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Erfahrungen: Tarife, Bewertungen, Kündigung

Hinter der Marke immergrün! steht als Vertragspartner die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH aus Leverkusen: ein reiner Online-Anbieter für Strom und Gas, der seit 2011 am Markt ist. Diese Seite ordnet ein, welche Gesellschaft wofür haftet, was die Bewertungsplattformen tatsächlich messen, unter welchen Bedingungen der Bonus gewährt wird und wie Kündigung und Umzug ablaufen. Zuletzt geprüft: 18. September 2026; Konditionen können sich ändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertragspartner ist die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH in Leverkusen; immergrün! ist nur die Marke.
  • Der Anbieter hat sein Trustpilot-Profil erst 2026 beansprucht und keine negative Bewertung beantwortet.
  • Trustpilot zeigt 1,2 von 5 aus 2.249 Bewertungen, Verivox 3,8 und CHECK24 3,9 — die Profile messen Verschiedenes.
  • Der Neukundenbonus setzt zwölf Monate im selben Tarif voraus und wird vorher nicht verrechnet.

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immergrün! im Überblick

Beim Namen lohnt Genauigkeit, weil zwei Gesellschaften auftreten. Liefern und abrechnen wird die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH — sie ist Ihr Vertragspartner, und das Impressum bezeichnet immergrün! ausdrücklich als deren Marke. Die Website selbst betreibt dagegen die immergrün-Energie GmbH unter derselben Anschrift. Geliefert wird außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, und zwar in engen Grenzen: Die AGB setzen einen Eintarifzähler voraus und beliefern Strom nur zwischen 1.000 und 30.000 Kilowattstunden im Jahr, Gas zwischen 5.000 und 150.000. Wärmepumpe, Nachtspeicher, Heizstrom oder eine Photovoltaikanlage an derselben Stelle brauchen eine vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform — wer das übersieht, riskiert Streit über die Belieferung.

Steckbrief immergrün!

Merkmalimmergrün! – Stand 18.9.2026
VertragspartnerRheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen; Amtsgericht Köln, HRB 102538
GeschäftsführungInes Hoerner, Volker Engel
Marke und Websiteimmergrün! ist laut Impressum eine Marke der genannten Gesellschaft; die Website betreibt die immergrün-Energie GmbH, Amtsgericht Köln, HRB 78178
Lieferant seit2011
AngebotStrom und Gas; beim Strom unter anderem der dynamische Tarif EnerFlex
Grundversorgernein – Belieferung laut AGB außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung
Verbrauchsgrenzennur Eintarifzähler; Strom 1.000 bis 30.000 kWh, Gas 5.000 bis 150.000 kWh im Jahr. Wärmepumpe, Nachtspeicher, Heizstrom und Photovoltaik nur mit vorheriger Zustimmung in Textform
StromherkunftÖkostromprodukt 0 g CO₂ je kWh. Unternehmensverkaufsmix 2025: 354 g, Gesamtenergieträgermix der Gesellschaft: 720 g CO₂ je kWh
Gütesiegelkeines in der Stromkennzeichnung genannt
Vertragslaufzeitenohne abweichende Vereinbarung zwölf Monate; Kündigungsfrist ein Monat; die Preisgarantie verlängert sich nicht automatisch mit
Vertriebswegealle Tarife sind Online-Tarife; dazu Service-Hotline, Kundenportal und Kontaktformular
Websiteimmergruen-energie.de
Alle Angaben laut Impressum, AGB und Stromkennzeichnung des Anbieters, Abruf 18. September 2026.

Welche Tarife an Ihrer Adresse angeboten werden, hängt vom Netzgebiet ab; die Tarifseiten bei immergrün! zeigen ohne Postleitzahl keine Angebote.

immergrün! Erfahrungen und Bewertungen

Die Spanne von 1,2 bis 3,9 ist die größte in dieser Porträtreihe, und sie erklärt sich zum Teil aus dem Erhebungsweg: Trustpilot sammelt offen und ohne Einladung, Verivox und CHECK24 befragen dagegen Kundschaft, die über das jeweilige Portal gekommen ist, und decken nur Wechsel und erstes Vertragsjahr ab. Zwei Punkte bleiben trotzdem bemerkenswert. Erstens ist die Trustpilot-Stichprobe mit über zweitausend Bewertungen nicht klein, und der Einstern-Anteil liegt deutlich höher als bei jedem anderen Anbieter dieser Reihe. Zweitens hat das Unternehmen sein Profil erst im Februar 2026 beansprucht und keine der 538 negativen Bewertungen beantwortet — bei anderen Anbietern liegt diese Quote nahe hundert Prozent. Für dieses Porträt haben wir die Angaben des Anbieters und die aggregierten Werte öffentlicher Bewertungsprofile ausgewertet, keine einzelnen Rezensionen. Bewertungsplattformen bilden vor allem Kunden ab, die einen Anlass hatten; sie erlauben keine belastbare Aussage über die allgemeine Servicequalität.

