Zählerstand Strom: Ablesung und Abrechnung

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Die Grundlage einer jeden Stromrechnung ist der Zählerstand Strom, denn er gibt Auskunft über den genauen Verbrauch eines Haushalts innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode. Ein Blick auf den Stromzähler genügt, um den aktuellen Wert zu ermitteln. Die Ablesung wird vom Netz- oder Messstellenbetreiber oder vom Verbraucher selbst vorgenommen.

Stromzähler © P. C., fotolia.com
Stromzähler © P. C., fotolia.com

Das Messgerät

Stromzähler können sich in Bauweise und Form durchaus unterscheiden, es handelt sich aber meistens um ein kleines graues oder weißes Gerät, das im Hauptsicherungskasten eines Hauses installiert ist. Dieser wiederum befindet sich oft im Hauswirtschaftsraum, im Keller, im Treppenhaus oder direkt in der eigenen Wohnung. Jeder Stromzähler ist mit einer Zählernummer versehen, anhand derer der Verbraucher erkennt, welches Gerät seinem Haushalt zugeordnet ist. Neben dem üblichen mechanischen Drehstromzähler gibt es vereinzelt auch Doppeltarifzähler mit zwei Zählwerken für Hoch- und Niedertarif bzw. Tag- und Nachtstrom (HT und NT).

Stromzähler im Einsatz - analog oder digital
Stromzähler im Einsatz – analog oder digital
Digitaler Stromzaehler © Gerhard Seybert, fotolia.com
Digitaler Stromzaehler © Gerhard Seybert, fotolia.com

Der Zählerstand

Auf dem Stromzähler befinden sich viele Zahlen und Angaben. Für den Verbraucher sind jedoch nur die Zählernummer sowie der Zählerstand, je nach Bauart ein Rollenzählwerk oder ein Display, relevant. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Bei der Ablesung reicht es, wenn sich der Kunde die Zahlen vor dem Komma notiert, da sowieso nur volle Stunden abgerechnet werden. Bei einem Doppeltarifzähler müssen beide Stände (HT und NT) notiert werden.

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Die Übermittlung des Zählerstandes

Früher kam in der Regel ein Mitarbeiter des Netz- oder Messstellenbetreibers in allen Haushalten vorbei, um den Zählerstand für Strom abzulesen und dem Lieferanten zu übermitteln. Heute nehmen viele Verbraucher die Ablesung selbst in die Hand und teilen dem Versorger den aktuellen Zählerstand auf dem Postweg, telefonisch, per E-Mail oder im Online-Serviceportal mit. Übermittelt werden müssen die Zählernummer, der Zählerstand sowie das Ablesedatum.

  • Ablesung durch den Netzbetreiber: Ein Aushang im Eingangsbereich des Hauses kündigt bereits einige Tage vorher den Ablesetermin an. In Mehrfamilienhäusern genügt es, wenn eine Partei dem Ableser Zugang zum Hauptsicherungskasten verschafft, es sei denn, der Stromzähler befindet sich in der eigenen Wohnung. Trifft der Mitarbeiter niemanden an, hinterlässt er in der Regel eine Ablesekarte im Briefkasten, die den Verbraucher auffordert, den Zählerstand selbst zu übermitteln.
  • Ablesung durch den Verbraucher: Nicht nur Kunden, die sich aufgrund ihres Vertrages zur Selbstablesung verpflichten, sondern auch viele andere Verbraucher übernehmen die Übermittlung des aktuellen Zählerstandes für Strom inzwischen selbst. Das geht ganz einfach über die Homepage des Stromanbieters – mit oder ohne vorherige Registrierung für das Online-Serviceportal.
Auf Nummer sicher: Kunden sollten sich immer den Ausweis des Ablesers zeigen lassen, bevor sie ihm den Zugang zum Hauptsicherungskasten gewähren.

Frist verpasst?

Der Versorger muss dem Kunden frühzeitig mitteilen, bis wann er den aktuellen Zählerstand für Strom durchgeben muss, damit er als Basis für die Abrechnung herangezogen werden kann. Verpasst der Verbraucher die Frist und übermittelt keinen aktuellen Wert, ist es zulässig, dass der Stromanbieter den Jahresbedarf anhand der Vorjahresrechnung oder mithilfe von Erfahrungs- und Durchschnittswerten schätzt.

Die Abrechnung

Die Stromrechnung © Stockfotos MG, fotolia.com

Ob Jahresend- oder Zwischenrechnung bei Anbieterwechsel, Einzug oder Auszug – die Basis für eine genaue Abrechnung ist der Stromzähler. Auf der Rechnung des Versorgers stehen sowohl der anfängliche als auch der letzte Zählerstand der jeweiligen Verbrauchsperiode. Daneben enthält das Dokument viele weitere Informationen, die für die Berechnung relevant sind, unter anderem die verbrauchten Kilowattstunden, den gültigen Strompreis, die Ableseart und den Grundpreis. Die Rechnung wird wahlweise per Post oder als PDF per E-Mail verschickt. Kunden, die sich für das Online-Serviceportal registriert haben, können dort jederzeit auf das Dokument zurückgreifen.

Eigenständige Kostenkontrolle

Der eigene Stromzähler sollte für den Verbraucher frei zugänglich sein, damit er bei Bedarf jederzeit seinen Zählerstand ermitteln kann, und zwar nicht nur für die obligatorische Ablesung, sondern auch für die eigene Kosten- und Verbrauchskontrolle zwischendurch. Notiert er in regelmäßigen Abständen den Zählerstand, kann er beispielsweise sehen, wie viele Kilowattstunden er in einem bestimmten Monat verbraucht hat oder ob sich die Anschaffung eines neuen Elektrogerätes positiv bemerkbar macht. Kennt der Verbraucher zudem den aktuellen Strompreis, kann er sich auch die ungefähre Höhe der bisher entstandenen Kosten ausrechnen.

Gut zu wissen: Im Zuge der Energiewende sollen bis zum Jahr 2035 alle analogen Stromzähler durch die intelligente digitale Variante, Smart Meter, ersetzt werden.
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Digitaler Stromzaehler © Gerhard Seybert, fotolia.com
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