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Gaswechsel

Wissenswertes zum Wechsel des Gasanbieters

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel aus der teuren Grundversorgung spart oft mehrere hundert Euro – die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
  • Selbst wechseln kann nur, wer einen eigenen Gasliefervertrag hat – bei zentral beheizten Mietwohnungen entscheidet der Vermieter.
  • Ohne Gas stehen Sie nie da: Bei Problemen sichert die Ersatzversorgung des Grundversorgers die Lieferung.
Gasflamme © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Gasflamme © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Den Gasanbieter zu wechseln, ist weder mit hohem Aufwand noch mit großen Kosten verbunden. Im Gegenteil: Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter ist schnell über das Internet gemacht; die Ersparnis gegenüber dem bisherigen Gaslieferanten kann mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. Seit der Liberalisierung des Gasmarktes nehmen viele Menschen die Einsparmöglichkeiten durch einen regelmäßigen Wechsel des Anbieters wahr.

Der Gasanbieterwechsel ist kinderleicht
Der Gasanbieterwechsel ist kinderleicht

Für wen lohnt sich der Gaswechsel?

Selbst wechseln kann nur, wer einen eigenen Gasliefervertrag hat – typischerweise Eigentümer mit Gasheizung oder Mieter mit Gasetagenheizung und eigenem Gaszähler. Wohnen Sie dagegen zur Miete in einem zentral beheizten Haus, schließt der Vermieter den Gasvertrag ab; die Kosten laufen über die Heizkostenabrechnung, und ein Anbieterwechsel ist nur durch den Vermieter möglich – ihn darauf anzusprechen, kann sich trotzdem lohnen. Für Umzugssituationen gelten eigene Regeln und Fristen; mehr dazu im Ratgeber Umzug und Energie.

Schritt für Schritt zum neuen Gasanbieter

Nie war es einfacher, den Gasanbieter zu wechseln. In vielen Fällen genügt auch schon ein Tarifwechsel beim bisherigen Gasanbieter, um von finanziellen Einsparungen zu profitieren. Denn wer sich nach der Erstanmeldung nie wieder um seinen Gasvertrag gekümmert hat, ist in der Regel im Tarif der klassischen Grundversorgung eingestuft, der normalerweise nicht das günstigste Angebot des Gasversorgers ist.

Mit dem Tarifrechner finden Sie günstige Gastarife
Mit dem Tarifrechner finden Sie günstige Gastarife
  1. Gastarif finden: Haushalte konnten zuletzt im Bundesdurchschnitt zwischen 108 Gasanbietern am eigenen Wohnort wählen; allein 2024 wechselten rund 2,3 Millionen Gaskundinnen und -kunden den Anbieter – ein Rekordwert (Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025). Da ist es manchmal gar nicht so einfach, den passenden Tarif zu finden. Suchmaschinen, die automatisch alle gewünschten Kriterien berücksichtigen und die tatsächliche Ersparnis darlegen, sind dabei eine enorme Hilfe und nehmen dem Verbraucher viel Arbeit ab. Bei der Recherche zum passenden Gastarif ist es notwendig, den eigenen Gasverbrauch zu kennen. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben und Ihnen Ihr Verbrauch nicht bekannt sein, so können Sie je nach Größe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses mit folgenden Richtwerten rechnen:Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße in Quadratmeter

    kWh/Jahr
    30 3.400–3.600
    50 5.700–6.100
    100 11.400–12.100
    120 13.700–14.500
    160 18.200–19.400

    Pro Quadratmeter Wohnfläche fallen laut Heizspiegel 2025 im Schnitt rund 114 (Wohnung im Mehrfamilienhaus) bis 121 Kilowattstunden (Einfamilienhaus) Gas im Jahr an. Wenn Sie Ihre Wohnfläche mit diesem Faktor multiplizieren, erhalten Sie Ihren ungefähren Verbrauch.

