Erfahrungen: Tarife, Bewertungen, Kündigung
yippie ist der digitale Zweig eines alteingesessenen Versorgers: Die Marke gehört der MAINGAU Energie GmbH aus Obertshausen und tritt seit 2021 bundesweit auf, ohne eigenes Netzgebiet und ohne Papier. Diese Seite ordnet ein, warum die Preisgarantie hier mehr abdeckt als bei fast allen anderen Anbietern dieser Reihe, welche Fristen im Kundenportal anlaufen, ohne dass ein Brief kommt, was beim Bonus anders geregelt ist als üblich und warum die Bewertungen aller drei Portale ausnahmsweise dasselbe Bild zeigen. Zuletzt geprüft: 20. September 2026; Konditionen können sich ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Yippie ist die digitale Tochtermarke der MAINGAU Energie GmbH, am Markt seit 2021.
- Die Preisgarantie deckt hier auch Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe ab.
- Bei einem Online-Tarif gelten Rechnungen und Mahnungen einen Tag nach der Benachrichtigungs-Mail als zugegangen.
- Alle drei Bewertungsportale liegen eng beieinander: CHECK24 4,5, Verivox 4,1, Trustpilot 3,9.
yippie im Überblick
Vertragspartner ist die Yippie GmbH in Obertshausen, und sie ist keine Neugründung aus dem Nichts: Gesellschafterin ist die MAINGAU Energie GmbH am selben Ort, mit der seit Februar 2021 ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Im Klartext heißt das, dass hinter der jungen Marke die Bilanz eines etablierten Versorgers steht — ein Unterschied zu den Billiganbietern, die im Energiepreisjahr 2022 reihenweise verschwanden. Das Geschäftsmodell ist konsequent digital: Vertrieb über den eigenen Rechner und über Vergleichsportale, Verwaltung im Kundenportal, zwei schlanke Haushaltstarife statt einer Produktpalette. Eine kostenfreie Servicenummer nennt das Impressum trotzdem. Ein Punkt fällt dort allerdings auf: Wer nach Amtsgericht und Registernummer sucht, findet auf der Impressumsseite keine. Die Angaben existieren — sie stehen ganz am Schluss des Vertragsbedingungs-PDFs, also an der Stelle, die die wenigsten öffnen.
Steckbrief yippie
| Merkmal | yippie – Stand 20.9.2026 |
|---|---|
| Vertragspartner | Yippie GmbH, Ringstraße 4–6, 63179 Obertshausen; Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 53274 |
| Geschäftsführung | Jette Anders; Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Manuel Friedrich |
| Eigentümer | Tochtergesellschaft der MAINGAU Energie GmbH gegründet am 2. Dezember 2020, Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft seit Februar 2021; beide Unternehmen sitzen in Obertshausen |
| Lieferant seit | 2021 |
| Angebot | zwei Haushaltsstromtarife, Gas, Ladestrom, Wärmepumpenstrom, Sunstrom, ein dynamischer Stromtarif, dazu THG-Quote und ein eigener Shop |
| Liefergebiet | bundesweit |
| Grundversorger | nein reiner Vertrieb ohne eigenes Netzgebiet |
| Registerangabe | fehlt im Impressum Amtsgericht Offenbach am Main und HRB 53274 finden sich ausschließlich im Schlussabschnitt des Vertragsbedingungs-PDFs; die Impressumsseite selbst nennt sie nicht |
| Preisgarantie | ungewöhnlich weit Ziffer 4: garantiert sind Energiekosten, Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb inklusive Messung und Konzessionsabgabe. Variabel bleiben nur Steuern, Umlagen und Aufschläge |
| Laufzeit danach | monatlich kündbar Ziffer 2.4: Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Frist – keine automatische Jahresverlängerung |
| Vertragsänderungen | Schweigen gilt als Zustimmung Ziffer 19.2: Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform widersprechen |
| Online-Tarif | Zustellung nur ins Kundenportal Ziffer 20: Registrierung ist Pflicht; Dokumente gelten einen Tag nach der Benachrichtigungs-E-Mail als zugegangen – damit laufen Fristen an |
| Bonus | nach zwölf Monaten, im Konfliktfall anteilig Ziffer 15.1: Kündigt der Anbieter vorher oder nutzen Sie nach einer Preisänderung Ihr Sonderkündigungsrecht, wird der Bonus zeitanteilig gezahlt statt gestrichen |
| Stromherkunft | 0 g CO₂/kWh – auch im Gesamtmix Kennzeichnung 2025: Gesamtenergieträgermix zu 100 Prozent aus Herkunftsnachweisen, Bundesmix 300 Gramm. Nachweise aus Norwegen, Finnland und Frankreich |
| Sperrkosten | eigene Aufwandspauschale, in den Bedingungen beziffert Ziffer 16.3 nennt einen festen Betrag; hinzu kommen die Kosten des Netzbetreibers. Die Sperrvoraussetzungen richten sich nach dem Gesetz |
| Vertriebswege | Tarifrechner, Kundenportal, Vergleichsportale; Servicenummer 0800 9899400 |
| Website | yippie.de |
Welcher der beiden Tarife an Ihrer Adresse angeboten wird, zeigt der Rechner bei yippie* — er verlangt dafür Straße und Hausnummer, nicht nur die Postleitzahl.
