Erfahrungen: Tarife, Bewertungen, Kündigung
Ihr Vertragspartner wäre die Aras Energy GmbH aus Berlin: ein junger, reiner Stromanbieter, der bundesweit über die Vergleichsportale verkauft und dessen Vertragswerk für Verträge ab Dezember 2024 gilt. Diese Seite ordnet ein, was die drei Bewertungsplattformen tatsächlich messen, welche Voraussetzungen für Sofort-, Neukunden- und Treue-Bonus gelten, welche der drei Garantiestufen wie viel abdeckt und was das eigene Stromkennzeichen des Unternehmens ausweist. Zuletzt geprüft: 19. September 2026; Konditionen können sich ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Vertragspartner ist die Aras Energy GmbH in Berlin; die AGB gelten für Verträge ab Dezember 2024.
- Alle drei Bewertungsplattformen liegen unter dem Durchschnitt: Trustpilot 1,8, Verivox 2,4, CHECK24 3,1.
- Das eigene Stromkennzeichen weist 775 Gramm CO₂ je Kilowattstunde aus, der Bundesdurchschnitt 328 Gramm.
- Den Neukundenbonus gibt es laut AGB erst nach zwölf vollen Belieferungsmonaten.
Aras Energy im Überblick
Bei einem Anbieter, den es erst seit Kurzem gibt, ist die erste Frage nicht der Preis, sondern: Wer steht dahinter? Die Antwort fällt hier kurz aus. Vertragspartner ist die Aras Energy GmbH mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg. Diese Registerangabe steht allerdings nur in den AGB — im Impressum fehlen Handelsregisternummer und Registergericht ebenso wie eine Telefonnummer. Eine Muttergesellschaft oder ein Konzernhintergrund wird nirgends genannt, weder auf der Website noch im Anbieterverzeichnis von Verivox. Das Angebot beschränkt sich auf Strom samt Wärmepumpentarifen; Gas gibt es nicht, und Grundversorger ist das Unternehmen nirgends.
Steckbrief Aras Energy
| Merkmal | Aras Energy – Stand 19.9.2026 |
|---|---|
| Vertragspartner | Aras Energy GmbH, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin; Amtsgericht Charlottenburg, HRB 266947 B – die Registerangabe steht in den AGB, nicht im Impressum |
| Geschäftsführung | Daniel Braun |
| Muttergesellschaft | nicht angegeben weder auf der Website noch im Verivox-Verzeichnis ist ein Eigentümer oder Konzernhintergrund genannt |
| Lieferant seit | Die AGB gelten für Stromlieferverträge ab dem 1. Dezember 2024 |
| Angebot | ausschließlich Strom, dazu Wärmepumpentarife; kein Gas |
| Liefergebiet | bundesweit über die Vergleichsportale und den eigenen Tarifrechner |
| Grundversorger | nein – die AGB regeln ausdrücklich die Belieferung außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung |
| Stromherkunft | 775 g CO₂/kWh eigenes Stromkennzeichen 2025 nach § 42 Abs. 5 EnWG; als Bundesdurchschnitt nennt dasselbe Dokument 328 g/kWh |
| Preisgarantie | drei Stufen Preisgarantie, eingeschränkte Preisgarantie und Preisfixierung decken unterschiedlich viel ab |
| Vertragslaufzeiten | je nach Tarif; danach unbefristet. Gekündigt wird mit einem Monat Frist, auch zum Ende einer Mindestlaufzeit |
| Bonus | erst nach zwölf Monaten Sofort-Bonus nach 60 Tagen; Neukunden- und Treue-Bonus erst nach zwölf vollen Belieferungsmonaten |
| Vertriebswege | Website mit Tarifrechner, Vergleichsportale, Online-Kundenportal, Ticketsystem, App |
| Kundenservice | nur schriftlich laut AGB per Post und E-Mail; eine Kundenhotline ist nicht veröffentlicht |
| Website | arasenergy.de |
Auf den öffentlich zugänglichen Seiten steht kein einziger Tarifname; welches Produkt Sie bekommen, zeigt erst der Tarifrechner bei Aras Energy* nach Eingabe von Postleitzahl und Verbrauch.
