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In der nachfolgenden Tabelle finden Sie Gasanbieter, zu denen wir weitere Informationen in einem Porträt zusammengefasst haben. Die Porträts fassen zusammen, wer hinter dem Anbieter steht und wie er sich am Markt aufstellt. Die Tabelle wird laufend erweitert.
Das Wichtigste in Kürze
Die Porträts erklären, wer hinter einem Gasanbieter steht und welche Tarifarten er führt.
Sie ersetzen keinen Preisvergleich – was ein Tarif kostet, hängt von Postleitzahl und Verbrauch ab.
Anbieter ohne Porträt sind nicht schlechter: im Bundesschnitt stehen rund 108 Gasanbieter je Wohnort zur Wahl.
Die Porträts sind eine Hintergrund-Recherche zum Unternehmen, kein Preisvergleich. Welcher Tarif an Ihrer Adresse tatsächlich verfügbar ist und was er kostet, hängt von Postleitzahl und Jahresverbrauch ab – das beantwortet nur der Gastarifrechner. Umgekehrt gilt: Ein Anbieter, der hier kein Porträt hat, ist deshalb nicht schlechter. In Deutschland stehen Haushalten an ihrem Wohnort im Bundesschnitt rund 108 Gasanbieter zur Wahl (Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Daten für 2024); eine Auswahl von sechs ausführlich beschriebenen Unternehmen bildet davon nur einen Ausschnitt ab. Eine Übersicht über den gesamten Markt bietet die Seite Gasanbieter.
Worauf Sie beim Lesen eines Anbieter-Porträts achten sollten
Grundversorger-Rolle klären: Ist der Anbieter an Ihrer Adresse Grundversorger, beliefert er Sie ohne wettbewerblichen Liefervertrag je nach Fall in Grund- oder Ersatzversorgung. Vergleichen Sie die aktuellen Preise.
Tarifarten unterscheiden: Reine Grundversorgung, Sondervertrag mit Laufzeit, Tarif mit Preisgarantie oder Kombiangebot mit Strom – davon hängen Kündigungsfrist und Preisrisiko ab.
Gas-Kennzeichnung einordnen: Reines Erdgas, über Zertifikate kompensiertes Ökogas oder ein Tarif mit Biogas-Beimischung? Das kann den Preis beeinflussen; über die an Ihrer Entnahmestelle physisch gelieferte Gasqualität sagt die Tarifbezeichnung allein nichts aus.
Siegel nicht als Preisurteil lesen: Jahresbezogene Auszeichnungen wie „TOP-Lokalversorger“ berücksichtigen auch Preis- und Tarifkriterien, zeigen aber nicht den günstigsten Tarif an Ihrer Adresse.
Unternehmensgröße und Engagement ausklammern: Umsatz, Mitarbeiterzahl, Sponsoring und Kundenportale beschreiben das Unternehmen – über die Qualität eines einzelnen Tarifs sagen sie nichts.
Verbindliches im Vertrag nachlesen: Bei Sonderverträgen mit Haushaltskunden muss der Vertrag in Textform vorliegen (§ 41b EnWG); er enthält unter anderem Preise, Laufzeit und Kündigungsfristen (§ 41 EnWG). Den Umfang einer Preisgarantie prüfen Sie dort – nicht im Porträt und nicht in der Werbung.
Quelle: §§ 36, 38, 41 und 41b EnWG · Stand: August 2026