  2. Vertragsunterlagen anfordern: Ist die Entscheidung für einen neuen Tarif und/oder Anbieter gefallen, geht es an den Vertragsabschluss. Wer die Unterlagen gern auf Papier vor sich liegen haben möchte, lässt sich die Produkt- und Leistungsdetails per Post zuschicken. Schneller geht es im Internet: Der neue Vertrag kann innerhalb weniger Minuten online ausgefüllt und abgeschickt werden. Neben den persönlichen Informationen müssen – wie auch offline – Angaben zum gewünschten Liefertermin, zum aktuellen Zählerstand, zur Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID; sie steht auf Ihrer Gasrechnung und ist am zuverlässigsten) sowie zum bisherigen Gasanbieter samt Kundennummer gemacht werden. Die Informationen zum alten Vertrag stehen auf der letzten Abrechnung. Dem Gaszähler, der sich in Mehrfamilienhäusern meistens im Keller befindet, werden die Daten zu Zählerstand und -nummer entnommen. Wer in einer Mietwohnung lebt und nicht weiß, wo der Gaszähler ist, erhält beim Vermieter, bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister Auskunft.
  3. Kündigung des alten Gasanbieters: Nachdem der Vertrag mit dem neuen Gasanbieter abgeschlossen wurde, kündigt dieser, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, normalerweise automatisch den alten Vertrag. Das bedeutet, dass der Verbraucher nicht aktiv werden muss. Jedoch ist es sinnvoll, sich zuvor zu informieren, wie lange der aktuelle Vertrag noch läuft. Beträgt die Restlaufzeit noch mehrere Monate, genügt es, den neuen Vertrag abzuschließen, wenn das Ende in Sicht ist – je nach Anbieter ist die Beantragung meist bis zu sechs Monate im Voraus möglich. Endet die Mindestvertragslaufzeit in Kürze, sollten Sie selbst kündigen, damit die Frist nicht während der Bearbeitung verstreicht; bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag nach der Mindestlaufzeit ohnehin nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft unbefristet mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist weiter (§ 309 Nr. 9 BGB). Der neue Anbieter muss unverzüglich in Textform bestätigen, zu welchem Termin die Belieferung beginnt (§ 20a EnWG); Kündigung und Wechsel sind kostenlos. Seit 1. Januar 2026 muss der technische Energielieferantenwechsel binnen 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein; Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bestimmen aber weiterhin, wann die Belieferung tatsächlich starten kann. Lesen Sie zum Wechseltermin den Zählerstand ab und melden Sie ihn an alten wie neuen Anbieter – so lassen sich Schlussrechnung und erster Abschlag sauber prüfen.
Tipp: Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Der Vertrag kann ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung gekündigt werden (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die Kündigung muss vor diesem Stichtag beim Anbieter eingehen. In der Grundversorgung ist der Vertrag ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 GasGVV).

Ob Sie selbst kündigen oder das dem neuen Anbieter überlassen, hängt von Ihrer Vertragssituation ab – so entscheiden Sie richtig:

Wer kündigt den alten Gasvertrag?

1. Läuft Ihr Vertrag noch länger als die Kündigungsfrist?

JaNeuen Vertrag abschließen und die Kündigung dem neuen Anbieter überlassen – er kündigt per Vollmacht fristgerecht.
NeinFrist endet in Kürze: selbst kündigen, damit sie nicht während der Bearbeitung verstreicht – dann erst den neuen Vertrag abschließen.

2. Hat Ihr Anbieter gerade die Preise erhöht?

JaSonderkündigungsrecht selbst nutzen – nur bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich – und den neuen Anbieter informieren.
NeinKein Zeitdruck: Der Wechsel läuft im Normalverfahren über den neuen Anbieter.
Quelle: Bundesnetzagentur

Worauf Sie beim neuen Gastarif achten sollten

Der günstigste Preis im Tarifrechner ist nicht automatisch der beste Vertrag. Prüfen Sie vor dem Abschluss diese Punkte:

Worauf Sie beim neuen Gastarif achten sollten

Folgejahreskosten vergleichen Neukunden-Boni gelten meist nur im ersten Jahr – entscheidend ist der Preis ab dem zweiten Jahr.
Vertragslaufzeit kurz halten Je kürzer die Laufzeit, desto flexibler bleiben Sie beim nächsten Vergleich.
Preisgarantie prüfen Welche Preisbestandteile sind wie lange abgesichert? Auch Preisanpassungsklauseln lesen.
Kündigungsfrist notieren So verpassen Sie den nächsten günstigen Wechseltermin nicht.
Vorkasse-Tarife meiden Bei einer Insolvenz des Anbieters können Vorauszahlungen verloren gehen.
Paket-Tarife nur mit Vorsicht Bei fester Verbrauchsmenge zahlen Sie auch bei Minderverbrauch den vollen Preis – und bei Mehrverbrauch oft teuer nach.
Quelle: Bundesnetzagentur

Risiken beim Wechsel des Gasanbieters

Bei einem Wechsel des Gasanbieters kann der Verbraucher eigentlich nur gewinnen, sofern er sich für einen günstigeren Lieferanten oder Tarif entscheidet. Es sind weder technische Um- oder Aufrüstungen notwendig noch besteht die Gefahr, dass es zu einem Gasausfall kommt. Bei Verzögerungen des Lieferantenwechsels oder wenn der bisherige Anbieter etwa wegen einer Insolvenz nicht mehr liefern kann, greift automatisch die Ersatzversorgung durch den lokalen Grundversorger (§ 38 EnWG). Sie gilt für höchstens drei Monate; die Preise können dabei von der regulären Grundversorgung abweichen. Kündigen Sie einen Sondervertrag selbst und verbrauchen weiter Gas, ist nach der Bundesnetzagentur in der Regel die Grundversorgung einschlägig – ein neuer Tarifvergleich lohnt sich also in beiden Fällen.

Auch wenn sich der Wechsel verzögert oder etwas schiefgeht, bleiben Sie durchgehend versorgt. Verzögert sich der Wechsel aus Gründen, die Anbieter oder Netzbetreiber zu vertreten haben, können Sie Schadensersatz verlangen (§§ 249 ff. BGB). Und wurde Ihnen – etwa nach einem Werbeanruf – ein Vertrag untergeschoben, widersprechen Sie der Belieferung; Energieverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung brauchen Textform (§ 41b EnWG). Wurde tatsächlich ein Fernabsatzvertrag geschlossen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 355, 312g BGB); die Frist beginnt erst nach ordnungsgemäßer Belehrung. Bei Problemen wenden Sie sich zuerst an den neuen Anbieter; hilft das nicht, unterstützen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle Energie kostenlos.

Gasanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher
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Gasanbieter regelmäßig wechseln

Auch nach einem Wechsel des Gasanbieters lohnt es sich, regelmäßig die Tarife zu vergleichen und je nach Vertragslaufzeit erneut einen anderen, noch günstigeren Gasversorger zu suchen. Neukunden winken nicht selten Prämien, außerdem gibt es regelmäßig Aktions- und Sonderpreise. Da das Ausfüllen des Neuvertrages innerhalb weniger Minuten erledigt ist und alles andere automatisch umgestellt wird, sind mit wenig Aufwand enorme Einsparungen drin. Nicht zuletzt setzen Sie als Verbraucher damit auch ein Zeichen, dass Sie nicht gewillt sind, einen hohen Gaspreis zu akzeptieren, wenn offensichtlich günstigere Preise möglich sind. Dieses Verhalten kurbelt den Wettbewerb unter den Gasversorgern an.

Ein weiterer Grund, die Kosten im Blick zu behalten: Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe macht Erdgas seit 2021 schrittweise teurer – 2025 lag er bei 55 Euro je Tonne CO₂, für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Mittelfristig soll er in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) überführt werden; der genaue Zeitplan ist politisch noch in Klärung. Ein regelmäßiger Tarifvergleich hilft, diese strukturell steigenden Kosten zumindest teilweise aufzufangen.

Gaskosten senken mit einem Gasanbieterwechsel © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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