Aras Energy Erfahrungen und Bewertungen
Die Bewertungsprofile fallen bei diesem Anbieter auf allen drei Plattformen unterdurchschnittlich aus, was in dieser Einheitlichkeit selten vorkommt. Einzelne Beschwerden auf Beschwerdeportalen haben wir gesichtet, aber nicht verwendet: Sie sind nicht überprüfbar und nennen Namen einzelner Kunden.
Bewertungen im Überblick – und was jede Plattform misst
CHECK24: 3,1 von 5 1.843 Bewertungen
Bewertet werden Verträge, die über CHECK24 abgeschlossen wurden; 51 Prozent der Bewertenden würden den Anbieter weiterempfehlen. Das ist die größte Stichprobe der drei Profile und zugleich die mildeste Note. Abruf 19. September 2026.
Verivox: 2,4 von 5 78 Bewertungen
Bewertet werden Wechselprozess und erstes Vertragsjahr von Haushalten, die über Verivox gewechselt sind. 52 Prozent vergeben einen Stern, 23 Prozent fünf. Die Stichprobe ist klein. Abruf 19. September 2026.
Trustpilot: 1,8 von 5 189 Bewertungen
Bewertet wird die Marke unter arasenergy.de. Die Plattform stuft das Ergebnis als mangelhaft ein; das Profil ist seit Mai 2025 beansprucht, und 46 Prozent der negativen Bewertungen sind beantwortet. Abruf 19. September 2026.
Die Einordnung fällt hier leichter als sonst, weil alle drei Plattformen in dieselbe Richtung zeigen. Trustpilot bewertet die Marke insgesamt, CHECK24 und Verivox nur Abschlüsse über das jeweilige Portal — und selbst der mildeste Wert liegt unter dem, was die großen Anbieter dieser Reihe erreichen. Trustpilot fasst die wiederkehrenden Themen selbst zusammen und nennt Antwortzeiten, Kundenservice und Kommunikation sowie Verzögerungen bei Schlussabrechnungen; Grundlage sind nach Plattformangabe 178 Bewertungen. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Kleine Stichproben sind empfindlich, und ein junges Unternehmen ist im Nachteil, weil sich Beschwerden über Abrechnungen erst nach dem ersten vollen Belieferungsjahr sammeln, Lob über den einfachen Wechsel dagegen sofort. Was bleibt, ist ein Muster, das man vor dem Abschluss kennen sollte — kein Urteil über die Abwicklung im Einzelfall. Für dieses Porträt haben wir die Angaben des Anbieters und die aggregierten Werte öffentlicher Bewertungsprofile ausgewertet, keine einzelnen Rezensionen. Bewertungsplattformen bilden vor allem Kunden ab, die einen Anlass hatten; sie erlauben keine belastbare Aussage über die allgemeine Servicequalität.
Aras Energy Tarife und Vertragsbedingungen
Das Tarifangebot lässt sich von außen kaum beschreiben, und das ist bereits der erste Befund: Die Website nennt keinen einzigen Tarifnamen. Beworben werden ein Fixpreistarif mit Preisgarantie, ein Wärmepumpentarif und ein Neukundenbonus; welche Produkte es konkret gibt, zeigt erst der Tarifrechner. Aus den AGB lässt sich immerhin die Struktur ablesen: Neben Festpreistarifen gibt es dynamische Tarife mit dem Zusatz „Flex“, die den Arbeitspreis an die stündlichen Day-Ahead-Preise der Strombörse koppeln, ergänzt um eine Grundgebühr und eine Bearbeitungsgebühr des Anbieters. Bemerkenswert ist, wie deutlich die AGB das Risiko benennen: Die Börsenpreise können unter den Festpreisen am Markt liegen, aber auch weit darüber — und dann gibt es keinerlei Absicherung. Ebenso klar steht dort, dass ohne intelligentes Messsystem nach Standardlastprofil abgerechnet wird und die Einsparpotenziale dann nicht ausgeschöpft werden können.