Bewertungen im Überblick – und was jede Plattform misst

Trustpilot: 1,2 von 5 2.249 Bewertungen

Bewertet wird die Marke offen und ohne Einladung; 2.135 der Bewertungen vergeben einen Stern, 48 fünf. Das Profil wurde erst im Februar 2026 vom Unternehmen beansprucht, kostenpflichtige Funktionen nutzt es nicht — und von 538 negativen Bewertungen ist keine beantwortet. Abruf 18. September 2026.

Verivox: 3,8 von 5 2.184 Bewertungen

Bewertet werden zwei frühe Phasen getrennt: Wechselprozess 3,8 aus 1.356 Bewertungen, erstes Vertragsjahr 3,7 aus 828. Was danach kommt, erfasst das Profil nicht. Abruf 18. September 2026.

CHECK24: 3,9 von 5 3.680 Bewertungen

Bewertet werden Abschlüsse über CHECK24, ausdrücklich zur Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgung; 72 Prozent der Bewertenden würden weiterempfehlen. Abruf 18. September 2026.

Trustpilot, Verivox und CHECK24, jeweils Abruf 18. September 2026. Einzelne Rezensionstexte wurden nicht ausgewertet.

immergrün! Tarife und Vertragsbedingungen

Tarifnamen sind bei immergrün! schwer zu fassen: Die Tarifseiten zeigen ohne Postleitzahl keine Angebote, und in Fußnoten und Fließtext tauchen lediglich ein Tarif namens Spar Smart M sowie die Familie EnerFlex mit den Varianten Prime IG, Blue und Select auf; für Gas findet sich gar kein Tarifname. EnerFlex ist das dynamische Modell: Der Arbeitspreis richtet sich ab dem zweiten Monat nach dem Durchschnitt der Day-Ahead-Spotpreise der EPEX für den jeweiligen Beschaffungsmonat, monatlich kündbar. Dazu kommen zwei Aufschläge, die man kennen sollte, weil sie in der Tarifanzeige leicht untergehen: eine Fixkostenpauschale im Grundpreis ab dem zweiten Kalendermonat und eine Servicepauschale von sieben Prozent auf den monatlichen Gesamtnettoendpreis. Für die übrigen Tarife gilt laut AGB ohne abweichende Vereinbarung eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit einem Monat Kündigungsfrist; danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat kündbar.

Bei der Preisgarantie arbeiten die AGB mit der eingeschränkten Variante: Sie erfasst nur die nicht hoheitlich festgelegten Bestandteile, Steuern, Abgaben und sonstige hoheitliche Belastungen dürfen auch während der Garantie weitergegeben werden. Wichtiger noch ist eine Klausel, die oft übersehen wird: Verlängert sich der Vertrag, verlängert sich die Preisgarantie nicht automatisch mit — dafür wäre eine ausdrückliche Zusatzvereinbarung nötig. Wer also nach Ablauf der zwölf Monate einfach weiterläuft, steht ohne Garantie da. Kommt es zu einer Preisänderung, greift das Sonderkündigungsrecht. Es lohnt sich, solche Schreiben genau daraufhin zu lesen, ob sämtliche Preisbestandteile alt gegen neu gegenübergestellt sind.

Der Bonus ist bei diesem Anbieter der Punkt mit den meisten Bedingungen — und sie stehen an drei verschiedenen Stellen. Der prozentuale Neukundenbonus setzt laut Fußnote zwölf Monate ununterbrochener Belieferung voraus, und zwar durchgehend im selben Tarif; verrechnet wird er dann über die erste Jahresabrechnung. Bemessungsgrundlage sind die Gesamtkosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs — gedeckelt allerdings auf die Verbrauchsangabe und die Preise, die bei Vertragsschluss galten. Er entfällt, wenn Sie vor Ablauf der zwölf Monate kündigen, wenn der Vertrag aus von Ihnen zu vertretenden Gründen endet — oder, so die Fußnote wörtlich, bei einem sonstigen Vertragsverstoß. Der Willkommensbonus für den dynamischen Tarif folgt einer anderen Logik: Er wird rund 90 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt, sofern der Vertrag dann noch besteht. Die AGB fügen eine Bedingung hinzu, die auf keiner der beiden Fußnoten steht: Wer in den letzten sechs Monaten eine Vertragserklärung widerrufen hat, gilt nicht als Neukunde. Und sie schließen aus, dass ein noch nicht fälliger Bonus mit den monatlichen Abschlägen verrechnet wird — der Betrag senkt also unterjährig nichts.