yippie Erfahrungen und Bewertungen
Zum ersten Mal in dieser Porträtreihe führen alle drei Portale eine Note, und sie liegen nah beieinander. Das ist selten und für sich genommen ein Befund: Wo CHECK24, Verivox und Trustpilot sonst um mehrere Punkte auseinanderfallen, weil sie Unterschiedliches messen, ergibt sich hier ein einheitliches Bild im oberen Mittelfeld. Zwei Einschränkungen gehören dazu. Verivox bewertet ausdrücklich nur Wechselprozess und erstes Vertragsjahr — also genau die Phase, die bei einem digitalen Anbieter am glattesten läuft — und stützt sich auf eine vergleichsweise kleine Stichprobe. Und Trustpilot vermerkt, dass das Unternehmen aktiv zur Bewertung einlädt; das hebt die Zahl der Einträge und verschiebt sie tendenziell nach oben, weil nicht nur Verärgerte schreiben.
Bewertungen im Überblick – und was jede Plattform misst
CHECK24: 4,5 von 5 1.541 Bewertungen
Bewertet werden Verträge, die über CHECK24 abgeschlossen wurden; 88 Prozent der Bewertenden würden den Anbieter weiterempfehlen. Einen Erhebungsrahmen weist das Portal nicht aus. Abruf 20. September 2026.
Verivox: 4,1 von 5 140 Bewertungen
Bewertet werden Wechselprozess und erstes Vertragsjahr — also genau die Phase, die hier gut läuft. Acht von zehn Einträgen vergeben vier oder fünf Sterne. Abruf 20. September 2026.
Trustpilot: 3,9 von 5 lädt aktiv ein
1.254 Bewertungen, Profil seit August 2022 beansprucht. Das Unternehmen fordert Kunden zur Bewertung auf und hat 89 Prozent der negativen Einträge beantwortet, meist binnen zwei Wochen. Abruf 20. September 2026.
Aufschlussreicher als die Noten sind die wiederkehrenden Themen. Gelobt werden fast durchgängig dieselben Dinge: der Wechsel läuft schnell, die Oberfläche ist verständlich, der Preis stimmt im ersten Jahr. Kritisiert werden ebenfalls immer dieselben drei: die Preiserhöhung nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, verspätete Schlussrechnungen und die Erreichbarkeit bei Rückfragen. Das Muster passt zum Modell — ein digitaler Anbieter optimiert den Abschluss, nicht den Einzelfall danach. Für dieses Porträt haben wir die Angaben des Anbieters und die aggregierten Werte öffentlicher Bewertungsprofile ausgewertet, keine einzelnen Rezensionen. Bewertungsplattformen bilden vor allem Kunden ab, die einen Anlass hatten; sie erlauben keine belastbare Aussage über die allgemeine Servicequalität. Erwähnenswert ist, wie das Unternehmen damit umgeht: Auf neun von zehn negativen Einträgen antwortet es, meist innerhalb von zwei Wochen.
yippie Tarife und Vertragsbedingungen
Das Tarifangebot ist übersichtlich: zwei Haushaltsstromtarife, die sich nur in der Bindung unterscheiden — einer läuft zwölf Monate, der andere einen. Die Kündigungsfrist beträgt bei beiden einen Monat, und nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter statt sich um ein Jahr zu verlängern. Wer sich gar nicht binden will, findet daneben Verträge mit flexibler Laufzeit und zwei Wochen Frist. So weit das Übliche. Interessant wird es bei der Preisgarantie, und zwar im positiven Sinn.