Bei der Preisgarantie arbeiten die AGB mit drei Stufen, deren Namen die Rangfolge nicht verraten. Die „Preisgarantie“ ist die weitreichendste: Nur Strom- und Umsatzsteuer dürfen sich auswirken. Die „eingeschränkte Preisgarantie“ lässt zusätzlich EEG-Umlage, KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV und die Offshore-Netzumlage durch. Die „Preisfixierung“ schließlich — der Name klingt am festesten — lässt darüber hinaus auch Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben durch und ist damit die schwächste der drei. Welche gilt, steht in der Auftragsbestätigung; wer die drei Begriffe verwechselt, vergleicht Äpfel mit Birnen. Die Mechanik drumherum ist Standard und sauber geschrieben: Anpassung nach billigem Ermessen und gerichtlich überprüfbar, Saldierungspflicht, mindestens einen Monat Vorlauf, Sonderkündigungsrecht ohne Frist. Eine Ausnahme sollten Sie kennen: Änderungen der Umsatzsteuer werden ohne Ankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht weitergegeben.
Beim Bonus steckt die eigentliche Information im Kleingedruckten, und sie weicht von dem ab, was der Begriff erwarten lässt. Der Sofort-Bonus wird nach 60 Tagen durchgehender Belieferung fällig und mit dem nächsten Abschlag verrechnet — das ist zügig. Neukundenbonus und Treue-Bonus setzen dagegen zwölf vollständige, durchgehende Belieferungsmonate voraus und werden mit der darauffolgenden Jahresrechnung ausgezahlt. Wer nach zehn Monaten wechselt, bekommt sie nicht. Zwei weitere Regeln verdienen Beachtung. Erstens: Wird der Vertrag aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, vor dem Ende der Mindestlaufzeit beendet, ist ein bereits gezahlter Bonus zurückzuzahlen; kündigen Sie dagegen wegen einer Preiserhöhung, bleibt er. Zweitens, und das trifft mehr Haushalte als gedacht: Bei einem Wechsel der Verbrauchsstelle entfällt der Bonusanspruch vollständig. Ein Umzug im ersten Vertragsjahr kostet also den Neukundenbonus — nur ein bereits ausgezahlter Sofort-Bonus muss nicht zurück.
Ein Detail aus den AGB gehört ebenfalls hierher, weil es die monatliche Belastung betrifft. Weicht der Jahresverbrauch, den Sie beim Abschluss angeben, von dem Wert ab, den der Messstellenbetreiber meldet, legt der Anbieter den höheren der beiden Werte für die Berechnung der Abschläge zugrunde. Wer beim Abschluss schätzt statt nachzusehen, kann also mit einem deutlich höheren Abschlag starten als erwartet. Die Abrechnungsfristen selbst entsprechen dem gesetzlichen Rahmen: Jahresrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, Schlussrechnung ebenso, zu viel gezahlte Abschläge binnen zwei Wochen zurück.
Vor dem Abschluss bei Aras Energy prüfen
Die vollständigen Bedingungen stehen in den veröffentlichten Rechtsdokumenten des Anbieters.
Besonderheiten
Das Stromkennzeichen: 775 Gramm CO₂ je Kilowattstunde
Dies ist der Punkt, an dem sich Aras Energy am deutlichsten von allen anderen Anbietern dieser Reihe unterscheidet, und die Zahl stammt vom Unternehmen selbst. Das veröffentlichte Stromkennzeichen für das Jahr 2025, erstellt nach § 42 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und mit Datenstand März 2026, nennt 775 Gramm CO₂ je Kilowattstunde. Als Vergleichswert führt dasselbe Dokument den Bundesdurchschnitt 2025 mit 328 Gramm an — der ausgewiesene Wert liegt damit beim rund Zweieinhalbfachen. Als Energieträger nennt die Grafik unter anderem Kohle, Erdgas und Kernkraft; die Prozentanteile sind nur als Bild hinterlegt und nicht auslesbar, radioaktiver Abfall ist trotz genannter Kernkraft nicht ausgewiesen. Das Unternehmen wirbt auf der Startseite zugleich mit einem Slogan, der einen grünen Tarif andeutet. Ein Ökostromtarif ist dort aber weder benannt noch mit einem Herkunftsnachweis unterlegt. Wenn Ihnen die Stromherkunft wichtig ist, sollten Sie vor dem Abschluss ausdrücklich nachfragen, welches Produkt welchen Nachweis trägt — und sich die Antwort in Textform geben lassen.
