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Umzug und Energie

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Verbinden Sie einen Umzug mit einem Wechsel des Energieanbieters

Sie haben ein neues Heim gefunden und sind nun mit den Umzugsvorbereitungen beschäftigt? Bei so einem Umzug gibt es viel zu planen und zu organisieren. Da kann ein Wechsel des Energieanbieters zu den eher unwichtigen Dingen zählen. Aber ein Umzug ist auch gleichzeitig eine Möglichkeit, verschiedene Energieanbieter zu vergleichen und durch den Umzug gleich auch Einsparungen möglich zu machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kümmern Sie sich früh: Der technische Anbieterwechsel dauert nur noch 24 Stunden (§ 20a EnWG); die tatsächliche Umstellung hängt aber von Kündigungsfristen ab.
  • Ein Umzug begründet für Verträge außerhalb der Grundversorgung ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  • Wer nichts tut, landet im teuren Grundversorgungstarif; dieser ist aber jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Umzug © exquisine, stock.adobe.com

Wer frühzeitig vergleicht, kann später sparen

Wenn Sie wissen, wo Ihr neues Heim liegt, sollten Sie beginnen, sich nach Anbietern für die Strom- oder Gasversorgung zu informieren. Auch wenn Sie vielleicht mit Ihrem aktuellen Anbieter zufrieden sind, kann ein Vergleich mit anderen Anbietern nicht schaden. Gerade in der heutigen Zeit ist der Energiemarkt stetig in Bewegung, sodass man schnell anstatt bei dem günstigsten bei einem der teuersten Versorger sein kann.

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Sowohl der Wechsel des Gasanbieters als auch der Wechsel des Stromanbieters geht heute schnell: Der technische Lieferantenwechsel muss binnen 24 Stunden erfolgen (§ 20a EnWG) – bei Strom seit Juni 2025, bei Gas seit Januar 2026. Wie schnell die neue Belieferung tatsächlich startet, hängt aber weiterhin von den Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beim alten Anbieter ab. Von der Energieversorgung abgeschnitten werden Sie dabei nicht: Notfalls versorgt Sie automatisch der örtliche Grundversorger weiter (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG). Darauf ausruhen sollten Sie sich aber nicht, denn der Grundversorgungstarif kostet in der Regel deutlich mehr als andere. Nur wer sich frühzeitig um die Energieversorgung kümmert, profitiert von günstigen Konditionen.

Der Energie-Anbieterwechsel ist für den Kunden kinderleicht
Der Energie-Anbieterwechsel ist für den Kunden kinderleicht

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Umzug und Wechsel des Energieanbieters

Haben Sie sich vielleicht schon länger damit beschäftigt, Ihren Energieversorger wechseln zu wollen? Dann bietet Ihnen ein Umzug eine einfache Möglichkeit dazu, denn Haushaltskunden können bei einem Umzug ihren Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG); nennen Sie dabei die neue Anschrift bzw. Marktlokations-ID. Dieses Kündigungsrecht entfällt nur, wenn Ihr Anbieter Ihnen binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform anbietet, Sie am neuen Wohnort zu bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern. Dennoch sollten Sie frühzeitig mit dem Anbietervergleich beginnen. Durch das Internet kann das alles binnen kürzester Zeit erledigt werden. Viele Anbieter bieten die Möglichkeiten, Verträge direkt online abzuschließen. Den neuen Anbieter können Sie mit der Kündigung beauftragen; achten Sie trotzdem auf Frist und Kündigungsbestätigung. Über unsere Tarifrechner können Sie bei vielen Anbietern direkt Vertragsunterlagen anfordern. Das Einzige, was Sie zur Hand haben sollten, sind der Vertragsbeginn, also das Einzugsdatum, die Zählernummer und der aktuelle Zählerstand. Wenn möglich, halten Sie diese Angaben fotografisch fest, um bei eventuellen Problemen Belege vorweisen zu können.