Vor dem Abschluss bei immergrün! prüfen

Halten Sie zwölf Monate im selben Tarif durch? Der Neukundenbonus verlangt zwölf Monate ununterbrochene Belieferung, durchgehend im selben Tarif, und läuft erst über die erste Jahresabrechnung. Eine vorherige Verrechnung mit Abschlägen ist laut AGB ausgeschlossen. AGB Ziffer 9
Stimmt Ihre Verbrauchsangabe? Bemessungsgrundlage ist der tatsächliche Verbrauch, gedeckelt auf Ihre Angabe bei Vertragsschluss und die damals geltenden Preise. Eine zu hohe Schätzung bringt also keinen höheren Betrag. Fußnote 12
Haben Sie zuletzt einen Vertrag widerrufen? Die AGB schließen Boni auch dann aus, wenn Sie in den letzten sechs Monaten eine Vertragserklärung widerrufen haben. Auf den Website-Fußnoten steht diese Sperre nicht.
Passt Ihr Zähler und Ihr Verbrauch? Beliefert wird nur mit Eintarifzähler und innerhalb fester Verbrauchsgrenzen. Wärmepumpe, Nachtspeicher, Heizstrom und Photovoltaik brauchen eine vorherige Zustimmung in Textform.
Läuft die Preisgarantie weiter? Verlängert sich der Vertrag, verlängert sich die Preisgarantie laut AGB nicht automatisch mit — dafür wäre eine ausdrückliche Zusatzvereinbarung nötig. AGB Ziffer 4
AGB des Anbieters sowie die Fußnoten 7 und 12 der Website, Abruf 18. September 2026.

Ein praktischer Hinweis zur Vertragsprüfung: Die AGB sind auf der Website weder im Footer noch in der Navigation oder der Sitemap verlinkt und nur über den direkten Dateipfad erreichbar; ein Stand- oder Versionsvermerk fehlt. Lassen Sie sich die geltende Fassung deshalb vor dem Abschluss zusenden.

Besonderheiten

Der dynamische Tarif EnerFlex

EnerFlex bindet den Arbeitspreis nicht an die Viertelstunde, sondern an den Monatsdurchschnitt: Maßgeblich ist ab dem zweiten Monat der Mittelwert der Day-Ahead-Spotpreise der EPEX für den Beschaffungsmonat. Das nimmt dem Modell die Spitzen, macht Lastverschiebung innerhalb eines Tages aber wirkungslos — anders als bei Anbietern mit viertelstündlicher Abrechnung profitieren Sie hier nicht davon, die Waschmaschine nachts laufen zu lassen. Wirtschaftlich entscheidend sind deshalb die beiden Aufschläge: die Fixkostenpauschale im Grundpreis ab dem zweiten Kalendermonat und die Servicepauschale von sieben Prozent auf den monatlichen Gesamtnettoendpreis. Letztere wächst mit dem Rechnungsbetrag, wirkt also gerade dann am stärksten, wenn die Börsenpreise hoch sind. Wer den Tarif erwägt, sollte beides in die Rechnung einbeziehen und nicht nur den Börsenpreis vergleichen.

Was der Name über den Strom sagt – und was nicht

Der Markenname legt Ökostrom nahe, die Quellen sind an dieser Stelle jedoch widersprüchlich. Die FAQ schreibt, das gesamte Stromangebot bestehe aus Ökostrom. Ein Hinweis am Logo, der auf jeder Seite steht, sagt das Gegenteil: Der Name stehe nicht für Ökotarife und sage nichts über die Klimawirkung aus; versorgt werde in der Regel mit konventionellem Energiemix. Die Stromkennzeichnung stützt die zweite Aussage. Sie weist für 2025 drei Werte aus: Das eigens gekennzeichnete Ökostromprodukt besteht zu 100 Prozent aus EEG-geförderten erneuerbaren Energien und kommt auf 0 Gramm CO₂ je Kilowattstunde. Der Unternehmensverkaufsmix enthält dagegen 27,2 Prozent Kohle und 17,3 Prozent Erdgas und liegt bei 354 Gramm. Der Gesamtenergieträgermix der Gesellschaft schließlich besteht zu 55,5 Prozent aus Kohle und zu 35,2 Prozent aus Erdgas — 720 Gramm CO₂ je Kilowattstunde, mehr als das Doppelte des deutschen Durchschnitts von 300 Gramm. Ein Gütesiegel führt die Kennzeichnung nicht. Wer Wert auf die Bilanz legt, muss also gezielt das Ökostromprodukt wählen und sich die Zuordnung bestätigen lassen; was Siegel darüber hinaus verlangen, zeigt unser Vergleich der Ökostrom-Siegel.