Was der Anbieter veröffentlicht – und was fehlt
Bei den Pflichtveröffentlichungen ist Aras Energy ungewöhnlich gründlich. Auf einer eigenen Seite stehen das Stromkennzeichen, die Anzeige der Energiebelieferung nach § 5 EnWG, der Stromsteuererlaubnisschein, der Wiederverkäufernachweis, das Kontaktdatenblatt für Marktpartner, die AGB und die Widerrufsbelehrung. Diese Zusammenstellung findet man bei etablierten Anbietern selten so vollständig. Umso auffälliger ist die Lücke daneben: Die AGB verweisen an drei Stellen auf eine „allgemein zugängliche, vollständige und gültige Preisliste“, in der die Pauschalen für Zahlungsverzug und für versäumte Mitteilungspflichten stehen sollen. Die dort genannte Adresse führt zum Prüfdatum auf eine Fehlerseite, und auf der Dokumentenseite ist keine Preisliste verlinkt. Damit sind genau die Beträge nicht nachvollziehbar, die im Streitfall anfallen. Wer abschließt, sollte die Preisliste anfordern; die AGB sehen ausdrücklich vor, dass sie auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.
Werbung und Belegbarkeit
Der Auftritt arbeitet mit einem betont saloppen Ton und darunter mit einem Preis-Superlativ, der ohne Stichtag, ohne Vergleichsgrundlage und ohne Quelle steht. Das heißt nicht, dass der Tarif teuer wäre — es heißt, dass die Werbeaussage keine Information ist. Den Preisvergleich müssen Sie ohnehin für Ihre Postleitzahl führen, weil sich Netzentgelte und Konzessionsabgaben regional deutlich unterscheiden. Ein zweiter Punkt betrifft die Erreichbarkeit: Der Kundenservice ist nach den AGB schriftlich und per E-Mail zu erreichen, dazu kommen Kundenportal, Ticketsystem und App. Eine Telefonnummer für Endkunden ist nicht veröffentlicht; die Nummern im Kontaktdatenblatt richten sich an Marktpartner. Zugesagt ist eine Antwortfrist von vier Wochen auf Beanstandungen.
Kundenservice, Kündigung und Umzug
Wer beim Online-Produkt abschließt, verpflichtet sich zur Registrierung im Kundenportal — und die AGB halten fest, dass Mitteilungen und Rechnungen grundsätzlich nicht auf dem Postweg verschickt werden. Alles liegt im Postfach des Portals, über neue Eingänge informiert eine E-Mail. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Schreiben wie Preisanpassungen, Mahnungen oder Kündigungen zusätzlich per Post zu senden; verlassen sollte man sich darauf nicht. Praktisch bedeutet das: Halten Sie die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und sehen Sie regelmäßig ins Portal, denn dort liegen auch die Fristen. Im Streitfall ist die Schlichtungsstelle Energie e. V. zuständig. Hier lohnt ein Hinweis, weil die eigenen Angaben widersprüchlich sind: Das Impressum enthält sowohl den Satz, man sei zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nicht verpflichtet, als auch zwei Absätze später die zutreffende Aussage, dass der Lieferant zur Teilnahme verpflichtet ist. Die AGB formulieren es eindeutig: Aras ist gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Lassen Sie sich von der ersten Formulierung also nicht abhalten.
Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat — bei unbefristeten Verträgen jederzeit, bei einer Mindestlaufzeit spätestens einen Monat vor deren Ende. Erklären können Sie sie in Textform oder über die Website; beim Wechsel übernimmt das ohnehin der neue Lieferant. Beim Umzug greift die übliche Regel: außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, die unwirksam wird, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse fortzusetzen. Denken Sie in diesem Fall an die Bonusregel — der Anspruch entfällt beim Wechsel der Verbrauchsstelle. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte die Fristen kennen: Gesperrt werden darf erst ab 100 Euro Rückstand und vier Wochen nach Androhung, der Beginn ist acht Werktage vorher brieflich anzukündigen — das ist mehr Vorlauf, als das Gesetz mindestens verlangt. Mit der Androhung muss der Anbieter über Wege informieren, die Sperre abzuwenden, ausdrücklich auch über örtliche Hilfsangebote und Schuldnerberatung.
So kündigen Sie bei Aras Energy
Frist prüfen
Gekündigt wird mit einem Monat Frist – bei unbefristeten Verträgen jederzeit, bei einer Mindestlaufzeit spätestens einen Monat vor deren Ablauf. Sonst verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
In Textform oder über die Website erklären
Die AGB lassen beide Wege zu. Beim Wechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung; Aras sagt zu, den Wechsel zügig und unentgeltlich zu ermöglichen.
Bestätigung abwarten Kundenportal
Aras bestätigt die Kündigung laut AGB unverzüglich nach Eingang in Textform. Prüfen Sie dabei auch das Postfach im Kundenportal, nicht nur den Briefkasten.
Schlussrechnung im Blick behalten Sechs Wochen
Die Abschlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung vorliegen, zu viel gezahlte Abschläge sind binnen zwei Wochen zu erstatten.
Für wen Aras Energy passt
Aras Energy passt zu Haushalten, die den Preis über alles stellen, digital arbeiten und bereit sind, das erste Vertragsjahr durchzuhalten — denn den größeren Teil des Bonus gibt es erst danach. Sie passt nicht zu Haushalten, die einen Umzug vor sich haben, weil der Bonusanspruch damit entfällt, und nicht zu denen, die im Problemfall zum Hörer greifen wollen. Wem die Stromherkunft wichtig ist, findet hier keinen belegten Ökotarif und ein Kennzeichen, das weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Und wer ein möglichst vollständiges Bild will, sollte die Bewertungsprofile vor dem Abschluss selbst ansehen: Sie sind klein, aber sie zeigen bei allen drei Plattformen in dieselbe Richtung.
Das spricht dafür – und darauf sollten Sie achten
Vorteile
- Die AGB definieren die drei Garantiestufen ausdrücklich und benennen den Umfang jeder einzelnen
- Der dynamische Tarif kommt mit einem klaren Risikohinweis: nach oben gibt es keine Absicherung
- Kündigung ist auch über die Website möglich, mit einem Monat Frist und ohne lange Bindung nach der Erstlaufzeit
Nachteile
- Das Stromkennzeichen weist mit 775 Gramm CO₂ je Kilowattstunde mehr als das Doppelte des Bundesdurchschnitts aus
- Den Neukundenbonus gibt es erst nach zwölf vollen Belieferungsmonaten; bei einem Umzug entfällt er
- Die in den AGB dreifach zugesagte Preisliste mit den Pauschalen ist unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar
- Es gibt keine veröffentlichte Kundenhotline; der Service läuft schriftlich und über ein Portal
Wer zu diesem Zuschnitt passt, findet die aktuellen Konditionen und den Wechselantrag direkt bei Aras Energy*. Ähnlich zugeschnitten sind andere junge Onlineanbieter ohne eigenes Netz, etwa Ostrom oder Rabot Energy, die ebenfalls stark auf App und Portal setzen; wer stattdessen einen etablierten Versorger mit Telefonservice sucht, findet die Alternativen samt Porträts in der Übersicht Stromanbieter im Porträt.
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