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Rheinpower

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Erfahrungen: Tarife, Bewertungen, Kündigung

Ihr Vertragspartner wäre die Stadtwerke Duisburg AG: Rheinpower ist deren Online-Marke, bundesweit im Wechselgeschäft mit neun Strom- und sechs Gastarifen. Diese Seite ordnet ein, warum drei Bewertungsplattformen für denselben Anbieter zwischen 1,5 und 4,4 Sternen zeigen, welche Fristen die AGB für die Schlussrechnung setzen, was die Preisgarantie ausnimmt und warum die wichtigsten Zahlen erst im Bestellprozess erscheinen. Zuletzt geprüft: 19. September 2026; Konditionen können sich ändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinpower ist die Online-Marke der Stadtwerke Duisburg AG; diese ist Ihr Vertragspartner.
  • Die drei Bewertungsprofile reichen von 1,5 bis 4,4 — sie messen Marke, Wechsel und Muttergesellschaft.
  • Die AGB sagen die Abschlussrechnung binnen sechs Wochen und die Erstattung eines Guthabens binnen zwei Wochen zu.
  • Laufzeit, Kündigungsfrist, Mahnkosten und Bonushöhe stehen nur im Produktdatenblatt aus dem Bestellprozess.

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Rheinpower im Überblick

Wer hier unterschreibt, wird nicht Kunde einer eigenen Gesellschaft: Rheinpower ist nach Angabe des Impressums eine eingetragene Marke der Stadtwerke Duisburg AG, und diese ist auch der Vertragspartner in den AGB. Über der Stadtwerke Duisburg AG steht die DVV Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, den Aufsichtsrat führt der Duisburger Oberbürgermeister — auch dieser Anbieter ist also kommunal verankert. Die Marke selbst gibt es nach eigener Angabe seit über fünfzehn Jahren, das Stadtwerk dahinter seit über 150. Der Zuschnitt ist der eines Online-Vertriebs: Tarifrechner, Kundenportal, Servicehotline, dazu eine Kundenkarte mit Vergünstigungen bei Partnern. Geliefert wird bundesweit, ausdrücklich nur an Adressen in Deutschland. Das Porträt der Stadtwerke Duisburg auf dieser Website betrachtet dieselbe Gesellschaft aus der regionalen Perspektive; hier geht es um die bundesweite Online-Marke.

Steckbrief Rheinpower

MerkmalRheinpower – Stand 19.9.2026
VertragspartnerStadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg; Amtsgericht Duisburg, HRB 1140. R(H)EINPOWER ist nach eigener Angabe eine eingetragene Marke dieser Gesellschaft
VorstandMarcus Vunic (Vorstandsvorsitzender), Andreas Gutschek; Aufsichtsratsvorsitz: Duisburger Oberbürgermeister Sören Link
Muttergesellschaftkommunal
DVV Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH; das eigene Porträt der Stadtwerke Duisburg steht auf dieser Website
Marke seitüber 15 Jahre
eigene Angabe; die Stadtwerke Duisburg sind nach Verivox seit über 150 Jahren als Versorger aktiv
Angebotneun Stromtarife, darunter zwei für Wärmepumpen und einer mit intelligentem Messsystem, sowie sechs Gastarife; dazu eine Kundenkarte mit Partnervorteilen
Liefergebietbundesweit; die Belieferung erfolgt nach eigener Angabe ausschließlich an Adressen in Deutschland
StromherkunftÖko oder konventionell
fünf Tarife tragen den Zusatz „Natur“ mit 0 g CO₂ je kWh, vier nicht – für diese weist die Stromkennzeichnung 405 g aus. Der Unternehmensmix der Stadtwerke Duisburg liegt bei 537 g, Deutschland bei 300 g
GütesiegelTÜV SÜD EE02
Erneuerbare-Energien-Siegel für die Naturstromprodukte; Zertifikat auf der Website hinterlegt
Preisgarantieje nach Tarif
Dauer nur im Produktdatenblatt; ausgenommen sind laut AGB alle staatlich veranlassten Belastungen und Entlastungen einschließlich solcher, die die Netznutzung betreffen
Kündigungsfristim Produktdatenblatt
nach Ablauf der Erstlaufzeit ein Monat; die Frist zum Ende der Erstlaufzeit nennen weder Website noch AGB
Bonitätsprüfungja, ausdrücklich
die AGB sehen eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei vor und erlauben die Ablehnung des Vertragsschlusses
VertriebswegeTarifrechner, Kundenportal „Mein R(h)einpower“, kostenlose Servicehotline, Kündigungsformular ohne Login
Websiterheinpower.de
Alle Angaben laut Impressum, den AGB für die Lieferung von Strom in der Fassung vom 1. Januar 2026, den Tarif- und Serviceseiten, der Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG für 2025 sowie dem Verivox-Anbieterprofil, Abruf 19. September 2026.

