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Gaswechsel FAQ

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Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen beim Anbieterwechsel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gasanbieterwechsel ist kostenlos; im Regelfall übernimmt der neue Anbieter mit Ihrer Vollmacht die Kündigung beim bisherigen Versorger.
  • Der technische Wechsel dauert seit Januar 2026 auch bei Gas nur noch 24 Stunden, nicht mehr bis zu drei Wochen (§ 20a EnWG).
  • Bei einem Lieferantenausfall bleibt die Belieferung grundsätzlich gesichert; notfalls übernimmt zunächst automatisch der örtliche Grundversorger.
FAQ © patpitchaya, stock.adobe.com
FAQ © patpitchaya, stock.adobe.com

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Am einfachsten vergleichen Sie die Tarife mit unserem Gasrechner: Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden eingeben. Ihren Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung; alternativ können Sie ihn über unseren Ratgeber Gaskosten berechnen abschätzen.

Tarifrechner © Doc Rabe Media,stock.adobe.com
Tarifrechner © Doc Rabe Media,stock.adobe.com

Worauf sollte man bei den Tarifen besonders achten?

Ein besonderes Augenmerk bei Neuverträgen sollte auf dem Preis pro Kilowattstunde, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist liegen. Kürzere Laufzeiten geben Ihnen mehr Flexibilität, um auf Veränderungen am Gasmarkt zu reagieren. Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern laufen unbefristet weiter und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Viele Anbieter locken mit Boni für Neukunden und einer Preisgarantie, die Sie gegen steigende Gaspreise absichert. Übt Ihr Anbieter ein vertraglich vorbehaltenes Recht zur Preisänderung aus, können Sie zum Wirksamwerden der Änderung sonderkündigen; dafür darf kein gesondertes Entgelt anfallen. Ausnahmen gelten bei unveränderter Weitergabe bestimmter Steuern oder Minderbelastungen (§ 41 Abs. 6 EnWG). Beachten Sie auch unsere Tipps zu den Fallstricken der Energietarife.

Ist der Tarif für Neukunden wirklich so günstig
Ist der Tarif für Neukunden wirklich so günstig

Diese Fallstricke sollten Sie vor dem Gaswechsel kennen

  • Vorkasse- und Pakettarife meidenTarife mit Vorauskasse oder fest gebuchten Gaspaketen wirken günstig, sind bei einer Anbieterpleite aber ein echtes Risiko – Vorauszahlungen und nicht verbrauchtes Paket-Gas sind dann oft verloren. Wählen Sie besser Tarife mit monatlicher Zahlweise.
  • Preisgarantie genau lesenEine Preisgarantie deckt regelmäßig steigende Beschaffungskosten ab. Ob auch Steuern, Abgaben, CO₂-Kosten und Netzentgelte erfasst sind, regelt der Vertrag. Prüfen Sie Umfang und Dauer.
  • Bonus nicht überbewertenEin hoher Neukundenbonus rechnet sich meist nur im ersten Jahr. Vergleichen Sie den Preis auch ohne Bonus, denn danach zählt der reguläre Arbeitspreis.
Quelle: Verbraucherzentrale

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Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Wie funktioniert der Wechsel?

Der Wechsel ist unkompliziert: Sie beauftragen den Gasanbieter Ihrer Wahl, und dieser übernimmt im Regelfall mit Ihrer Vollmacht alle Formalitäten – einschließlich der Kündigung bei Ihrem bisherigen Gasversorger.

Selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?

1. Wechseln Sie einfach zu einem günstigeren Gastarif?

JaDann übernimmt der neue Anbieter den Wechsel im Regelfall, wenn Sie ihn bevollmächtigen und die Kündigungsfrist eingehalten werden kann.

2. Wollen Sie ein Sonderkündigungsrecht zu einem festen Stichtag nutzen, etwa nach einer Preiserhöhung?

AchtungKündigen Sie besser selbst und rechtzeitig, damit die Kündigung nachweislich vor dem Stichtag eingeht.

