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Gaspreise 2026: Grundversorgung, Neukunden, Verlauf

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Wissenswertes zum Gaspreis

Die Preise für Gas unterlagen in den letzten Jahren großen Schwankungen. Nach dem Höchststand während der Energiekrise 2022/2023 sind sie wieder deutlich gefallen, liegen aber weiterhin über dem Niveau vor der Krise. Für 2026 weist die BDEW-Gaspreisanalyse vom August 2026 bisher 11,93 Cent je Kilowattstunde für Haushalte im Einfamilienhaus und 11,17 Cent für Wohnungen im Mehrfamilienhaus aus – zuletzt mit wieder leicht steigender Tendenz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu abschließbare Tarife kosten 2026 laut BDEW im Schnitt rund 11 bis 12 Cent je Kilowattstunde Gas – weniger als im Krisenjahr 2022.
  • Rund die Hälfte des Preises entfällt auf Beschaffung und Vertrieb; nur dieser Teil lässt sich per Anbieterwechsel beeinflussen.
  • Bei einer Preiserhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht – die Kündigung muss vor dem Stichtag beim Anbieter sein.
Energiekosten © digitalpress, stock.adobe.com
Gaspreise © digitalpress, stock.adobe.com

Da auch politische und wirtschaftliche Aspekte großen Einfluss auf den Gaspreis haben, ist die Entwicklung des Gaspreises nicht auf lange Sicht vorhersehbar. Die folgende Grafik macht die Schwankungen der Preise verschiedener Brennstoffe ersichtlich.

Preisentwicklung bei Holzhackschnitzeln, Holzpellets, Heizöl und Erdgas © C.A.R.M.E.N. e.V.
Preisentwicklung bei Holzhackschnitzeln, Holzpellets, Heizöl und Erdgas © C.A.R.M.E.N. e.V.

Wie stark der Gaspreis für Haushalte seit 2019 geschwankt hat, zeigt die Jahresreihe der BDEW-Gaspreisanalyse für ein Einfamilienhaus: Nach dem Sprung in der Energiekrise liegt der Preis heute deutlich unter dem Höchststand von 2023, aber klar über dem Niveau vor der Krise – 2021 waren es 6,84 Cent.

JahrPreis je Kilowattstunde
20196,62 Cent
20206,49 Cent
20216,84 Cent
202213,01 Cent
202314,35 Cent
202411,22 Cent
202511,94 Cent
202611,93 Cent
Durchschnitt der verfügbaren Tarife für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Jahresverbrauch, Grundpreis anteilig eingerechnet, einschließlich Steuern, Abgaben und CO₂-Preis. Quelle: BDEW-Gaspreisanalyse August 2026; 2026: Januar bis Juli, vorläufig.

Zusammensetzung des Gaspreises

Im Durchschnitt kostet eine Kilowattstunde für Haushaltskunden in neu abschließbaren Tarifen bei typischen Verbrauchsannahmen (Grundpreis anteilig eingerechnet) derzeit rund 11 bis 12 Cent – so die BDEW-Gaspreisanalyse vom August 2026. Je nach Anbieter, Tarif und Region kann dieser Wert deutlich schwanken. Der Gaspreis setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

Die drei Preisblöcke – und was Sie davon beeinflussen können

Zwei der drei Blöcke sind für alle Anbieter gleich. Sparen lässt sich nur beim ersten.

PreisblockAnteil am GaspreisBeeinflussbar?
Gasbeschaffung und Vertriebrund 50 %Ja
über Tarifvergleich und Anbieterwechsel
Steuern, Abgaben und Umlagenrund 30 %Nein
gesetzlich festgelegt: Mehrwertsteuer, Energiesteuer, CO₂-Preis
Netzentgelterund 20 %Nein
reguliert, je nach Netzgebiet unterschiedlich
BDEW-Gaspreisanalyse August 2026 · Einfamilienhaus mit 20.000 kWh/Jahr