Welche Tarife an Ihrer Adresse angeboten werden, zeigt der Tarifrechner bei Rheinpower* nach Eingabe der Postleitzahl; das Produktdatenblatt kommt mit dem Angebot.

Rheinpower Erfahrungen und Bewertungen

Eine Frist gehört an den Anfang, weil sie genau das Thema betrifft, das in den Bewertungen am häufigsten auftaucht. Die AGB sagen dem Kunden die Verbrauchsabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des abzurechnenden Zeitraums zu, die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses und die Erstattung eines Guthabens binnen zwei Wochen (AGB Strom der Stadtwerke Duisburg AG, Ziffer 8, Abruf 19. September 2026). Wer wechselt, sollte den Zählerstand zum Lieferende notieren und diese Fristen im Kalender haben.

Bewertungen im Überblick – und was jede Plattform misst

Trustpilot: 1,5 von 5 377 Bewertungen

Abruf 19. September 2026, davon 52 aus den letzten zwölf Monaten; 91 Prozent davon mit einem Stern. Zwei Angaben der Plattform gehören dazu: Das Profil ist nicht beansprucht — das Unternehmen hat es nicht übernommen und antwortet dort nicht. Und es gibt keine Aufzeichnungen über Bewertungseinladungen, weshalb Trustpilot selbst vor eingeschränkter Repräsentativität warnt. Die Stichprobe besteht also fast ausschließlich aus Menschen mit einem konkreten Anlass.

CHECK24: 4,4 von 5 1.384 Bewertungen

Abruf 19. September 2026, dazu 86 Prozent Weiterempfehlung. Der Kasten ist dort allerdings mit „Kundenbewertungen für Stadtwerke Duisburg“ überschrieben — bewertet wird also die Muttergesellschaft, nicht die Online-Marke. Einen Erhebungsrahmen nennt das Portal darüber hinaus nicht.

Verivox: 4,3 von 5 241 Bewertungen

Abruf 19. September 2026, davon 66 Prozent mit fünf und 7 Prozent mit einem Stern. Die Bewertungen lassen sich nach Wechselprozess und erstem Vertragsjahr filtern und betreffen den über das Portal abgewickelten Wechsel — also den Anfang der Kundenbeziehung.

Trustpilot, CHECK24 und Verivox, jeweils Abruf 19. September 2026. Einzelne Rezensionstexte wurden nicht ausgewertet.

Kein anderer Anbieter dieser Reihe zeigt eine so weite Spanne — zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert liegen fast drei Sterne. Sie erklärt sich vollständig aus dem, was jede Plattform überhaupt misst. Trustpilot erfasst die Online-Marke ohne jede Einladung: Das Unternehmen hat das Profil nicht beansprucht und lädt niemanden zur Bewertung ein, sodass dort praktisch nur Menschen schreiben, die einen Anlass hatten — die Plattform warnt selbst davor, das für repräsentativ zu halten. CHECK24 bewertet ausdrücklich die Muttergesellschaft Stadtwerke Duisburg, also auch das regionale Geschäft mit seinen eigenen Servicewegen. Verivox misst den über das eigene Portal abgewickelten Wechsel und das erste Vertragsjahr, also den Anfang der Kundenbeziehung. Drei Messgegenstände, drei Ergebnisse. Die Themenfilter des Trustpilot-Profils führen unter anderem Kündigung, Rückerstattung und Zahlung. Für dieses Porträt haben wir die Angaben des Anbieters und die aggregierten Werte öffentlicher Bewertungsprofile ausgewertet, keine einzelnen Rezensionen. Bewertungsplattformen bilden vor allem Kunden ab, die einen Anlass hatten; sie erlauben keine belastbare Aussage über die allgemeine Servicequalität.

