Spätestens Mitte Juni wurden die Gerüchte zur Gewissheit: Teldafax reichte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für mehrere Tochterunternehmen ein und gab bekannt, Kunden ab dem 18. Juni vorläufig nicht mehr mit Strom und Gas zu beliefern. Da die Grundversorger in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Energielieferung in solchen Fällen sicherzustellen, musste kein Kunde Angst vor einem kurzfristigen Blackout haben. Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushalten im Netzgebiet, in der Regel also der ehemalige Monopolist vor der Liberalisierung des Strommarktes. Mittlerweile haben betroffene Kunden längst Post von ihrem neuen Strom- und/oder Gasanbieter bekommen, in der dieser über die Übernahme der Grundversorgung informiert. Strom da, alles gut? Leider nicht ganz, denn um einige Angelegenheiten sollten sich ehemalige Teldafax-Kunden ihrer Geldbörse zuliebe kümmern.
Keine falsche Scheu: Tarif- oder Anbieterwechsel lohnt sich fast immer
Verbraucher, die mit ihrem ersten Anbieterwechsel nach der Strommarkt-Liberalisierung zu Teldafax-Kunden wurden, dürften aufgrund der schlechten Erfahrung erst einmal genug vom Wechseln haben. Eine verständliche Reaktion, aber meist keine sinnvolle. Zunächst ist zu bedenken, dass es Hunderte von Strom- und Gasanbietern auf dem deutschen Markt gibt, die zu einem sehr großen Teil seriös wirtschaften. Wichtig ist vor allem, beim potenziellen neuen Energieversorger auf eine möglichst kurze Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit zu achten und sich nicht auf Vorkasse-Tarife einzulassen. Das Risiko ist zu groß, im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens am Ende mit (fast) leeren Händen dazustehen. Bei der Vielzahl an kundenfreundlichen Anbietern gibt es keinen Grund, seinen Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Einen geeigneten Anbieter kann man mithilfe unseres Stromtarifrechners oder Gastarifrechners finden.
Darüber hinaus sollten ehemalige Teldafax-Kunden wissen, dass die Grundversorgungstarife meist die teuersten im Programm der Energieversorger sind. Als kurzfristige Notlösung sind sie Gold wert, aber langfristig rentieren sie sich nicht. Damit sich Verbraucher nach dem kurzen Schock einer Insolvenz schnell um einen neuen Anbieter kümmern können, beträgt die Kündigungsfrist für alle Grundversorgungstarife einen Monat. Falls man einen erneuten Anbieterwechsel scheut, lohnt es sich, beim Grundversorger nach alternativen Tarifen zu fragen. Vielleicht nimmt der eine oder andere Kunde die Situation auch zum Anlass, über einen Ökostrom– oder Ökogas-Tarif nachzudenken.
Zählerstand und Schlussrechnung
Wie bei einem regulären Anbieterwechsel auch haben Verbraucher das Recht auf eine Schlussabrechnung des bisherigen Energieversorgers. Es empfiehlt sich, den Zählerstand abzulesen und dem Netzbetreiber, dem bisherigen Versorger sowie dem aktuellen Versorger mitzuteilen. Bleibt man diese Angabe schuldig, so wird der Wert anhand der bisherigen Verbrauchsdaten geschätzt.
Aus der Schlussrechnung ist auch ersichtlich, wie viel eventuell im Voraus bezahltes Geld noch vom ehemaligen Versorger zurückzuerstatten ist. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass man diese Summe tatsächlich wiedersieht. Sie sollten bei dem Anbieter Druck machen, wenn sich die Erstellung einer Schlussrechnung zu lange hinzieht. In der Vergangenheit haben sich nicht nur finanziell angeschlagene Versorger immer wieder arg viel Zeit damit gelassen. Besserung ist jedoch in Sicht: In dem Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes heißt es, dass der Letztverbraucher seine Abschlussrechnung zukünftig spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhalten soll.
Das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderes – Hilfe und Ansprechpartner
Zugegeben, über diese alte Börsenweisheit dürften nur wenige Teldafax-Kunden lachen können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass zumindest ein kleiner Teil der Vorauszahlung noch nicht verloren ist – auch wenn die Chance auf ein Wiedersehen eher gering ist, da die Verbraucher in der Gläubigerreihe weit hinten stehen. Zunächst ist noch Geduld gefragt, da Ansprüche beim Insolvenzverwalter erst nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden können. Auf der Internet-Seite http://www.insolvenzbekanntmachungen.de oder in den Medien erfahren Teldafax-Kunden, wenn es soweit ist.
Das Amtsgericht Bonn hat ein Merkblatt mit wichtigen Informationen online gestellt und darüber hinaus eine Hotline zur Teldafax-Insolvenz geschaltet. Sie ist unter 0228/702-2216, -2217, -1908 sowie -1909 erreichbar. Eine weitere hilfreiche Anlaufstelle sind die örtlichen Verbraucherzentralen, die durch ihre Tätigkeit meist viel Erfahrung im Umgang mit Energieversorgern sammeln konnten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Ratgebern zur Insolvenz des Stromanbieters bzw. Insolvenz des Gasanbieters.