3. Ziehen Sie um oder wollen Sie vorerst beim Grundversorger bleiben?

JaDann werden Sie in der Regel selbst aktiv – oder bevollmächtigen den neuen Anbieter ausdrücklich, etwa beim Umzug oder wenn Sie vorerst in die Grundversorgung wechseln möchten.
EmpfehlungBei einem einfachen Tarifwechsel können Sie sich zurücklehnen. Selbst aktiv werden sollten Sie nur, wenn ein Stichtag zählt – etwa bei Sonderkündigung oder Umzug.
Der Gasanbieterwechsel ist kinderleicht
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Gaskosten senken mit einem Gasanbieterwechsel © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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Soll ich meinen Zählerstand notieren?

Ja, notieren Sie den Zählerstand zum Wechseltermin und halten Sie auch das Datum fest. Netzbetreiber oder Lieferant können ihn für die Abrechnung anfordern; so lassen sich spätere Abweichungen leichter klären. Ihre Zählernummer finden Sie in Ihrer letzten Gasrechnung. Ihr Vermieter kann Ihnen gegebenenfalls Auskunft über Zählernummer und Zählerstand geben.

Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Ist der Anbieterwechsel komplett kostenlos?

Ja, der Anbieterwechsel des Gasversorgers ist für Sie komplett kostenlos.

Wie lange dauert es, bis der Wechsel vollzogen ist?

Wie lange es insgesamt dauert, hängt vor allem von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Gastarifs ab. Der technische Wechsel selbst geht seit dem 1. Januar 2026 deutlich schneller: Die Vorgabe, dass der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss, gilt seither auch für Gas (§ 20a EnWG). Die früher übliche Frist von bis zu drei Wochen gilt nicht mehr.

Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

Wenn Sie bisher schon mit Ihrem Gasanbieter einen direkten Vertrag hatten, ist ein Wechsel möglich. Sofern Ihr Vermieter direkte Vertragspartei Ihres Gasanbieters ist, können Sie den Anbieter nicht selbstständig wechseln. Dies ist häufig der Fall, wenn sich ein Vermieter entschließt, das komplette Haus von einem Gasanbieter versorgen zu lassen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur, Ihren Vermieter zu bitten, einen preiswerteren Gasversorger zu suchen.

Gaskosten © Kathrin39, stock.adobe.com
Bei eigenem Zähler ist in der Regel ein Wechsel möglich © Kathrin39, stock.adobe.com

Kann man bereits gezahlte Abschläge zurückverlangen?

Bei verbrauchsabhängigen Tarifen rechnet Ihr alter Gasversorger Ihren tatsächlichen Verbrauch ab. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung muss der Anbieter binnen zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG). Sie erhalten eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Kosten von Ihrem alten Anbieter. Bei Pakettarifen kann eine vereinbarte Mindestmenge auch dann berechnet werden, wenn Sie weniger Gas verbrauchen. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen.

Gasrechnung © blende11.photo, stock.adobe.com
Gasrechnung genau prüfen © blende11.photo, stock.adobe.com

Welche Risiken gibt es beim Gasanbieterwechsel?

Fällt Ihr neuer Anbieter aus, übernimmt zunächst automatisch der örtliche Grundversorger die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Sie endet spätestens nach drei Monaten. Haushaltskunden werden danach grundsätzlich in der Grundversorgung beliefert, sofern nicht vorher ein anderer Liefervertrag beginnt. Weil die Ersatzversorgung teurer sein kann, lohnt es sich, rechtzeitig einen passenden Tarif zu wählen. Allein wegen des Wechsels oder eines Lieferantenausfalls wird die Gaszufuhr nicht unterbrochen.

Gasanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher
Gasanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher

Sind nach dem Wechsel Änderungen am Zähler oder den Leitungen nötig?

Nein, es sind keine Änderungen erforderlich.

Was ist beim Umzug zu beachten?

Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren neuen Gasanbieter und reichen Sie die Unterlagen zügig ein, damit das Gas direkt nach dem Einzug vom Wunschanbieter bezogen werden kann. Wer nichts unternimmt, schließt automatisch mit dem lokalen Grundversorger einen Gaslieferungsvertrag ab. Diesen können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 GasGVV). Ziehen Sie um, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Es entfällt nur, wenn Ihr Anbieter Ihnen binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform die Belieferung am neuen Wohnort zu bisherigen Bedingungen anbietet und diese dort möglich ist – mehr dazu in unserem Ratgeber Umzug und Energie.

Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Gaskosten senken mit einem Gasanbieterwechsel © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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