Energievertrag und Umzug: Dass müssen Sie bedenken
Energievertrag und Umzug: Dass müssen Sie bedenken
Stromtarife vergleichen © bounlow pic, stock.adobe.com
Stromtarife vergleichen kann sich lohnen © bounlow pic, stock.adobe.com

Umzug ohne Wechsel des Energieanbieters

Wenn Sie mit dem Service und den Leistungen Ihres bisherigen Energieversorgers zufrieden waren und auch die Preise Ihren Vorstellungen entsprechen, dann spricht natürlich nichts dagegen, diesen Anbieter in Ihrem neuen Heim zu behalten, sofern Sie in dessen Versorgungsgebiet wohnen bleiben. Viele Energieanbieter bieten in Ihren Internet-Serviceportalen einen Umzugsservice an. Hier gibt man einfach seinen Umzugstermin, die neue Zählernummer und den Zählerstand an, der Rest geht dann praktisch von selbst. Melden Sie den Umzug frühzeitig über den Umzugsservice; eine gesetzlich vorgeschriebene mehrwöchige Vorlauffrist gibt es nicht. Prüfen Sie zusätzlich die Vertragsbedingungen. Hier gilt aber dennoch: Je früher, desto besser, damit auch wirklich alles reibungslos ablaufen kann.

Umzug bereits erfolgt

Manchmal fehlt es schlicht und ergreifend an der Zeit, um sich mit dem Wechsel des Energieanbieters zu beschäftigen. Auch wenn Sie es sich bereits in Ihrem neuen Heim gemütlich gemacht haben, besteht noch die Möglichkeit eines Anbieterwechsels. Wenn Sie für die neue Adresse keinen Liefervertrag geschlossen haben, kommt durch den Energieverbrauch in der Regel ein Vertrag in der Grundversorgung mit dem örtlichen Grundversorger für Gas oder Strom zustande. Ihren Vertrag für die alte Wohnung müssen Sie trotzdem aktiv kündigen oder eine Weiterbelieferung vereinbaren. Die Grundversorgung ist preislich meist nicht attraktiv, lässt sich aber jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden (§ 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV). Hierbei ist es dann egal, ob Sie zu einem neuen Versorger oder nur in einen anderen Tarif des Grundversorgers wechseln.

Welche Umzugs-Situation trifft auf Sie zu?

Je nachdem, wo Sie im Umzug stehen, ist der beste nächste Schritt ein anderer:

WennIhr Umzug steht noch bevor

Dann Jetzt vergleichen und wechseln

Beste Ausgangslage

Vergleichen Sie Tarife und beauftragen den Wunschanbieter mit Vertragsbeginn zum Einzugsdatum. Sie können den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen; prüfen Sie Frist und Kündigungsbestätigung selbst.

WennSie sind zufrieden und bleiben im Versorgungsgebiet Ihres Anbieters

Dann Umzugsservice nutzen

Kein Wechsel nötig

Melden Sie den Umzug frühzeitig über den Umzugsservice mit neuer Zählernummer und Zählerstand; eine gesetzliche mehrwöchige Vorlauffrist gibt es nicht. Ein kurzer Tarifvergleich lohnt sich trotzdem.

WennSie sind schon umgezogen und in der Grundversorgung gelandet

Dann Zügig kündigen und wechseln

Schnell handeln

Die Grundversorgung ist meist teuer, aber jederzeit kurzfristig kündbar. Wechseln Sie zügig in einen günstigeren Tarif oder Anbieter.

Energieanbieter-Vergleich

Ob Ihnen nun ein Umzug ins Haus steht, Sie bereits umgezogen sind oder einfach nur ein wenig Geld sparen möchten, ein Vergleich der vielen Anbieter auf dem Energiemarkt lohnt sich fast immer. Nutzen Sie unseren Strom- oder Gastarifrechner, um den besten und günstigsten Weg der Energieversorgung zu finden.

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