Rheinpower Tarife und Vertragsbedingungen

Das Stromangebot ist nach einem einfachen Namensschema geordnet, das man einmal verstanden haben muss: MeinStrom 12 und 24 stehen für die Laufzeit in Monaten, MeinStrom Pur für einen Vertrag, über dessen Verlängerung Sie nach Anbieterangabe Monat für Monat neu entscheiden, und der Zusatz „Natur“ für Ökostrom. Dazu kommen zwei Wärmepumpentarife und MeinStrom IQ Pur Natur für Haushalte mit intelligentem Messsystem. Beim Gas gilt dasselbe Schema mit sechs Tarifen. Was die Tarifseiten dagegen nicht nennen, ist bemerkenswert: keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist, keine Dauer der Preisgarantie. Die AGB erklären auch, warum — sie verweisen dafür an sechs verschiedenen Stellen auf das Produktdatenblatt, das erst mit dem Angebot kommt. Dort stehen außerdem die Mahnkosten, die Kosten einer Versorgungsunterbrechung und die Bonushöhe. Wer vergleichen will, muss also erst ein Angebot anfordern.

Bei der Preisgarantie lohnt der genaue Blick in die AGB, denn die Ausnahmeliste ist die weiteste dieser Reihe. Ausgenommen ist alles, was der Staat an Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten neu einführt, ändert oder streicht — und zwar ausdrücklich auch dann, wenn es die Netznutzung betrifft. Netzentgelte machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus; eine Garantie, die sie ausnimmt, sichert entsprechend weniger als eine, die sie einschließt. Immerhin gibt es eine Regel, die man sonst selten findet: Nach Ablauf der ersten Preisgarantie schließt sich laut AGB jeweils eine weitere an, deren Dauer ebenfalls im Produktdatenblatt steht. Für Preisänderungen außerhalb der Garantie gilt die vertraute Mechanik nach § 315 BGB mit Saldierungspflicht und jährlicher Kostenprüfung; angekündigt wird einen Monat vorher, und dazu gibt es ein fristloses Kündigungsrecht. Eine Ausnahme davon steht auch hier: Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes wird ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit weitergegeben.

Beim Bonus dreht sich das Bild, und zwar deutlich zugunsten dieses Anbieters. Er ist der einzige dieser Reihe, dessen öffentliche AGB die Bonusregeln vollständig enthalten. Der Neukundenbonus setzt zwölf ununterbrochene Versorgungsmonate voraus und wird mit der darauffolgenden Verbrauchsabrechnung gutgeschrieben; ein überschießendes Guthaben wird ausgezahlt. Neukunde ist, wer in den sechs Monaten vor Vertragsschluss im eigenen Haushalt nicht von der Gesellschaft beliefert wurde und in dieser Zeit auch keinen Stromvertrag mit ihr widerrufen hat. Der Sofortbonus wird zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Termin fällig, spätestens sechzig Tage nach Lieferbeginn; er entfällt bei vorzeitigem Vertragsende, und die Zahlung darf verweigert werden, solange offene Forderungen bestehen. Nur die Höhe steht wieder im Produktdatenblatt, gestaffelt nach Verbrauchssegmenten. Einen Punkt sollten Sie vor dem Wechsel kennen: Die AGB sehen vor dem Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei vor und erlauben ausdrücklich, den Vertragsschluss abzulehnen.

Vor dem Abschluss bei Rheinpower prüfen

Das Produktdatenblatt lesen und aufheben. Erstlaufzeit, Kündigungsfrist, Dauer der Preisgarantie, Mahnkosten, Kosten einer Versorgungsunterbrechung und die Höhe des Neukundenbonus stehen sämtlich dort — und nirgends sonst. Die AGB verweisen an sechs Stellen darauf. sechs Verweise
Ob der Tarif „Natur“ heißt. Die fünf Tarife mit diesem Zusatz sind vom TÜV SÜD zertifizierter Ökostrom mit null Gramm CO₂. Die übrigen vier sind es nicht: Für sie weist die Stromkennzeichnung 405 Gramm je Kilowattstunde aus, ein Drittel davon aus Kohle.
Was die Preisgarantie ausnimmt. Die AGB nehmen alles aus, was der Staat an Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten neu einführt, ändert oder streicht — ausdrücklich auch dann, wenn es die Netznutzung betrifft. Das ist eine weite Ausnahme; Netzentgelte machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus.
Vor dem Abschluss wird die Bonität geprüft. Die AGB sehen eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei vor und erlauben ausdrücklich, den Vertragsschluss bei nicht ausreichender Bonität abzulehnen. Wer damit rechnen muss, sollte es wissen, bevor er den Altvertrag kündigt. AGB Ziff. 4
Die Vorwarnzeit vor einer Sperre ist kurz. Die AGB kündigen den Beginn einer Versorgungsunterbrechung drei Werktage im Voraus an. Andere Anbieter dieser Reihe nennen in ihren Bedingungen acht Werktage. Vier Wochen vor der geplanten Unterbrechung muss allerdings über kostenfreie Wege informiert werden, sie abzuwenden. AGB Ziff. 9
AGB für die Lieferung von Strom in der Fassung vom 1. Januar 2026, Ziffern 3, 4, 7, 8 und 9, sowie Stromkennzeichnung und Siegel-Seite, Abruf 19. September 2026.