Die Mehrwertsteuer für Gas liegt bei 19 Prozent, die Energiesteuer auf Erdgas liegt 2026 unverändert bei 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2021 kommt der CO2-Preis obendrauf: Er startete bei 25 Euro je Tonne, lag 2025 bei 55 Euro und wird seit 2026 versteigert – zunächst in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat. Der europäische Emissionshandel ETS 2 soll nach einer EU-Rechtsänderung 2028 vollständig starten. Bis einschließlich 2027 gilt in Deutschland weiter das nationale BEHG-System. Ziel des CO2-Preises ist es, dass die Unternehmen, die Erdgas in Verkehr bringen, CO2-Zertifikate kaufen müssen. Die Kosten werden in der Wertschöpfungskette weitergegeben und machen sich daher auch auf Ihrer Jahresendabrechnung bemerkbar. In die andere Richtung wirkt der Wegfall der Gasspeicherumlage: Sie wurde zum 1. Januar 2026 auf null gesetzt und wird seither aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Was Sie bei steigenden Gaspreisen beachten sollten
Was Sie bei steigenden Gaspreisen beachten sollten

Die Netzentgelte decken Betrieb, Erhalt und Ausbau des Gasnetzes ab. Kalkuliert werden sie von den Netzbetreibern; die zugrunde liegenden Erlösobergrenzen legt im Rahmen der Anreizregulierung die Bundesnetzagentur beziehungsweise die jeweilige Landesregulierungsbehörde fest. Weder Sie noch Ihr Gasanbieter können diese Entgelte beeinflussen – sie fallen im jeweiligen Netzgebiet für alle Anbieter gleich an. Da geografische Gegebenheiten und Siedlungsdichte Einfluss auf die Entgelte nehmen, sind große, regionale Schwankungen möglich.

Was Haushalte für Gas zahlen: Grundversorgung, Neukundentarif, Durchschnitt

Wie viel eine Kilowattstunde kostet, hängt vor allem von der Vertragsart ab. Die Bundesnetzagentur weist Grundversorgung, Sonderverträge und Neuabschlüsse getrennt aus, der BDEW rechnet über alle verfügbaren Tarife. Weil die Zahlen aus verschiedenen Erhebungen stammen, steht hinter jeder ihr Stand:

VertragsartPreis je KilowattstundeStand und Quelle
Grundversorgung13,57 CentStichtag 1.4.2025, Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt
Sondervertrag beim Grundversorger12,07 Centwie oben
Vertrag bei einem anderen Lieferanten11,56 Centwie oben
Durchschnitt über alle Vertragsarten12,13 Centwie oben
Neukundentarif (Modellrechnung)10,87 CentStand August 2026, Bundesnetzagentur/SMARD, veröffentlicht am 7.9.2026
Durchschnitt der verfügbaren Tarife, Einfamilienhaus11,93 Centbisheriger Jahresverlauf 2026, BDEW-Gaspreisanalyse August 2026, 20.000 kWh
Durchschnitt der verfügbaren Tarife, Wohnung im Mehrfamilienhaus11,17 Centwie oben, Mehrfamilienhaus mit 80.000 kWh
Die Werte sind nicht direkt vergleichbar: Die Bundesnetzagentur erhebt zu einem Stichtag, der BDEW mittelt über die verfügbaren Tarife im Jahresverlauf. Unter den hier aufgeführten drei regulären Vertragsarten war die Grundversorgung am Stichtag die teuerste. Die BDEW-Reihe ist wegen ihrer anderen Methode nicht als Vertragsartenvergleich geeignet.

Beispielrechnung: Gaskosten für drei Verbräuche

Was das in Euro bedeutet, hängt am Gasverbrauch. Gerechnet mit dem BDEW-Durchschnitt für das Einfamilienhaus und mit dem Grundversorgungspreis ergibt sich für drei typische Verbräuche:

JahresverbrauchTypischer Fallbei 11,93 Cent je kWhbei 13,57 Cent (Grundversorgung)
8.000 kWhWohnung mit Gas-Etagenheizungrund 954 Eurorund 1.086 Euro
15.000 kWhkleineres Einfamilienhausrund 1.790 Eurorund 2.036 Euro
25.000 kWhgroßes oder wenig gedämmtes Einfamilienhausrund 2.983 Eurorund 3.393 Euro
Eigene Rechnung kwh-preis.de mit den beiden Preisen aus der Tabelle oben, gerundet. Der Grundpreis ist in den Durchschnittspreisen anteilig enthalten – bei kleinem Verbrauch liegt der tatsächliche Preis je Kilowattstunde deshalb höher, bei großem niedriger. Wie viel Gas Ihr Haushalt braucht, hängt von Wohnfläche, Dämmung und Warmwasserbereitung ab.

