchsermittlung muss nachvollziehbar sein.
  • LebensgefahrEingriffe an Zähler und Hausanschluss bedeuten Arbeiten an spannungsführenden Teilen – mit Stromschlag- und Brandgefahr.
  • Kein KavaliersdeliktDas Anzapfen fremder Leitungen oder von Allgemeinstrom kann den Tatbestand des § 248c StGB erfüllen.

Möglichkeiten, um einer Stromsperre vorzubeugen

Auf Strom sind wir alle angewiesen. Wir brauchen ihn, um unsere Haushaltsgeräte zu betreiben, das Smartphone aufzuladen, unser Entertainment-System sowie das Homeoffice nutzen zu können. Eine Stromsperre ist daher eine enorme Einschränkung des gewohnten Alltags. Sie ist allerdings an klare Voraussetzungen gebunden (§ 41f EnWG): Der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 Euro und das Doppelte der monatlichen Abschlagszahlung erreichen, die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und ihr Beginn acht Werktage vorher brieflich angekündigt werden. Verständlich ist trotzdem, dass Betroffene eine Sperre unbedingt vermeiden wollen – nur eben mit legalen Mitteln.

Aber es gibt viele Optionen, eine Stromsperre zu umgehen, ohne straffällig werden zu müssen. Zum einen lohnt es sich regelmäßig den eigenen Tarif kritisch zu prüfen. Ist der abgeschlossene Stromvertrag, die günstigste Möglichkeit der Energieversorgung in der Region? Oder gibt es andere Anbieter, der einen für Sie passenderen und günstigeren Tarif im Angebot hat? Mit einem regelmäßigen Stromvergleich beugen Sie unnötigen Stromkosten vor.

Jährliche Stromkosten sparen © mitch_shark , stock.adobe.com
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Stromnachzahlung vorbeugen: Stromsparen für eine geringere Rechnung

Zusätzlich zu einem günstigen Stromtarif können Sie durch stromsparendes Verhalten Ihre Energiekosten effektiv senken. Wenn sich der Stromzähler langsam dreht, kommen Sie gar nicht erst auf die Idee, die Zahlen zu manipulieren und eine Straftat zu begehen. Und das Beste: Mit unseren Tipps zum Stromsparen müssen Sie sich gar nicht groß einschränken, um effektiv Energie einzusparen.

Stromnachzahlung Schritt für Schritt: Ratenzahlung vereinbaren

Wenn Sie Ihre nächste Stromrechnung erhalten und mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert sind, dann sollten Sie als ersten Schritt alle Angaben auf der Stromrechnung prüfen. Stellen Sie auch sicher, dass Sie nicht Opfer einer Strommanipulation geworden sind! Wer vermutet, dass die eigene Leitung angezapft wurde, sollte sich umgehend an Vermieter und Messstellenbetreiber wenden; bei Zweifeln an der Messung selbst hilft eine Befundprüfung des Zählers. Ergibt die Prüfung einen Mess- oder Abrechnungsfehler oder unbefugten Verbrauch Dritter, sollten Sie die Rechnung unverzüglich in Textform beanstanden und Belege beifügen.

Stromrechnung © Eisenhans, stock.adobe.com
Stromrechnung © Eisenhans, stock.adobe.com

Sind jedoch alle Angaben auf der Rechnung richtig und Sie wissen nicht, wie Sie den Betrag innerhalb der angegebenen Frist begleichen sollen, müssen Sie nicht in Panik geraten. Stromanbieter sind oft bereit, eine Lösung zu finden, wenn es einmal zu einer offenen Rechnung kommen sollte. Wer die Nachzahlung nicht leisten kann, sollte sich so schnell wie möglich und unbedingt vor dem Abschicken der ersten Mahnung an den Anbieter wenden. In der Grundversorgung haben Sie nach einer Sperr-Androhung sogar einen Anspruch auf eine zinsfreie Ratenzahlung: Die sogenannte Abwendungsvereinbarung (§ 41g EnWG) kombiniert eine monatliche Ratenzahlung der Rückstände mit der Weiterversorgung. Außerhalb der Grundversorgung ist die Ratenzahlung Verhandlungssache – dann können zusätzlich Zinsen anfallen.

Einen Kredit sollten Sie nicht vorschnell aufnehmen: Er verursacht regelmäßig Zinsen und kann die Verschuldung erhöhen. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie prüfen, ob Sie Sozialleistungen wie Wohngeld beantragen können. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann für Stromschulden ein Darlehen beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen (§ 24 SGB II, § 37 SGB XII); auch Schuldner- und Energieberatungen – etwa der Verbraucherzentrale – helfen kostenlos weiter.

Zahlungsprobleme legal lösen: die sinnvolle Reihenfolge

SchrittWorum es gehtWirkung
ZuerstRechnung und Zählerstand prüfen: Zählernummer, Stände, Tarif und gezahlte Abschläge kontrollierenklärt, ob die Forderung überhaupt stimmt
Sofort danachAnbieter kontaktieren – am besten vor der ersten Mahnung – und Ratenzahlung ansprechen; in der Grundversorgung nach Sperr-Androhung Abwendungsvereinbarung (§ 41g EnWG) verlangenkann eine Sperre verhindern
ParallelHilfen prüfen: Wohngeld, Darlehen vom Jobcenter oder Sozialamt (§ 24 SGB II, § 37 SGB XII), Schuldner- und Energieberatungentlastet das Monatsbudget dauerhaft
DannVerbrauch senken und Tarif vergleichen: Stromfresser abschalten, günstigeren Anbieter suchensenkt die nächste Rechnung
Eigene Zusammenstellung kwh-preis.de; Rechtsgrundlagen: §§ 41f, 41g EnWG, § 24 SGB II, § 37 SGB XII

All diese Möglichkeiten sind auf jeden Fall besser, als eine Strafanzeige zu riskieren und im schlimmsten Fall neben der Nachzahlung auch noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu kassieren.

Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt
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