Fast alle Anbieter nennen ihre Preisbindung „eingeschränkt“ und meinen damit: garantiert ist der Energieanteil, alles andere nicht. Hier steht in Ziffer 4 etwas anderes. Garantiert sind die Energiekosten, die Entgelte für Netznutzung, das Entgelt für Messstellenbetrieb einschließlich Messung und die Konzessionsabgabe. Variabel bleiben nur Steuern, Umlagen und Aufschläge. Das ist der weiteste Garantieumfang, der uns in dieser Reihe begegnet ist — und er ist deshalb relevant, weil die Netzentgelte in den vergangenen Jahren der volatilste Posten der Stromrechnung waren. Bei Tarifen mit Preisgarantie lohnt sich der Blick auf genau diese Aufzählung also mehr als auf das Etikett. Zwei Einschränkungen bleiben: Die Garantie gilt nur für die vereinbarte Dauer, im kurzen Tarif also einen Monat, und Umsatzsteueränderungen werden nach Ziffer 3.6 ohne Ankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht weitergegeben.
Den Preis selbst darf der Anbieter nach billigem Ermessen anpassen, mit Saldierungspflicht und mindestens jährlicher Überprüfung der Kostenentwicklung; angekündigt wird einen Monat vorher in Textform, verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht ohne Frist. Daneben steht allerdings eine Klausel, die man kennen sollte: Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn Sie nicht spätestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Angekündigt wird einen Monat vorher, und auf die Bedeutung des Schweigens muss gesondert hingewiesen werden — aber die Zwei-Wochen-Frist läuft, ob man sie bemerkt oder nicht.
Beim Bonus ist eine Regelung bemerkenswert, die anderswo fehlt. Ein Neukundenbonus wird — wie üblich — erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung mit der ersten Jahresendabrechnung überwiesen. Anders als bei den meisten Wettbewerbern verfällt er aber nicht automatisch, wenn das Jahr nicht voll wird: Kündigt der Anbieter vorher oder nutzen Sie nach einer Preisänderung Ihr Sonderkündigungsrecht, wird der Bonus zeitanteilig gezahlt. Damit ist der häufigste Konfliktfall entschärft — die Preiserhöhung kurz vor Ablauf des ersten Jahres, nach der man eigentlich gehen möchte, aber wegen des Bonus bleibt. Ein Sofortbonus, falls er angeboten wird, kommt binnen 60 Tagen nach Lieferbeginn.
Vor dem Abschluss bei yippie prüfen
Die vollständigen Bedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Strom und Gas in der Fassung vom 23. Juli 2026; sie sind als PDF frei verlinkt.
Besonderheiten
Der Online-Vertrag und die Zustellung ins Portal
Wer einen Online-Tarif abschließt, verpflichtet sich zur Registrierung im Kundenportal — und zwar mit einer Folge, die über die Bequemlichkeit hinausgeht. Nach Ziffer 20 werden sämtliche Mitteilungen ausschließlich dort bereitgestellt: Jahresverbrauchsrechnung, Preisänderungsmitteilung, Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung und Mahnungen. Sie erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail, in der nur der Betreff steht, und das Dokument gilt einen Tag nach dieser E-Mail als zugegangen. Ab diesem Tag laufen Fristen: die Widerspruchsfrist gegen geänderte Bedingungen, das Sonderkündigungsrecht nach einer Preisänderung, die Zahlungsfrist nach einer Mahnung. Wer sein Postfach nur sporadisch prüft oder die Benachrichtigung im Werbefilter verliert, erfährt davon nichts. Eine gültige, erreichbare E-Mail-Adresse ist deshalb für die gesamte Vertragsdauer Pflicht. Immerhin: Anders als bei manchem Wettbewerber ist die fehlende Registrierung kein Kündigungsgrund, und der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall auch per E-Mail oder Post zu schreiben.