Rund 300 Euro im Jahr bei 15.000 kWh – so viel kostet die Grundversorgung mehr

Im Stichtagsvergleich der Bundesnetzagentur lag die Grundversorgung mit 13,57 Cent rund 2 Cent je Kilowattstunde über Verträgen bei anderen Lieferanten (11,56 Cent). Welche Gastarife für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch angeboten werden, sehen Sie in wenigen Minuten.

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Herkunft des Erdgases

Deutschland importiert den größten Teil des bundesweit verwendeten Erdgases und deckt nur geringe Mengen durch inländische Förderung selbst ab.

Balkendiagramm der deutschen Erdgas-Nettoimporte 2015 bis 2025 in Milliarden Kilowattstunden
Entwicklung der Erdgas-Nettoimporte Deutschlands seit zehn Jahren, Jahreswerte bis 2025 © BDEW; Daten: Destatis, BAFA, BNetzA, FNB, Stand 07/2026

Seit dem Ende der russischen Pipeline-Lieferungen ist Norwegen mit Abstand der wichtigste Lieferant; hinzu kommen Mengen über die Niederlande und Belgien sowie über die deutschen LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Lubmin und Mukran. Weil ein wachsender Teil des Gases als LNG über den Weltmarkt kommt, wirken sich internationale Ereignisse heute schneller auf den deutschen Gaspreis aus als früher.

Balkendiagramm der deutschen Erdgas-Nettoimporte nach Ländern mit Norwegen, Belgien, Niederlande und LNG
Gasflüsse an Grenzübergabepunkten – Erdgas-Nettoimporte nach Ländern, laufendes Jahr 2026 © BDEW; Daten: FNB, Stand 08/2026

Einflussfaktoren auf den Gaspreis

Die Entwicklung des Gaspreises wird durch verschiedene Faktoren bedingt; die einflussreichsten sind der Börsenpreis im Gasgroßhandel, die Abhängigkeit von Förderstaaten sowie der Wettbewerb unter den Gasanbietern.

Der Gaspreis wird von vielen Faktoren beeinflusst
Der Gaspreis wird von vielen Faktoren beeinflusst
  • Börsenpreis statt Ölpreisbindung: Früher war der Erdgaspreis an den Ölpreis gekoppelt – eine brancheninterne Vereinbarung zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren aus den 1960er-Jahren. Im Endkundenmarkt spielt die Ölpreisbindung heute kaum noch eine Rolle. Maßgeblich für die Beschaffung ist heute der Großhandelspreis an den europäischen Handelsplätzen, allen voran der niederländische Handelspunkt TTF. Sinkt der Rohölpreis, fallen die Gaspreise deshalb nicht automatisch mit – entscheidend sind Angebot und Nachfrage am Gasmarkt.
  • Erdgasimport: Als Importeur von Erdgas ist Deutschland von verschiedenen Förderstaaten abhängig. Neben langfristigen Lieferverträgen hat die kurzfristige Beschaffung über den Handel deutlich an Gewicht gewonnen. Die Entwicklung des Gaspreises unterliegt damit nicht nur nationalen, sondern auch globalen Marktgesetzen sowie politischen Ereignissen – von Kälteperioden in Asien bis zu Konflikten in Förderregionen.
  • Wettbewerb: Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich auch den Preis. Über viele Jahre hatte der Endverbraucher nicht viele Möglichkeiten, sich einen Gasanbieter seiner Wahl auszusuchen. Inzwischen hat sich der Markt verändert: Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur standen Haushalten 2024 im Bundesschnitt rund 108 Gasanbieter am Wohnort zur Auswahl, die Bestands- und Neukunden mit unterschiedlichen Tarifmodellen an sich binden wollen. Ein Vergleich – und meistens auch ein Anbieterwechsel – lohnt sich. Je nach Region variiert die Zahl der Anbieter allerdings deutlich.
Gaskosten © Kathrin39, stock.adobe.com
Gaskosten © Kathrin39, stock.adobe.com