Die vollständigen Bedingungen stehen in den AGB für die Lieferung von Strom, abrufbar im Downloadbereich.

Besonderheiten

Ökostrom ist hier eine Entscheidung

Bei den meisten Anbietern dieser Reihe bekommt man Ökostrom automatisch oder muss ihn gegen Aufpreis dazubuchen. Hier ist er eine Produktentscheidung, die man an einem einzigen Wort erkennt. Die fünf Tarife mit dem Zusatz „Natur“ sind vom TÜV SÜD geprüft und tragen dessen Erneuerbare-Energien-Siegel EE02 — ein unabhängiges Ökostrom-Siegel, das nicht viele Anbieter vorweisen. Die Stromkennzeichnung für 2025 weist für diese Produkte null Gramm CO₂ je Kilowattstunde aus, je zur Hälfte aus EEG-gefördertem Strom und aus Erneuerbaren mit Herkunftsnachweis. Für die vier Tarife ohne den Zusatz steht dagegen ein eigenes Diagramm: 405 Gramm je Kilowattstunde, ein Drittel des Mixes aus Kohle. Der Unternehmensmix der Stadtwerke Duisburg insgesamt liegt bei 537 Gramm und damit deutlich über dem deutschen Durchschnitt von 300 Gramm — allerdings enthält er auch die Industriekunden, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz privilegiert sind. Nach Anbieterangabe fließen die Mehrerlöse aus dem Naturstrom-Aufschlag vollständig in den Ausbau erneuerbarer Anlagen. Wer die Stromherkunft ernst nimmt, sollte hier also nicht nur auf den Preis, sondern auf das Wort „Natur“ im Tarifnamen achten.

Gastarife nach demselben Schema

Sechs Gastarife folgen der gleichen Logik wie beim Strom: MeinGas 12 und 24 für feste Laufzeiten, MeinGas Pur für monatliche Entscheidung, jeweils mit und ohne den Zusatz „Natur“. Eigene AGB für Gas liegen im Downloadbereich, ebenso die Grundversorgungsverordnung. Auch hier gilt: Laufzeit, Kündigungsfrist und Garantiedauer erfahren Sie erst über das Produktdatenblatt. Ein Hinweis zur Einordnung dieser Seite: Der Tarifvergleich am Seitenende bezieht sich auf Strom, weil für das Gasgeschäft dieser Marke kein eigener Eintrag im Verzeichnis geführt wird. Wie sich die Gastarife im Markt einordnen, zeigt deshalb der kostenlose Gastarifrechner.

Kundenservice, Kündigung und Umzug

Der Service ist auf Selbstbedienung ausgelegt: Kundenportal, Tarifrechner, Formulare für Umzug, Widerruf und Kündigung, dazu eine kostenlose Servicehotline. Beschwerden gehen nicht an die Marke, sondern an das Beschwerdemanagement der Stadtwerke Duisburg AG mit eigener Anschrift und eigener E-Mail-Adresse; erst wenn das erfolglos bleibt, ist der Weg zur Schlichtungsstelle Energie offen, an deren Verfahren Energieversorger verpflichtend teilnehmen. Ein Detail aus den AGB verdient Aufmerksamkeit, weil es bei Zahlungsschwierigkeiten zählt: Der Beginn einer Versorgungsunterbrechung wird drei Werktage im Voraus angekündigt. Andere Anbieter dieser Reihe nennen in ihren Bedingungen acht Werktage. Gesperrt werden darf ohnehin erst vier Wochen nach Androhung und ab einem Rückstand von 100 Euro, und vier Wochen vor der geplanten Unterbrechung muss das Unternehmen über kostenfreie Wege informieren, sie abzuwenden. Zwei weitere Regeln aus der Abrechnung: Bei einem SEPA-Lastschriftmandat ist die Vorabankündigung auf fünf Kalendertage verkürzt, und bei offenen Forderungen kontaktiert der Anbieter Sie nach eigener Angabe per SMS oder E-Mail mit einem Zahlungslink.