Ökostrom, Stromkennzeichnung und das TÜV-Siegel
Die Kennzeichnung für 2025 steht als richtige Tabelle auf der Website, nicht als Bild — das ist erfreulich selten. Sie weist für die Ökostromtarife null Gramm Kohlendioxid und null Gramm radioaktiven Abfall je Kilowattstunde aus, bei einem Bundesmix von 300 Gramm, und der Gesamtenergieträgermix des Unternehmens besteht zu hundert Prozent aus Strom mit Herkunftsnachweis. Es gibt hier also keinen konventionellen Bestand neben dem grünen Produkt. Die Nachweise stammen aus Norwegen, Finnland und Frankreich. Eine Formulierung sollte man dabei richtig einordnen: Beworben wird „Ökostrom aus 100 Prozent Wasserkraft“, und das Zertifikat der Zertifizierungsstelle belegt tatsächlich den Bezug von Herkunftsnachweisen aus europäischen Wasserkraftanlagen. Der ausgewiesene Produktmix besteht aber zur Hälfte aus dem gesetzlich vorgegebenen Anteil EEG-geförderten Stroms, der für jeden Lieferanten gleich ist und aus dem bundesweiten Erzeugungsmix stammt. Die Wasserkraft-Aussage betrifft also die eingekaufte Hälfte, nicht die gesamte gelieferte Menge. Zweitens das Siegel: Geprüft wird nach dem Wortlaut des Zertifikats das Naturstromprodukt des Vorlieferanten, nicht der Energieversorger selbst. Belegt ist damit die Qualität des eingekauften Stroms — für einen Vergleich der Ökostrom-Siegel ist der Prüfgegenstand der entscheidende Punkt.
Zähler, dynamischer Tarif und Gas
Beim Messstellenbetrieb ist die Lage angenehm klar: Das Entgelt steckt im Preis, ausdrücklich auch für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, und ein eigener wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist zulässig, sofern Sie ihn in Textform melden. Haben Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a geschlossen, wird die daraus folgende Entlastung als Gutschrift mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Für den dynamischen Tarif gilt dagegen eine harte Voraussetzung: Ohne intelligentes Messsystem kommt kein Vertrag zustande, und stellt sich später heraus, dass keines installiert ist oder betrieben wird, darf der Anbieter mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Börsenpreis folgt den Viertelstundenpreisen der Day-Ahead-Auktion und ist am Vortag ab 13:30 Uhr im Portal einsehbar; für ihn gibt es weder eine Änderungsmitteilung noch ein Sonderkündigungsrecht, weil ihn nicht der Anbieter festlegt. Gas gibt es unter denselben Bedingungen — ein Dokument deckt beide Sparten ab. Was ein Wechsel für Ihren Verbrauch bedeutet, zeigt der kostenlose Gastarifrechner.
Kundenservice, Kündigung und Umzug
Der Service ist auf das Portal und den Schriftweg ausgelegt; eine kostenfreie Rufnummer nennt das Impressum, im Streitfall ist die Schlichtungsstelle Energie zuständig, und die Teilnahme ist für den Anbieter verpflichtend. Drei Regelungen sind für Haushalte praktisch bedeutsam. Erstens die Abrechnung: Sie erfolgt spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungszeitraums oder nach Ende des Lieferverhältnisses, bei monatlicher Abrechnung binnen drei Wochen. Wer auf seine Schlussrechnung wartet — einer der wiederkehrenden Kritikpunkte im Bewertungsprofil —, hat damit eine schriftliche Frist in der Hand. Guthaben werden binnen zwei Wochen ausgezahlt oder verrechnet, Abrechnungen und Abrechnungsinformationen sind unentgeltlich, einmal im Jahr auch auf Papier. Zweitens die Sperre: Die Bedingungen nennen keine eigenen Schwellen, sondern verweisen auf die gesetzlichen Voraussetzungen; die eigene Aufwandspauschale ist in Ziffer 16.3 mit einem festen Betrag beziffert, zu dem die Kosten des Netzbetreibers hinzukommen. Drittens ein Paar von Klauseln, das man vor dem Abschluss lesen sollte: Der Anbieter darf eine Vorauszahlung für einen ganzen Abrechnungszeitraum verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird, und wer dazu nicht bereit oder in der Lage ist, kann zur Sicherheitsleistung aufgefordert werden. Eine weitere Klausel erlaubt es, die Lieferung abzulehnen oder zu kündigen, wenn das verbrauchsabhängige Entgelt die Kosten für Netzentgelte, Steuern und Abgaben nicht deckt — das zielt auf sehr kleine Abnahmemengen.