Kundenservice, Kündigung und Umzug

Erreichbar ist der Anbieter über eine Service-Hotline werktags von 9 bis 18 Uhr, dazu über Kontaktformular, E-Mail und Kundenportal; für Interessenten gibt es eine eigene Nummer. Bemerkenswert ist, dass das Unternehmen neben der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdeadresse nach § 111a EnWG auch einen hausinternen Verbraucherbeauftragten benennt — eine Einrichtung, die man bei Wettbewerbern selten findet. Bleibt eine Beschwerde vier Wochen ohne Abhilfe, steht der Weg zur Schlichtungsstelle Energie e. V. offen.

Gekündigt wird über ein Online-Formular, getrennt für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung; Textform genügt. Beim Umzug sieht die AGB ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist vor, das entfällt, wenn der Versorger binnen zwei Wochen anbietet, Sie am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeliefern. Eine Klausel verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Melden Sie den Umzug gar nicht, endet der Vertrag zwar zum Auszug, die AGB machen Sie dann aber schadensersatzpflichtig. Ein Umzug gehört hier also immer schriftlich gemeldet.

So kündigen Sie bei immergrün!

1

Frist bestimmen

Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate, die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Laufzeit. Danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat kündbar.

2

Online-Formular nutzen

Es gibt ein Formular für die ordentliche und eines für die außerordentliche Kündigung. Textform genügt, ein Brief ist nicht nötig.

3

Bonus-Folgen bedenken Kostenfolge

Wer vor Ablauf von zwölf Belieferungsmonaten selbst kündigt, verliert den Neukundenbonus vollständig.

4

Umzug rechtzeitig melden Schadensersatz

Beim Umzug können Sie außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Melden Sie den Umzug gar nicht, endet der Vertrag zum Auszug — und Sie sind laut AGB schadensersatzpflichtig.

AGB des Anbieters, Ziffern 4 und 13, sowie die Kündigungsseite, Abruf 18. September 2026.

Für wen immergrün! passt

Das Angebot richtet sich an Haushalte mit Standardzähler und mittlerem Verbrauch, die online abschließen und mindestens zwölf Monate bleiben — kürzer lohnt der Bonus nicht, und das ist der wesentliche Preisbestandteil des Angebots. Wer eine Wärmepumpe, einen Nachtspeicher oder eine Photovoltaikanlage hat, muss die Belieferung vorab gesondert vereinbaren. Wer hier abschließt, sollte deshalb Abschläge, Preisänderungsschreiben und die Jahresabrechnung aufmerksam prüfen und Unterlagen aufbewahren — das gilt bei jedem Anbieter, hier aber mit besonderem Grund.

Das spricht dafür – und darauf sollten Sie achten

Vorteile

  • Service-Hotline mit festen Zeiten, dazu Kundenportal, Kontaktformular und ein hausinterner Verbraucherbeauftragter
  • Ein laufzeitfreier Tarif mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit steht zur Wahl
  • Das Ökostromprodukt wird mit 0 Gramm CO₂ je Kilowattstunde ausgewiesen

Nachteile

  • Der Unternehmensverkaufsmix liegt über dem Bundesdurchschnitt, der Gesamtmix der Gesellschaft mehr als doppelt so hoch
  • Website-FAQ und Logo-Hinweis widersprechen sich in der Frage, ob das Angebot Ökostrom ist
  • Der Neukundenbonus verfällt vollständig, wenn Sie vor Ablauf von zwölf Monaten selbst kündigen
  • Die AGB sind auf der Website nicht verlinkt und tragen keinen Stand- oder Versionsvermerk
Eigene Auswertung von AGB, Website-Fußnoten, Stromkennzeichnung, Bewertungsprofilen, Abruf 18. September 2026.

Wer zu diesem Zuschnitt passt, findet bei immergrün! die aktuellen Konditionen und den Wechselantrag. Ähnlich zugeschnittene Online-Anbieter mit Bonuslogik sind E WIE EINFACH und Yello; wer stattdessen einen regionalen Versorger mit Telefonservice oder einen dynamischen Tarif mit viertelstündlicher Abrechnung sucht, findet die Alternativen samt Porträts in der Übersicht Stromanbieter im Porträt.

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