Für die Kündigung gilt Textform. Die Frist zum Ende der Erstlaufzeit steht im Produktdatenblatt; läuft der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit, beträgt sie einen Monat. Ein Onlineformular ohne Login deckt beide Fälle ab und lässt zwischen schnellstmöglichem Termin und Wunschtermin wählen. Beim Umzug können Sie außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen, wirksam zum Auszug oder später — mit einer Einschränkung, die die AGB ausdrücklich hervorheben: Eine rückwirkende Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wie bei anderen Anbietern entfällt das Kündigungsrecht, sobald Ihnen innerhalb von zwei Wochen angeboten wird, den Vertrag an der neuen Adresse unverändert weiterzuführen. Nennen Sie in der Kündigung die künftige Anschrift oder die Marktlokationsnummer. Und noch eine Regel, die selten so klar steht: Kommt die Belieferung binnen zwölf Monaten nach Vertragsschluss nicht zustande, dürfen beide Seiten binnen 14 Tagen nach der entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

So kündigen Sie bei Rheinpower

1

Frist aus dem Produktdatenblatt ablesen

Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit steht nur dort. Läuft der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit, gilt nach den AGB ein Monat.

2

Beim Wechsel den neuen Anbieter machen lassen

Ein Lieferantenwechsel ist laut AGB grundsätzlich kostenfrei und wird innerhalb der gesetzlichen Fristen abgewickelt; kündigen muss dann der neue Anbieter.

3

Sonst selbst kündigen – in Textform

Ein Onlineformular ohne Login fragt Vertragskontonummer, Name, Anschrift, E-Mail, Kündigungszeitpunkt und Kündigungsart ab. Brief oder E-Mail erfüllen die Textform ebenso.

4

Auf die Schlussrechnung achten 6 Wochen

Die AGB sagen eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses zu, Guthaben binnen zwei Wochen. Notieren Sie den Zählerstand zum Lieferende und den Tag Ihrer Kündigung.

AGB Ziffern 3, 5 und 8 in der Fassung vom 1. Januar 2026 sowie das Kündigungsformular unter rheinpower.de, Abruf 19. September 2026.

Für wen Rheinpower passt

Der Anbieter passt zu Haushalten, die online vergleichen, ein Angebot einholen und die Bedingungen darin auch lesen — denn ohne das Produktdatenblatt bleibt zu vieles offen. Wer Ökostrom will, findet mit den Natur-Tarifen ein unabhängig zertifiziertes Produkt; wer nicht aufpasst, landet bei einem Tarif mit einem Drittel Kohle im Mix. Wer vor allem Preisstabilität sucht, sollte die weite Ausnahmeliste der Preisgarantie gegen die anderer Anbieter halten. Und wer den Wechsel plant, sollte sich die eigenen Fristzusagen des Anbieters zur Abschlussrechnung notieren — das Thema taucht in den Bewertungen häufig auf. Ausdrücklich positiv fällt auf, dass die Bonusbedingungen vollständig öffentlich sind und dass eine Änderung der AGB hier nicht durch Schweigen wirksam wird.

Das spricht dafür – und darauf sollten Sie achten

Vorteile

  • Die Bonusregeln stehen vollständig in den öffentlichen AGB — als einziger Anbieter dieser Reihe
  • Die AGB nennen feste Fristen für Verbrauchs- und Abschlussrechnung sowie für die Erstattung von Guthaben
  • Eine AGB-Änderung ist nur bei objektiver Notwendigkeit zulässig; Schweigen gilt nicht als Zustimmung
  • Die Naturstromtarife tragen mit dem TÜV-SÜD-Siegel EE02 ein unabhängiges Zertifikat

Nachteile

  • Laufzeit, Kündigungsfrist, Garantiedauer, Mahnkosten und Bonushöhe stehen ausschließlich im Produktdatenblatt
  • Die Preisgarantie greift nicht, wenn sich staatlich veranlasste Lasten rund um die Netznutzung ändern
  • Eine Umsatzsteueränderung wird ohne Ankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht weitergegeben
  • Der Unternehmensmix der Muttergesellschaft liegt mit 537 Gramm CO₂ je Kilowattstunde deutlich über dem deutschen Durchschnitt
Eigene Auswertung von AGB, Tarif- und Serviceseiten, Stromkennzeichnung und der drei Bewertungsprofile, Abruf 19. September 2026.

Wer zu diesem Zuschnitt passt, findet die aktuellen Konditionen und den Wechselantrag direkt bei Rheinpower*. Ähnlich zugeschnitten sind andere Online-Marken kommunaler Versorger mit bundesweitem Vertrieb; wer stattdessen einen Konzern oder einen reinen Ökostromanbieter sucht, findet die Alternativen samt Porträts in der Übersicht Stromanbieter im Porträt.

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Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Rheinpower Tarife im Detail

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