Für die Kündigung gilt die Erstlaufzeit und danach ein Monat, erklärt in Textform und mit den geforderten Angaben. Beim Umzug greift die übliche Sechs-Wochen-Regel, und der Anbieter kann binnen zwei Wochen prüfen, ob er am neuen Wohnsitz zu denselben Konditionen weiterliefert. Ein Detail ist hier härter als anderswo: Wollen Sie weiterbeliefert werden, müssen Sie die Zählernummer oder die Marktlokations-Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle spätestens 14 Tage vor dem Umzug melden — eine rückwirkende Anmeldung ist beim Strom nicht möglich. Liefert der Anbieter an der neuen Adresse nicht, endet der Vertrag zum gemeldeten Auszugsdatum.
So kündigen Sie bei yippie
Laufzeit des eigenen Tarifs prüfen
Der kurze Tarif läuft einen Monat, der andere zwölf. Nach dem Ende der Erstlaufzeit gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einem Monat kündbar; Verträge mit flexibler Laufzeit haben sogar nur zwei Wochen Frist.
In Textform kündigen – mit den geforderten Angaben Textform
Die Bedingungen verlangen Kundennummer, Zählernummer, gegebenenfalls die neue Rechnungsanschrift sowie Name und Adresse des Eigentümers oder Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle.
Bei Preisänderung sofort reagieren anteiliger Bonus
Eine Anpassung wird einen Monat vorher in Textform angekündigt; bis zu ihrem Wirksamwerden können Sie ohne Frist kündigen. Der Bonus ist dabei nicht verloren — er wird dann zeitanteilig gezahlt.
Beim Umzug sechs Wochen und 14 Tage einplanen keine Rückwirkung
Die außerordentliche Kündigung braucht sechs Wochen Frist samt Auszugsdatum, neuer Anschrift und Zählernummer oder MaLo-ID. Will der Anbieter weiterbeliefern, müssen Sie die Nummer der neuen Entnahmestelle spätestens 14 Tage vor dem Umzug melden — eine rückwirkende Anmeldung ist beim Strom nicht möglich.
Für wen yippie passt
Das Angebot passt zu Haushalten, die ihre Energieverträge ohnehin online verwalten, ihr Postfach täglich öffnen und Wert auf eine Preisbindung legen, die mehr umfasst als den Energieanteil — dieser Punkt ist das eigentliche Argument. Es passt zu Wechslern, die nach einem Jahr wieder vergleichen wollen: Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, und der Bonus ist nicht vollständig verloren, wenn eine Preiserhöhung den Ausstieg auslöst. Es passt weniger zu Haushalten, die Rechnungen und Mahnungen auf Papier erwarten oder ihr E-Mail-Postfach unregelmäßig prüfen — die Zustellung ins Portal setzt Fristen in Gang, ohne dass ein Brief kommt. Und es passt weniger zu jenen, die im Problemfall einen Ansprechpartner mit langem Atem brauchen: Genau dort liegen die wiederkehrenden Kritikpunkte.
Das spricht dafür – und darauf sollten Sie achten
Vorteile
- Die eingeschränkte Preisgarantie deckt neben den Energiekosten auch Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe ab — in dieser Reihe der weiteste Umfang
- Der Bonus wird bei einer Preisänderung mit Sonderkündigung anteilig gezahlt statt gestrichen
- Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit; eine automatische Jahresverlängerung gibt es nicht
- Guthaben werden binnen zwei Wochen ausgezahlt oder verrechnet, Abrechnungsinformationen sind unentgeltlich
Nachteile
- Änderungen der Vertragsbedingungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen widersprechen
- Beim Online-Tarif gelten Dokumente einen Tag nach der Benachrichtigungs-E-Mail als zugestellt – auch Mahnungen
- Der Anbieter darf eine Vorauszahlung für einen ganzen Abrechnungszeitraum oder eine Sicherheitsleistung verlangen
- Ziffer 17.3 erlaubt es, die Lieferung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit abzulehnen oder den Vertrag zu kündigen
Wer zu diesem Zuschnitt passt, findet die aktuellen Konditionen und den Wechselantrag direkt bei yippie*. Ähnlich zugeschnitten sind die anderen rein digitalen Energieanbieter mit Konzernmutter im Hintergrund, etwa eprimo, E WIE EINFACH oder Grünwelt; alle Alternativen samt Porträts stehen in der Übersicht Stromanbieter im Porträt.
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