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Kündigt der Gasanbieter eine Preiserhöhung an, können Sie in der Regel von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entscheidend ist dabei nicht eine Kündigungsfrist, sondern der Stichtag: Die Sonderkündigung wirkt fristlos zu dem Tag, an dem die neuen Preise gelten – sie muss dem Anbieter aber vorher zugehen (§ 41 Abs. 5 EnWG; in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 GasGVV). Übt der Lieferant außerhalb der Grundversorgung ein vertragliches Preisänderungsrecht aus, muss er Sie spätestens einen Monat vorher informieren; in der Grundversorgung gelten sechs Wochen. Vor allem für Verbraucher, deren Vertrag noch mehrere Monate läuft, lohnt sich ein Anbietervergleich sowie Wechsel, um die Preissteigerung in der kommenden Zeit zu umgehen. Meistens erfolgt die Information per Brief oder E-Mail. Ein besonders beliebter Zeitraum für eine Preiserhöhung ist der Jahreswechsel.

Preiserhöhung im Briefkasten – so gehen Sie vor

1

Stichtag im Schreiben suchen zeitkritisch

Notieren Sie das Datum, ab dem die neuen Preise gelten. Bis zu diesem Tag muss Ihre Kündigung beim Anbieter eingegangen sein – danach ist das Sonderkündigungsrecht verfallen.

2

Sonderkündigung selbst absenden — und dann den neuen Tarif suchen

Erklären Sie die Sonderkündigung selbst und nachweisbar gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter; verlassen Sie sich bei einem knappen Stichtag nicht darauf, dass der neue Anbieter das übernimmt. Den neuen Vertrag schließen Sie danach ab.

3

Sonderkündigung schriftlich erklären

Nennen Sie Kundennummer, Zählernummer und den Bezug auf die angekündigte Preiserhöhung. Lassen Sie sich die Kündigung mit Beendigungstermin bestätigen.

4

Bei Ablehnung nicht aufgeben Ihr Recht

Verweigert der Anbieter das Sonderkündigungsrecht, widersprechen Sie schriftlich. Kostenlos weiter hilft die Schlichtungsstelle Energie oder der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.

In vielen Fällen liegt bei der Ankündigung der Preiserhöhung bereits ein vorformuliertes Kündigungsschreiben bei. Falls nicht, gilt folgende Formulierung – unter Angabe des Datums und der eigenen Adresse, Kunden-, Vertrags- sowie Zählernummer – als Orientierung:

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Gasvertrages

Aufgrund der von Ihnen angekündigten Gaspreiserhöhung zum xx.xx.xxxx mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisänderung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________ , abgelesen am xx.xx.xxxx.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Endabrechnung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

______________________________
Unterschrift

Achtung: Erhöht der Anbieter den Preis auf Grundlage eines vertraglichen Preisänderungsrechts, besteht grundsätzlich auch bei steigenden staatlichen Kostenbestandteilen ein Sonderkündigungsrecht. Ausnahmen gelten nach § 41 Abs. 6 EnWG nur für die unveränderte Weitergabe von Umsatzsteueränderungen sowie für bestimmte Minderbelastungen. Die EEG-Umlage spielte beim Gaspreis ohnehin keine Rolle: Sie wurde ausschließlich auf Strom erhoben, zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 endgültig abgeschafft. Verweigert Ihr Anbieter das Sonderkündigungsrecht, obwohl er den Preis erhöht, sollten Sie widersprechen – notfalls über die Schlichtungsstelle Energie.

Was der Gaspreis für Ihre Jahreskosten bedeutet

Der Preis je Kilowattstunde allein sagt wenig – entscheidend ist er im Zusammenspiel mit Ihrem Gasverbrauch. Der Heizspiegel 2025 ordnet Erdgas-Zentralheizungen nach der Gesamtfläche des Gebäudes ein: Je nach Größenklasse liegt die Obergrenze der Kategorie „mittel“ zwischen 114 und 121 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Die Richtwerte beziehen sich auf das gesamte Gebäude einschließlich Warmwasser. Für eine einzelne Wohnung lässt sich daraus keine Jahresmenge ableiten, weil die Gesamtfläche des Gebäudes maßgeblich ist; Ihre Jahreskosten ergeben sich aus dem abgerechneten Verbrauch sowie Arbeits- und Grundpreis. Wer diesen Betrag senken will, hat zwei Hebel: weniger verbrauchen – und den Preis je Kilowattstunde über einen Anbieterwechsel drücken. Beeinflussbar ist dabei nur der Beschaffungs- und Vertriebsanteil; Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind für alle Anbieter gleich.

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