Wissenswertes zu Gastarifen
Auf dem deutschen Gasmarkt sind Anbieter unterwegs, die bundesweit liefern, und solche, die nur ihre Region versorgen. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur konnten Haushalte 2024 im Bundesschnitt zwischen rund 108 Gasanbietern an ihrem Wohnort wählen – je nach Region allerdings deutlich mehr oder weniger. Dieser Wettbewerb ist der Grund, warum sich ein Vergleich für Hausbesitzer wie Mieter lohnt. Wer nie aktiv einen Vertrag geschlossen hat, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert – das ist die sicherste, aber selten die günstigste Variante.
Das Wichtigste in Kürze
- Haushalte konnten 2024 im Bundesschnitt zwischen rund 108 Gasanbietern am Wohnort wählen.
- Verträge ab März 2022 verlängern sich unbefristet und sind dann monatlich kündbar.
- Eingeschränkte Preisgarantien können Steuern, Abgaben und Umlagen ausnehmen.

Gastarife: Vergleichen lohnt sich
Weil die Preisunterschiede zwischen den Gasanbietern erheblich sind, lohnt sich der Vergleich: Je nach Verbrauch und bisherigem Tarif kommen schnell dreistellige Beträge im Jahr zusammen. Der kostenlose Gastarifrechner zeigt die Angebote für Ihre Region. Bei der Suche werden sowohl die Personengruppe (Privat oder Gewerbe), der Postleitzahlenbereich, der Gasverbrauch und die Vertragslaufzeit als auch Kriterien zu Zahlungsmodalitäten (Vorauskasse, Kaution, Bonus) berücksichtigt. Auf Wunsch kann das Ergebnis durch zusätzliche Einstellungen (beispielsweise Biogas, Kündigungsfrist, Dauer der Preisgarantie etc.) weiter eingeschränkt werden. Der kostenlose Gastarifrechner listet bei Eingabe des aktuellen Anbieters und Tarifs die konkreten Ersparnisse bei einem Wechsel auf.

Die Gastarife und ihre Vielfalt
Grundsätzlich gilt: Der Gastarif besteht aus zwei Komponenten – der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Welche Kombination günstiger ist, hängt vom Verbrauch ab: Bei hohem Gasverbrauch fällt der Arbeitspreis stärker ins Gewicht, bei niedrigem Verbrauch der Grundpreis. Bei der Wahl des Gaslieferanten sollten Verbraucher jedoch nicht nur allein nach dem Gaspreis gehen, denn der billigste Anbieter muss nicht zwangsläufig die besten Konditionen haben. Zu einem Vertrag gehören nämlich auch immer eine Laufzeit, eine Kündigungsfrist und Zahlungsbedingungen sowie sehr oft automatische Vertragsverlängerungen, Preisgarantien, Wechselboni oder Sonderabschläge.

