Gaspreise

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Wissenswertes zum Gaspreis

Die Preise für Gas unterlagen in den letzten Jahren großen Schwankungen, wobei Preiserhöhungen den Markt dominierten. Während es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem geringeren Gaspreis kam, ist die Tendenz seit 2021 wieder steigend.

Energiekosten © digitalpress, fotolia.com
Gaspreise © digitalpress, fotolia.com

Da auch politische und wirtschaftliche Aspekte großen Einfluss auf den Gaspreis haben, ist die Entwicklung des Gaspreises nicht auf lange Sicht vorhersehbar. Die folgende Grafik macht die Schwankungen der Preise verschiedener Brennstoffe ersichtlich.


Bildquelle: C.A.R.M.E.N. e.V.www.carmen-ev.de

Zusammensetzung des Gaspreises

Im Durchschnitt kostet eine Kilowattstunde für Haushaltskunden im Moment etwa 13 Cent (Stand Mai 2022). Je nach Anbieter und Tarif kann dieser Wert jedoch schwanken. Der Gaspreis setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

  • 64 %: Gasbeschaffung und Vertrieb
  • 24 %: Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Erdgasabgabe, CO2-Preis)
  • 12 %: Regulierte Entgelte

Die Mehrwertsteuer für Gas liegt bei 19 Prozent, die Erdgassteuer beträgt im Jahr 2022 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2021 kommt der CO2-Preis obendrauf. Der betrug im ersten Jahr 25 Euro pro Tonne, 2022 schon 30 Euro pro Tonne. Ziel des CO2-Preises ist es, dass Unternehmen, die Erdgas fördern, CO2-Zertifikate kaufen. Die Kosten werden in der Wertschöpfungskette weitergegeben und machen sich daher auch auf Ihrer Jahresendabrechnung bemerkbar.

Gaspreise im Höhenflug: Was Sie beachten sollten
Gaspreise im Höhenflug: Was Sie beachten sollten

Die Netzentgelte dienen dem Erhalt und dem weiteren Ausbau der Infrastruktur des Gasnetzes. Regulierungsbehörden setzen die Höhe fest, die wiederum von der unabhängigen Bundesnetzagentur überprüft wird. Weder Lieferanten noch Gasanbieter haben Einfluss auf diese Entgelte. Da geografische Gegebenheiten und Siedlungsdichte Einfluss auf die Entgelte nehmen, sind große, regionale Schwankungen möglich.

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Herkunft des Erdgases

Deutschland importiert den größten Teil des bundesweit verwendeten Erdgases und deckt nur geringe Mengen durch inländische Förderungen selbst ab.

Erdgasbezugsquellen © BDEW
Erdgasbezugsquellen © BDEW

Einflussfaktoren auf den Gaspreis

Die Entwicklung des Gaspreises wird durch verschiedene Faktoren bedingt; die einflussreichsten sind der Rohöl-Preis, die Abhängigkeit von Förderstaaten sowie der Wettbewerb unter den Gasanbietern.

Der Gaspreis wird von vielen Faktoren beeinflusst
Der Gaspreis wird von vielen Faktoren beeinflusst
  • Ölpreisbindung: Als Ölpreisbindung wird die Koppelung des Erdgaspreises an die Ölpreise in Deutschland bezeichnet. Diese brancheninterne Vereinbarung, die zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren in den 60iger-Jahren beschlossen wurde, erfährt seit 2010 eine zunehmende Lockerung: zum einen, weil diese Regelung bezüglich ihrer Aussagekraft über die tatsächliche Entwicklung des Erdgaspreises mehrfach in Kritik geraten ist, und zum anderen, um den freien Wettbewerb auf dem Gasmarkt voranzutreiben. Sinkt der Preis für Rohöl, bedeutet dies heute nicht mehr automatisch, dass auch die Gaspreise fallen.
  • Erdgasimport: Als Importeur von Erdgas ist Deutschland abhängig von verschiedenen Förderstaaten. Lieferverträge werden in der Regel langfristig geschlossen. Die Entwicklungen des Gaspreises unterliegen nicht nur nationalen, sondern auch globalen Marktgesetzen und politischen Ereignissen und Prozessen.
  • Wettbewerb: Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich auch den Preis. Über viele Jahre hatte der Endverbraucher nicht viele Möglichkeiten, sich einen Gasanbieter seiner Wahl auszusuchen. Inzwischen hat sich der Markt verändert. Es gibt zahlreiche Lieferanten, die Bestands- und Neukunden mit attraktiven Tarifmodellen an sich binden wollen. Ein Vergleich – und meistens auch ein Anbieterwechsel – lohnen sich! Je nach Region variiert die Zahl an Anbietern.
Gaskosten © ghazii, fotolia.com
Gaskosten © ghazii, fotolia.com

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Kündigt der Gasanbieter eine Preiserhöhung an, kann der Verbraucher normalerweise von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei sollte schnell gehandelt werden, denn die Kündigungsfrist beträgt in derartigen Fällen lediglich zwei Wochen. Der Gaslieferant ist verpflichtet, den Kunden spätestens sechs Wochen vor einer Preiserhöhung zu informieren. Vor allem für Verbraucher, deren Vertrag noch mehrere Monate läuft, lohnt sich ein Anbietervergleich sowie Wechsel, um die Preissteigerung in der kommenden Zeit zu umgehen. Meistens erfolgt die Information per Brief oder E-Mail. Ein besonders beliebter Zeitraum für eine Preiserhöhung ist der Jahreswechsel.

In vielen Fällen liegt bei der Ankündigung der Preiserhöhung bereits ein vorformuliertes Kündigungsschreiben bei. Falls nicht, gilt folgende Formulierung – unter Angabe des Datums und der eigenen Adresse, Kunden-, Vertrags- sowie Zählernummer – als Orientierung:

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Gasvertrages

Aufgrund der von Ihnen angekündigten Gaspreiserhöhung zum xx.xx.xxxx mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag zum schnellstmöglichen Termin.

Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________ , abgelesen am xx.xx.xxxx.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Endabrechnung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

______________________________
Unterschrift

Achtung: Vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen sind Preiserhöhungen, die auf steigende Steuern und Abgaben, etwa die EEG-Umlage, zurückzuführen sind.
Heizkosten © Wolfgang S, fotolia.com
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