- Vertragslaufzeit: Es gibt Tarife, deren Mindestvertragslaufzeit nur einen Monat beträgt. Der Kunde bleibt flexibel, muss beim Anbieterwechsel aber die vereinbarte Kündigungsfrist beachten. Wie bei vielen anderen Dienstleistungen gilt jedoch auch hier: Längere Vertragsbindungen versprechen langfristig gesehen oft die besseren Preise.
Hinweis: Bei einer Gaspreiserhöhung können Sie auch innerhalb der Vertragslaufzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung wirkt fristlos zum Tag der Preisänderung – sie muss dem Anbieter aber vorher zugehen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Kündigungsfrist: Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Vertrag. In der Grundversorgung sind es immer zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Bei Sonderverträgen gilt die im Vertrag vereinbarte Frist bis zum Ende der Mindestlaufzeit – danach ist bei Verträgen ab dem 1. März 2022 höchstens ein Monat zulässig.
Hinweis: Bei einem Umzug haben Haushaltskunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Der Anbieter kann es nur abwenden, wenn er Ihnen binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform anbietet, am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen weiterzuliefern.
- Vertragsverlängerung: Wenn der Tarif nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht gekündigt wird, läuft er weiter – aber nicht mehr zwangsläufig für ein weiteres Jahr. Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich unbefristet und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Nur ältere Verträge können sich noch um ein ganzes Jahr verlängern.
Hinweis: Mit einer Markierung im Kalender vergessen Sie die Vertragskündigung nicht.
- Preisgarantie: Wer sich länger bindet, sollte auf eine Preisgarantie achten. Entscheidend ist aber ihr Umfang: Viele Garantien sichern nur den Beschaffungs- und Vertriebsanteil ab und nehmen Steuern, Abgaben und Umlagen ausdrücklich aus – eine Erhöhung des Gaspreises ist damit nicht vollständig ausgeschlossen. Was genau abgesichert ist, steht in den Vertragsbedingungen, nicht im Werbetext.
- Vorauszahlung oder Kaution: Bei Haushaltskunden dürfen vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen nicht vor Lieferbeginn fällig werden; Kautionen sind davon zu unterscheiden. Verbraucherzentralen raten davon ab: Wird der Anbieter zahlungsunfähig, ist das Geld in der Regel verloren – Sie können es nur zur Insolvenztabelle anmelden. Ob die Belieferung weiterläuft, entscheidet der Insolvenzverwalter; stellt der Anbieter die Lieferung ein, springt zunächst die Ersatzversorgung ein und Sie brauchen einen neuen Vertrag.
- Service: Sogenannte Online-Tarife sind in der Regel günstiger als Standard-Tarife. Der Preisvorteil kommt zustande, weil Kunden ihren Vertrag und alles was damit zusammenhängt (Änderung der Bankverbindung, Vertragswechsel, Zählerablesung) selbstständig im Online-Kundenportal abwickeln. Wer den persönlichen Kontakt zu seinem Gasanbieter wünscht und Fragen gern mit einem Ansprechpartner am Telefon klärt, sollte sich dieser Einsparung bei einem Online-Tarif bewusst sein.

Grundversorgung, Sondervertrag, Online-Tarif – wo stehen Sie?
Bevor Sie Tarife vergleichen, lohnt ein Blick auf die eigene Ausgangslage, denn davon hängen Kündigungsfrist und Wechselaufwand ab. Wer nie aktiv einen Gasvertrag abgeschlossen hat, steckt in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers: Die Belieferung ist gesetzlich gesichert und jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 GasGVV), dafür zählt sie meist zu den teureren Varianten. Ein Sondervertrag ist alles, was Sie selbst abgeschlossen haben – mit Laufzeit, Kündigungsfrist und oft Bonus oder Preisgarantie. Online-Tarife sind eine Spielart davon: günstiger, weil Sie Zählerstand, Bankverbindung und Vertragsfragen selbst im Kundenportal erledigen. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel im Übrigen auch beim Gas binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a EnWG) – wann die Belieferung tatsächlich startet, bestimmen aber weiterhin Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags.
Grundversorgung, Sondervertrag und Online-Tarif im Vergleich
Die drei Ausgangslagen unterscheiden sich vor allem darin, wie schnell Sie wieder herauskommen.
| Kündigungsfrist | Preis | Service | |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | oft teurer | Service nach Bedingungen des Grundversorgers; Belieferung ohne vorherigen aktiven Vertragsabschluss |
| Sondervertrag | nach Laufzeit monatlich | oft günstiger | Je nach Anbieter |
| Online-Tarif | nach Laufzeit monatlich | kann günstiger sein | über Kundenportal |
Vorsicht bei Vertragsabschluss oder Verlängerung
Wo ein Wettbewerb, da gibt es natürlich auch unterschiedliche Preismodelle, Anreizprogramme, Versprechungen und vieles mehr. Die Anbieter wetteifern um Neukunden und wollen ihre Bestandskunden nicht verlieren. Im Zuge dessen locken sie mit Bonusprogrammen und Gutschriften, die nicht selten eine Verlängerung der Vertragslaufzeit mit sich führen. Um sich nicht in die Irre führen zu lassen und die Aussagen zwischen den Zeilen lesen zu können, haben wir die gängigsten Methoden zur Neukundenwerbung beziehungsweise Kundenbindung auf dem Gasanbietermarkt herausgesucht und machen unter folgendem Link auf mögliche Fallstricke aufmerksam.
Vor der Unterschrift prüfen


Boni, Prämien und Geschenke – lockende Angebote für Neukunden Gas Seit der Liberalisierung des Gasmarktes gibt es eine immense Vielfalt… weiterlesen



